Merkzeichen B

Hallo,

habe seit Herbst letzten Jahres mein "G" im Behindertenausweiß (2 Jahre gekämpft. B wollten Sie mir nicht geben) bekommen und habe seit Dezember meinen eigenen Rollstuhl.

Denn Rollstuhl brauche ich für längere Strecken.

Wurde letztens angesprochen, ob ich ein "B" im Ausweiß habe.

Ein Bekannte meinte, dass es von Vorteil sei, wenn man einen "B" im Behindertenausweiß hätte (wegen dem Rollstuhl).

Bin ein wenig verunsichert, ob ich das "B" jetzt nochmal beantrage soll.

Lohnt es sich das "B" zu beantragen?

Auf der einen Seite sagen die Ärzte "Ihnen geht es ja gut, wofür brachen Sie das denn" aber auf der anderen Seite (Behindertenausweiß, Rentenantrag und Krankenkasse) habe ich kaum Probleme gehabt, meine Anliegen genehmigt zu bekommen.

Lg
Bianca

Antworten

  • Hallo Bianca,

    wenn Du mit Deinem Rollstuhl unterwgs bist brauchst Du hin und wieder Hilfe. Deshalb steht Dir ein B und auch ein aG zu. Wichtig ist das Du dem Versorgungsamt nicht durch zu viele Details einen Gund dafür gibst, die Notwendigkeit des Rollstuhls zu hinterfragen. Deshalb fasse Dich beim Änerungsantrag kurz. Gehe gar nicht auf Deine Erkrankung/Gehbehinderung ein, sondern mach den Rollstuhl zum Gegenstand der Antragstellung. Zum Beispiel in dem Du als Grund für die Antragstellung nur angiebst das Du jetzt auf einen Rollstuhl angewiesen bist und deshalb das Merkzeichen B und aG beantragst. Sinnvoll ist auch, wenn Du die Bestätigung Deiner Krankenkasse für die Rollstuhlgenehmigung dem Antrag als Kopie bei legst. Mehr Details muß das Versorgungsamt gar nicht wissen um Dir diese Merkzeichen zu gestatten.

    Wenn Du das aG hast, bekommst Du auch den blauen Parkausweis, damit Du mit dem Auto auf Behindertenparkplätze parken darfst. Das ist wichtig, denn nur so kannst Du mühelos Deinen Rolli aus dem Auto holen. Andere Parkplätze sind zu schmal dafür.

    Liebe Grüße
    Karin
  • Hallo Bianca,

    Karin hat recht. Das B und besonders das aG können nützlich sein, wenn immer wieder eine Begleitperson gebraucht wird und auch besonders das aG wenn es um Taxigelder, eine geförderte behindertengerechte Wohnung oder um die Umrüstung des Autos geht.

    LG

    Surfer
  • 😳 Hallo,
    hier gebe ich der Karin recht, aber nur in den ersten Punkten. In meinem Ausweis habe ich 100% GdB, G, aG, R/F, und B. Ich weiß nicht zu welchem Versorgungsamt Bianca hin muß, weiß nur das mir in Koblenz (mit Rolli) die Frage gestellt wurde, wie weit ich den Weg von der Tür bis zur Toilette hätte, bei mehr als 2 Metern winkte die Ärztin dort schon ab. Natürlich blieb mir der Weg über einen Anwalt nicht erspart und so habe ich denn in der 2. Instanz mein aG und das B bekommen.
    Das mit den Parkplätzen ist noch lange nicht so einfach wie manche Leute sich das vorstellen, manche sind obwohl für Behinderte so eng eingezeichnet, das man eine normal zu öffnende Tür nicht aufbekommt. Hat man wirklich einen schönen P-platz ergattert, so kanns passieren das der nächste einen zuparkt. Ist auf jeden Fall in Neuwied auf dem Marktplatz so.

    Gruß
    H. Christ
  • Wenn man dem Versorgungsamt nur das sagt was es hören möchte um das Merkzeichen aG und B zu genehmigen, z.B. brauche täglich einen Rollstuhl und legt den Beweis der Krankenkasse dazu, dann braucht man nicht zur Amtsärtin. Dann bekommt man seinen Verschlechterungsantrag kommentarlos durch. Nur wenn Details im Antrag stehen die den Gutachter zweifeln lassen wird genauer nach gefragt. Wenn man dann die Kommunikation mit den Entscheidungsträgern nicht beherrscht, könnte es allerdings zu einer Fehlentscheidung kommen.

    Tatsache ist, ein Rollifahrer, egal ob des Gehens fähig oder nicht, ist außergewöhnlich Gehbehindert, sonst bräuchte er seinen Rollstuhl nicht. Jeder Rollifahrer hat Probleme seine Autotüren weit genug auf zu kriegen wenn er auf einem normalen Parkplatz parkt und jeder Rollifahrer braucht hin und wieder jemanden der anpackt, wenn es darum geht Hinternisse, schwere Wege, z.B. starke Steigungen, zu überwinden. Sogar ich nehme ab und zu die Hilfe Dritter in Anspruch, obwohl ich so selbstänsig bin, daß mein Rollstuhl gar keine Schiebegriffe hat.

    Das Merkzeichen aG und B ist für Rollifahrer gedacht und keiner sollte es sich ausreden lassen. Deshalb mein Rat, nicht in den Antrag schreiben das man laufen kann, daß weiß das Versorgungsamt bereits von früheren Anträgen. Sondern nur das man einen Verschlechterungsantrag stellt, weil man einen Rollstuhl bekommen hat. Mehr würde den Gutachter nur falsche Schlüsse ziehen lassen. Egal wo in Deutschland, die Regelungen sind immer gleich. Nur wie man sie auslegt ist von Gutachter zu Gutachter verschieden. Doch wenn man dem Gutachter gar nicht die Chance gibt irgend etwas aus zu legen, sondern klare Fakten liefert, dann klappt das auch mit den Merkzeichen. 😉
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