Bekomme Sozialhilfe,Schwerbeschädigt 100%, bekomme Kindergeld.Wenn ich bei meinen Eltern ausziehe, b

Mein Sohn möchte in eine 1 Raumwohnung ziehen.
ER bekommt Sozialhilfe, hat Ausweis 100%.
Kann ich weiter das Kindergeld für ihn bekommen???
Oder wie lange steht ihm Kindergeld zu???
Wenn er das Geld bekommt und ich beantrage es mit bei der Sozialhilfeantrag, wird es bei der Sozialhilfe mit angerechnet???
Entschuldigt bitte, das ich so viele FRagen habe. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
LG Redcat

Antworten

  • Hallo Redcat

    Ich habe deine Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet. Hab ein bisschen Geduld bis die Anwort kommt.

    Liebe Grüsse

  • Guten Abend Redcat,

    herzlich willkommen im Forum bei uns allen, - 😉

    Leider hast du nichts geschrieben zum Alter von deinem Sohn. Die von dir gemachten Angaben sind zu wenig um eine genaue Aussage zutreffen. Auch in der Anrechnung zu den Sozialleistungen. Ich setze dir einen Link, klicke diesen bitte doppelt an, vielleicht beantwortet es deine Fragen. Sollte dies nicht der Fall sein, - so Frage bitte ruhig nach, das ist vollkommen in Ordnung.

    Ein gutes Forum lebt von den Fragen anderer in der Kommunikation, also nur Mut, - Dir ein schönes Wochenende, Mfg Lyn 😉

    Der Link dazu zum Kindergeld;
    http://www.intakt.info/80-0-kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html
  • Guten Tag,

    zum Kindergeldanspruch kann man folgendes schreiben:

    Kindergeldanspruch für volljährige Kinder besteht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    - Das Kind ist außerstande, sich selbst zu unterhalten.

    - Aufgrund der Behinderung ist das Kind nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt
    selbst zu bestreiten (Ursächlichkeit).

    - Die Behinderung und die Ursächlichkeit sind schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres
    des Kindes eingetreten.

    Ist die Behinderung vor dem 01.01.2007 eingetreten, ist das vollendete 27. Lebensjahr die Grenze.

    Auf die Sozialhilfe (also Grundsicherung) darf das Kindergeld nicht als Einkommen angerechnet werden.
  • Hallo Redcat,

    Als meine Freundin, auch von Geburt an körperbehindert, in die eigene Wohnung gezogen ist, hat das Sozialamt den bestehenden Kindergeldanspruch als Deckung zu den gesamten Kosten herangezogen, als sogenannten Überleitungsanspruch, d.h der Anspruch auf Kindergeld bleibt, bei Frühbehinderten ohne ausreichendes EK über die Altersgrenze hinaus, wird aber wie auch bei Hartz4 mit den gesamten Unterhalts - und Lebenshaltungskosten verrechnet.

    LG

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