Hallo! Hat man nach 78 Wochen Krankengeldbezug ein Anspruch aufs Arbeitslosengeld?

Der AG will mich kündigen. Gestern hab ich ein Schreiben von Integrationsamt bekommen. Bin Schwerbeh. mit 50 Proc. und laut Ärzte bin ich unfähig im meinem jetzigem Beruf zu Arbeiten.

Antworten

  • Hallo Cyberpi,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Wir leiten Deine Anfrage gern an einen unserer Fachexperten weiter. Bitte habe ein wenig Geduld bis zur Antwort!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen! Wir freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Guten Abend,

    herzlich willkommen im Forum.

    Nach 78 Wochen erfolgt die sogenannte Aussteuerung, bedeutet, kein Krankengeld mehr. Falls man aber einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirtschaftet hat ( SGB III § 117), springt dann das Arbeitsamt ein. Höchstens so lange man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte.
    Ist man arbeitslos gemeldet, steht jedoch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Hier wird dann von Seiten des Arbeitsamtes eine Reha zur Wiederherstellung der Arbeitskraft gefordert.
    Diesen Antrag muss man bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. ( Reha vor Rente )

    Es gibt, bestehen zwei Möglichkeiten für;

    a)
    Antrag bei der BA = Bundesagentur für Arbeit, zu Alg 1 - § 125 Abs.1 SGB III der Nahtlosigkeitsregelung,

    - oder

    b)
    Antrag Alg 1 zu SGB III 117 , wenn ein Anspruch besteht zu Alg I.

    Melde dich bitte umgehend bei deiner dir zuständigen BA und stelle dort einen Antrag. Ob dies nun im Antrag zum SGB III, zum §§ 117 oder 125 geschieht kann ich nicht beurteilen, dies hängt von der Erkrankung, Behinderung, Schädigung der Gesundheit ab und der daraus verbleibenden, resultierenden Rest- bestehenden Arbeitsleistung für, zum ganzen Arbeitsmarkt und in der Vermittlung dazu. Mfg Lyn

  • Vielen Dank, Lyn und Juszin.
    Eine Reha (medizinisch) habe ich schon im Sommer besucht und wurde entlassen mit dem Ergebniss: arbeitsunfähig in jetziger Tätigkeit. Habe C.O.P.D. Gold III.
    Die KK hat sich bei meinem Arbeitsgeber erkündigt ob es eine Möglichkeit besteht, mich auf einen geeigneten Arbeitsplatz zu umsetzen und prompt die Antwort bekommen, die ich vermutet habe: keine Chanse. Daraufhin hat mich die KK "gezwungen" bei der RV einen Antrag euf Reha (Teilhabe am Arbeitsleben) zu stellen. Was ich auch gemacht habe.
    Einen Bescheid (Zusage) bakamm ich vor eine Woche. Und schon wieder: zuerst sollte ich versuchen bei dem jetzigem AG eine Umsetzung auf ein geeigneten Arbeitsplatz zu erreichen. Dies kann ich jetzt aber vergessen, da der AG mich los werden will.
    Was kann die RV noch im Rahmen der "Teilhabe" anbieten? Eine Umschulung? Wohl kaum, da ich für meine jetztige (seit 20 Jahren ausgeübte) Tätigkeit nur angelernt wurde (2 Wochen Lehrgang mit Prüfung). Bin 52 Jahre alt und habe keine in Deutschland anerkannte Ausbildung...Natürlich schaue ich mich nach einem Job um, aber mit meiner Krankheit und in dem Alter ist das nicht einfach, was zu finden.
    Sehe ich das Richtig?: wenn ich mich Arbeitslos melde, stehe ich dem Arbeitsmarkt zwar beschränkt, aber immerhin zu Verfügung. Vllt bekomme ich doch das ALG I? Dafür habe ich 20 Jahre geackert...
  • Hallo Cybperbi,

