Ist es Rechtens eine Insulinpumpe die von einem Diabetologen bescheinigt wurde abzulehnen?

Meine Schwiegertochter hat diabetik Typ 1.Von der Krankenkasse wurde eine zweite Pumpe abgelehnt, weil der Medizinische-Dienst es nicht für notwendig hält. Aber ihr Diabetologe hat ihr das ausdrücklich bescheinigt und ist der Meinung das sich Ihr Gesundheitszustand wieder Verschlechtert ( Einblutungen im Auge und Blindheit) Sie wurde schon Gelaesert und durch die Pumpe hat es sich gebessert.LG Konnipierre

Antworten



  • Hallo!

    Was ist aus der ersten Pumpe geworden? Versuche die Frage zu verstehen den man kann doch keine 2 Pumpen anschließen oder?

    LG
    SENDRINE 😺
  • Die erste Pumpe läuft nächste Woche aus, sie stellt sich selber ab und muß dann ersetzt werden.Insulinpumpen sind nur eine bestimmte Zeit benutzbar,dann muß eine neue angeschlossen werden.Wer Diabetis hat müßte das aber wissen.Gruß Konnipierre

  • Guten Morgen,

    ja die KK = Krankenkassen haben das Recht eine Leistung oder ein Hilfsmittel abzulehnen. Dies geschieht nach dem Wirtschaftlichkeit - Prinzip aller Mitglieder der jeweiligen Kassen.

    Allerdings nicht ohne eine Begründung oder Alternativ - Form von Lösungen in der Begründung. Die Aussage wird nicht gewährt, reicht so nicht aus. Von daher in den Widerspruch gehen zu der Entscheidung in dem Bescheid. In der Widerspruchsbegründung die Notwendigkeit nochmals betonen und auch auf die Folgen zum Bedeutungsverschlechterung der Krankheit verweisen. Dann die Bescheinigung durch den Diabetologen mit beilegen und abschicken zu KK.

    Oftmals wird eine geforderte Leistung oder ein Hilfsmittel durch den Patienten im zweiten Anlauf gewährt, das ist leider die Praxis. Gute Besserung für Eure Tochter und einfach nicht aufgeben, hartnäckig sein und bleiben wenn die Notwendigkeit dazu besteht. Mfg Lyn 😉
Diese Diskussion wurde geschlossen.