Rente wegen voller Erwerbsminderung

Hallo,
seit Geburt habe ich Marfan-Syndrom, Bindegewebsschwäche und daher zu kleine Augen, Lider sind nicht weit genug auf (Ptosis), mit 3 Jahren Verbrennungen beide Beine bis zum Bauchnabel, als ich die Schule verließ wurde ich nochmals auf dem Gesundheitsamt untersucht und die leitende damalige Ärztin meinet, ich dürfe nie schwere Arbeiten verrichten. Mußte ich aber und von 1971 - bis 1982 konnte ich so weit wie möglich arbeiten, das Gesetz zur Schwerbehindertenarbeit trat ja erst 1975 in Kraft. Von 1982 bis 1993 habe ich nur Sozialstunden machen können und keiner hat geholfen, erst 1989 bekam ich meinen Schwerbehindertenausweisvon 90% GdB. 1993 hatte ich einen Sturz aus 20m und war 2 1/2 Jahre Hospital und Pflegeheim, dann habe ich nochmals 10 1/2 Jahre in einer WfB gearbeitet und habe dann via PC meine Frau kennengelernt. Seitdem ringe ich um meine Rente, die 240 Monate sind erfüllt, bekomme weder Grundsicherung oder ALGII. Die Rentenversicherung redet sich immer heraus, die Minderung läge erst seit dem Unfalltag 1993 vor und die 5 Jahre davor wurden keine Beiträge gezahlt, ich bin aber der Meinung das die Minderung sehr wohl schon bestand Aufgrund meiner Vorerkrankungen. Was meint denn Ihr darüber.
Gruß
H. Chrst

Antworten

  • Hallo Christens,

    Ich nehme an Du hast samtliche Anträge mit Hilfe der ärztlichen Gutachten und der Arbeitszeiten schon gestellt?
    Der VDK führt Rentenüberprüfungen und Prozesse durch und wenn Du dort Mitglied bist oder wirst führen die auch mit ihren Anwälten kostenlos den Prozeß, wenn es dazu kommen sollte, sind die Träger in der Regel nicht drauf scharf.
    Beraten wird dich sowieso der zuständige Ortsverband erst mal so und sich die Sache ansehen.

    Weiter sind auch hier im Forum Anwälte als Fachexperten, die weiterhelfen können.

    LG

    Surfer



  • Guten Abend Christens,

    willkommen im Forum bei uns allen, - 😉

    Wann wurde der Rentenantrag durch dich gestellt ? Was steht in dem Bescheid der DRV zum Rentenantrag ? Wann ist der Bescheid durch die DRV an dich ergangen ?

    Du hast auch die Möglichkeit, dich an einen Rentenberater zuwenden und dieser kann deinen Antrag prüfen und den dazugehörigen Bescheid der DRV. Mfg Lyn
  • Christens hat geschrieben:
    Hallo,
    seit Geburt habe ich Marfan-Syndrom, Bindegewebsschwäche und daher zu kleine Augen, Lider sind nicht weit genug auf (Ptosis), mit 3 Jahren Verbrennungen beide Beine bis zum Bauchnabel, als ich die Schule verließ wurde ich nochmals auf dem Gesundheitsamt untersucht und die leitende damalige Ärztin meinet, ich dürfe nie schwere Arbeiten verrichten. Mußte ich aber und von 1971 - bis 1982 konnte ich so weit wie möglich arbeiten, das Gesetz zur Schwerbehindertenarbeit trat ja erst 1975 in Kraft. Von 1982 bis 1993 habe ich nur Sozialstunden machen können und keiner hat geholfen, erst 1989 bekam ich meinen Schwerbehindertenausweisvon 90% GdB. 1993 hatte ich einen Sturz aus 20m und war 2 1/2 Jahre Hospital und Pflegeheim, dann habe ich nochmals 10 1/2 Jahre in einer WfB gearbeitet und habe dann via PC meine Frau kennengelernt. Seitdem ringe ich um meine Rente, die 240 Monate sind erfüllt, bekomme weder Grundsicherung oder ALGII. Die Rentenversicherung redet sich immer heraus, die Minderung läge erst seit dem Unfalltag 1993 vor und die 5 Jahre davor wurden keine Beiträge gezahlt, ich bin aber der Meinung das die Minderung sehr wohl schon bestand Aufgrund meiner Vorerkrankungen. Was meint denn Ihr darüber.
    Gruß
    H. Chrst


    Hallo H. Chrst ich habe die Rente die Erwerbsminderung geschafft mit Unterstützung vom VdK versuchen Sie doch mal in der Heimat in dem Verein Mitglied zu werden. Es ist ihre Aufgabe bei Rentenansprüche zu helfen. Der VdK setzt sich sehr für Krank ein.

    Alles Liebe und viel Erfolg
    Maria Mandarla
  • 😠 Hallo,
    im VDK war ich einmal in Neuwied, da wollte man sich mit sozialen und Mietschwierigkeiten nicht auseinandersetzen und hier in Trier schickte man mich kreuz und quer durch die Stadt zur ASA usw. da war ich bedient. Nun bin ich zwar bei der SovD und dem BSK Verband aber auch da hält sich alles in Grenzen. Der Erstantrag stammt schon von 1995 und den hatte das Pflegeheim gestellt, Abgelehhnt! dann folgten 1999, 2001 und vor meiner Heirat 2005 war ich persönlich mit meiner Frau dort und der Sachbearbeiter ließ verlauten, daß ich meine Rente bekäme und ich solle im Früjahr 2006 den Antrag stellen, wieder Pustekuchen. Dann folgte ein Prozeß wo ein Gutachter aus Ottweiler den 12 seitigen Bericht schrieb, aber die DRV schmetterte die Klage mit dieser Begründung wieder ab, obwohl der Arzt schrieb, das die Behinderungen die zu der Erwerbsminderung führten durchaus nicht erst 1993 durch den Sturz entstanden. Seit 7/2009 läuft nun ein Verfahren mit dem üblichem Antrag, Ablehnung, Widerspruch durch Anwalt, wirderum Aussage der DRV Klage wäre Aufgrund des Vorgenanntem abzuweisen. Im damaligen Urteil hatten die aber übersehen, das die Richter in Koblenz in das Urteil schrieben: Wenn der Herr Neumann die 240 Monate erreicht hat steht ihm, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die Rente zu. Nun heißt es warten und meine Frau ist ja auch Behindert und bekommt Arbeitslosengeld 1, darum gibt es auch keine Grundsicherung o.ä.. In anderen EU-Ländern ist die UN-Regelung über das "Selbstbestimmte Leben Behinderter" durchgeführt worden, nur hier in Deutschland tut man sich schwer, es könnte wohl ein paar Euros kosten!

    Gruß
    H. Christ
  • Lieber Christens,

    ich habe unseren Fachexperten gebeten, sich um Dein Anliegen zu kümmern und eventuell Ergänzungen zu den Vorpostern zu machen. Bitte habe noch ein wenig Geduld.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
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