    Die med Reha hast Du hinter Dir. Jetzt sollst Du eventuell eine Berufsreha machen. In der Zeit zwischen diesen beiden Rehamaßnahmen hast Du Anspruch auf Zwischenübergangsgeld, da Du nichts dafür kannst daß die Maßnahme zeitlich so weit auseinander liegt. Der Anspruch auf Zwischenübergangsgeld steht meines Wissens im §51 eines der SGB, welches weiß im Augenblick nicht so genau. Aber Justin sollte Dir hier noch mal weierhelfen. Der Anspruch auf Zwischenübergangsgeld wird im Zweifel auch rückwirkend gewährt. Bitte setze Dich umgehend mit einem Mitarbeiter der DRV in Verbindung, am besten persönlich. Falls die Berufsreha keinen Erfolg hat, kannst Du dann die Erwerbsminderungsrente einreichen. Du bist dann aus Deiner Sicht der Mitwirkungspflicht nachgekommen und hast alles getan um Deine Erwerbsfähigkeit widerherzustellen nach den geseztlichen Vorgaben "Reha geht vor Rente".

    LG Nobby
  • Hallo Cyberpi,

    trotz der Tatsache, dass deine jetztiges Arbeitsverhältnis nicht länger aufrecht zu erhalten ist, bist du schon recht weite gekommen. Du hast eine Zusage auf eine berufliche Reha und weißt schon wer dazu auch dein Kostenträger ist. Auch für den Fall, dass dir keine Zwischenübergangsgeld bewilligt wird, kannst du dich dann mit dem Bescheid der DRV an deine örtliche Arbeitsagentur wenden, bezüglich der Berechnung und Zahlung von Arbeitslosengeld.

    Stelle die Anträge möglichst schnell, auch wenn dein jetztiges Arbeistverhältnis noch besteht.

    Versuche über das Integrationsamt einen Ansprechpartner zu bekommen, der dir bei der Suche nach den richtigen Lösungen behilflich ist. Die klären nicht nur, ob eine Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen berechtigt ist, sondern sind oftmals auch die Unterstützer bei der Suche nach Alternativen.

    Berufliche Reha heißt nicht immer zwingend Umschulung, sondern damit sind ganz unterschiedliche Möglichkeiten gemeint, und die gehen nun mal auch bei den arbeitsplatzerhaltenden Maßnahmen an. Viele berufliche Rehamaßnahmen bedeuten auch Unterstützung bei der Vermittlung in einen neuen Job und gezielte Qualifizierung.

    Viele Grüße

    Michael


  • Hallo Nobby!

    Danke für Deine Antwort. Du schreibst aber:

    "In der Zeit zwischen diesen beiden Rehamaßnahmen hast Du Anspruch auf Zwischenübergangsgeld"

    Ich habe viel "gegoogelt" und nirgendwo gefunden, dass man zwieschen "mediReha" und "TeilhabeReha" Zwischenübergangsgeld bekommen soll. Es steht einem ev. und unter Umständen nach erfolgreich abgeschlossener "TeilhabeReha" zu.

    Hallo Michael!

    Vielen Dank für die Erläuchterung, jedoch:

    "Auch für den Fall, dass dir keine Zwischenübergangsgeld bewilligt wird, kannst du dich dann mit dem Bescheid der DRV an deine örtliche Arbeitsagentur wenden, bezüglich der Berechnung und Zahlung von Arbeitslosengeld.

    Stelle die Anträge möglichst schnell, auch wenn dein jetztiges Arbeistverhältnis noch besteht.

    Meinst Du dn Bescheid(Bewilligung) über "Teilhabe"? Ausserdem, laut Antrag meines AG an den Integrationsamt, stehen mir noch 5 Monate Kündigungsfrist zu. Bis dahin kann noc viel passieren. Soll ich trotzdem jetzt schon die Arbeitsagentur wegen ALG kontaktieren?

  • Guten Morgen,

    zu deiner Erkrankung, - du schreibst = (Habe C.O.P.D. Gold III.) dies ist ja eine schwere chronische obstruktive Lungenerkrankung mit stetigem Verlauf in der Verschlechterung.

    Dazu hätte ich einige Fragen, - Wie hast du diese Erkrankung bekommen und könnte es sein in deinem Beruf, erworben ? Du hast zwar geschrieben das du 20 Jahre beschäftigt warst, - doch als was ? Als was hast du gearbeitet ?

    Ich Frage aus einem ganz bestimmten Grund dazu, denn wenn du einen Beruf ausgeübt hast der diese Erkrankung bewirken kann, könnte wäre es eine ganz andere Ausgangssituation. Ich spekuliere nicht gern. So wäre es gut wenn man eine Berufs bedingte Erkrankung ausschließen könnte. Ich schaue heute nochmals rein ins Forum, wünsche dir trotzdem eine gute Woche mit vielen positiven Gedanken und gute Besserung für dich, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Lyn!

    Mein JOb ist zimmlich unbekannt und sehr langweilig...Sicherungsposten. Meine Aufgaben (rausgegoogelt):

    „Sicherungskräfte schützen die Beschäftigten vor Gefahren, die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen“ — so heißt es in der von der von der DB AG und der Eisenbahnunfallkasse (EUK) erlassenen Vorschrift. Bei allen Arbeiten im Gleisbereich ist der Sicherungsposten dafür verantwortlich, dass Gleisbauarbeiter nicht von Zügen oder anderen Schienenfahrzeugen überfahren werden. Die Leute in den gelben Westen, die scheinbar immer nur untätig herumstehen, haben also höchste Verantwortung für Menschenleben.

    Immer draussen, immer bei schlechtem gutem Wetter, bei Hitze oder Frost, Regen oder Schnee...Manchmal etwas Staub oder Rauch, ist aber nicht der Rede wert.
    Bei meiner Erkrankung sind die Witterungsverhältnisse das , worauf es ankommt. Laut Ärzte darf ich nicht mehr draussen arbeiten und keinem Schadstoffen ausgesetzt werden.

    Danke für deine Glückswünsche! Für Dich auch alles gute!

  • Guten Morgen,

    Sorry, leider habe ich es gestern nicht geschafft, mein Tag war streng gestern.

    Was du zu deinem Beruf schreibst ist doch nicht gering, sondern eine sehr Verantwortungsvolle Tätigkeit und sehr wichtig. Dazu habe ich noch eine Frage an dich, bitte. Wurde aus medizinischer Sichtweite ausgeschlossen, - ob deine Erkrankung eine BK = Berufserkrankung sein kann ?
    Oder anders gefragt, - hast du bei deiner dir zuständigen BG = Berufsgenossenschaft mal einen BK - Berufserkrankung - Antrag gestellt ?

    Durch die Dämpfe, Abgase der Schienenfahrzeuge bei Wind und Wetter zu allen Jahreszeiten kann die Erkrankung auch davon kommen. Wie z.B. bei Bergleuten eine Staublunge etc. !

    Wenn dies nicht geschehen ist würde ich einen Antrag stellen bei deiner dir zuständigen BG = Berufsgenossenschaft, denn dann muss die BG tätig werden und du wirst auf BK - Erkrankung untersucht. Würde sich dies bestätigen, dann steht dir eine Rente zu in, zu der BK - Verordnung. Ist nur ein Gedanke von mir. Mfg Lyn 😉
  • Ich danke Dir, Lyn, dass Du dir meinend wegen Gedanken machst!

    "Wurde aus medizinischer Sichtweite ausgeschlossen, - ob deine Erkrankung eine BK = Berufserkrankung sein kann ?"

    Nein, so eine Frage war von Anfang an ausgeschlossen. Ich arbeite im Freien, da kann man nur den Herrn Gott verantwortlich dafür machen, dass ich krank bin...

    "Oder anders gefragt, - hast du bei deiner dir zuständigen BG = Berufsgenossenschaft mal einen BK - Berufserkrankung - Antrag gestellt ?"

    Berufsgenossenschaft? Was ist das und womit kann man es essen?😀 Gibt es bei uns nicht und gehöre ich nicht dazu.

    "Durch die Dämpfe, Abgase der Schienenfahrzeuge bei Wind und Wetter zu allen Jahreszeiten kann die Erkrankung auch davon kommen. Wie z.B. bei Bergleuten eine Staublunge etc. !"

    Liebe Lyn, überlege mal, bitte: meine Arbeit findet ständig draussen stat. Das heisst, auch wenn es Dämpfe und Gase gibt, werden sie von dem Wind verweht, bevor ich Schaden davon trage. Die Bergleute, die haben ne A...karte gezogen. Es gibt zwar eine Wentilation da unten, die schafft aber nur einen kleinen Prozent des Staubs und der Gase raus. Wenn ich unter Schwerhörigkeit gelitten hätte, könnte ich draus eine Berufskrankheit machen, da es sehr viel Lärm bei Gleisarbeiten gibt. Allein das Warnsignalmittel "Tifon", den ich oft benutzen muss, erzeugt min. 120 dB.

    Ich danke Dir nochmal, Gruss Cyber
  • Guten Tag,

    Was ist eine BG = Berufsgenossenschaft, - Eine gesetzlicher Unfallversicherungschutz für den AN = Arbeitnehmer in Deutschland die jeder Arbeitgeber, für jeden AN abschließen muss. Erleidest du einen Arbeitsunfall und verbleibt eine Dauerschädigung zurück ( wie in meinem Fall ) dann hast du eine Behinderung und Ansprüche zu SGB VII.

    Zum http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/ hast du Ansprüche, das geht von der medizinische Erstversorgung - bis zur Reha, Umschulung, Anspruch auf VL - Verletztengeld, Übergangsgeld oder Anspruch auf eine Rente, wenn du gar nicht oder nur teilweise wieder Arbeiten kannst. Das ist das eine, gleiches gilt wenn du eine BK hast.

    Ob du unter Tage arbeitest oder wie in deinem fall neben den Schienen ist unerheblich.

    Ein Bademeister arbeitet auch in Hallen und im Freien und trotzdem kann dieser eine Chlorvergiftung erleiden, eine von vielen Berufskrankheiten. Ein Bauer in der Tierhaltung kann sich auch im freien eine TBC auf der Alm einfangen, eine Berufserkrankung. Ein Kraftfahrer auf seinem Bock arbeitet auch im freien und kann trotzdem eine Rückenerkrankung, Gelenkerkrankung oder eine Allergie gegen Kühlhäuser haben. Das sind nur einfache Beispiele für dich.

    Mein Gedankengang ging in die Richtung BK in deinem Fall weil du nicht geschrieben hattest ob dies ausgeschlossen wurde durch deinen Arzt.

    Die BG ist zuständig bei AU = Arbeitsunfällen, BK = Berufserkrankungen in der rechtlichen Arbeitsmedizin. In deinem Fall müsste es die Bahn sein ;

    http://www.vbg.de/oepnv_bahnen/bahn/trauma-psyche/trauma-psyche_arzt.htm

    Ich hatte es nur gut gemeint, wünsche dir gute Besserung, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Cyberpi,

    Ich habe noch einmal ein wenig recherchiert und habe diesen Link gefunden, der das Zwischenübergangsgeld begründet. Er steht im SGB IX §51.


    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/51.html

    LG Nobby
  • Hallo Freunde!

    Auch hier möchte ich Euch DANKE!!! sagen. Es ist sehr erfreulich, dass es Menschen gibt, die einem weiter helfen wollen. Auf Eure Ratschläge werde ich bestimmt zurückgreifen.

    Danke noch ein mal sehr herzlich!
    Bis zu nächste Frage (oder Antwort). Alles Gutes!

    Cyber
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