Unfall - nun schwerbehindertes, erwachsenes Kind - was ist zu beachten?

Hallo,

mein Sohn hatte vor über einem Jahr einen unverschuldeten Verkehrsunfall u. ist nun schwerbehindert (50% - Gedächtnis- u. Konzentrationsstörungen, Dauerschmerzen, Knieprobleme). Er war dabei, sein Abi zu machen, konnte es aufgrund der Unfallfolgen aber nicht fertig machen. Seitdem ist er zuhause. Er hat sich beim Arbeitsamt gemeldet, soll evtl. ab Sommer in ein Berufsbildungswerk, obwohl wir uns nicht vorstellen werden, wie es werden kann. Wegen der Verletzungen kann er körperlich nicht schwer arbeiten, geistig ist wg. den Gedächtnis - u. Konzentrationsproblemen sowie der Schmerzen auch nicht leicht.

Nun habe ich die Frage, wie es - wenn es nicht besser wird - weitergehen kann? Im Moment ist er noch familienversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Aber wer übernimmt das, wenn er 25 ist? Was ist mit einer Rentenversicherung, wenn er nicht arbeiten kann? Gibt es irgendetwas, was man jetzt beachten muss bzw. irgendwelche Fristen, die laufen?

Eigentlich ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verantwortlich für die Unfallfolgen, aber die lehnt eine Haftung ab, weil alles keine Unfallfolgen seien. Da ist der Fall jetzt vor Gericht.

Wir haben auch eine private Unfallversicherung, aber die lehnt eine Haftung ab, weil sie für psychische Folgen eines Unfalles nicht haftbar wären (die wahren Ausmaße des Unfalls wurden erst nach einem Jahr festgestellt und nun steht fest, dass es bleibende, körperliche Schäden sind!), lehnen also ebenfalls eine Zahlungsverpflichtung ab. Auch hier wurde ein Anwalt eingeschaltet.

Falls mein Sohn jetzt nicht oder nur wenig arbeiten kann, wer kommt dann ab wann für seinen Unterhalt auf? KLar, bis er 25 Jahre alt ist, bin ich das ... Aber danach? Werden sich jetzt nicht die einzelnen Parteien den "Schwarzen Peter" zuschieben und er steht dumm da? Keine Ahnung, was im Rechtsstreit mit den Versicherungen herauskommen wird. Und auch nicht, ob es meinem Sohn je besser gehen wird ...

Wäre für ein paar Tipps wirklich dankbar im Bezug auf Sozialrecht usw. Bin erst jetzt überhaupt in der Lage, mir darüber Gedanken zu machen, da erst - und immer noch - seine Gesundheit und dann der Rechtsstreit mein Denken beherrschten ...

Viele Grüße, Rubinchen

Antworten

  • Hallo Rubinchen,
    schön, dass du zu uns gefunden hast, auch wenn die Umstände alles andere als schön sind. Ich werde mehrere Fachexperten auf deinen Thread aufmerksam machen. Sie antworten sicher bald! Hab bitte ein wenig Geduld. Liebe Grüße, Iris
  • Hallo sieht mal wieder so aus als wenn da der falsche Anwalt dran ist,das es vor Gericht geht ist normal das dauert auch noch bis es zur Verhandlung kommt,so 1Jahr ist normal,werden vom Gericht auch noch Gutachten geben,ausserdem erst mal noch der Versuch auf gütliche Einigung,geht aber schief ung verzögert das ganze um ein paar Monate.Man brauch einen Anwalt der nur sowas macht,Gutachten und Gerichtsurteile in solchen Fällen hat,ansonsten geht da vieles schief vor allem die Ansprüche an die Versicherung nicht wenig sind.Ich weis wovon ich rede bin schon seit 10 Jahre hinter mienem Geld her und erst mit dem jetzigen Anwalt ist der 3te läuft es.Lg Erich
  • Hallo Rubinchen,


    1.Auf jeden Fall hat Dein Sohn Anspruch auf Kindergeld über 25 hinaus, wenn wie ich es verstanden habe die Behinderung vor 25 eingetreten ist. Zuständig für den Antrag ist die Kindergeldkasse. Die Familienversicherung bleibt bestehen.

    2.Auch auf jeden Fall besteht Anspruch auf Pflegegeld. Der medizinische Dienst der Pflegekasse, der an die gesetzliche KK angegliedert ist, muß mit ärztlichen Gutachten eine Pflegestufe festellen. Diese reicht je nach Art und Schwere der Behinderung von 1-3 und man kann zwischen Geld- und Sachleistungen oder auch Splitting wählen.
    Das Pflegegeld ist kein EK

    3.Wie es mit Sozialhilfe und Wohngeld aussieht ist Einkommens - und Vermögensabhängig für die Eltern und den Behinderten.(Sozialamt)und auch bei der Grundsicherung(Grundsicherungsamt)
    Genauso ist es beim Taxigeld, wobei dort bei Volljährigen nur das EK und Vermögen des Behinderten zählt und kein für den Behinderten benutzbarer PKW vorhanden ist. Zuständig ist der Bezirk der Heimatregion in Form der Eingliederungshilfe.

    4. Des weiteren kann Dein Sohn bei der Gez in Köln einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung stellen und auch bei vielen Telefonanbietern gibt es Ermäßigungen für Behinderte, direkt zu stellen beim Anbieter.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo,

    vielen Dank für die Antworten. Das hat mir schon mal weiter geholfen. Jetzt habe ich aber immer noch Fragen:

    1.) Wenn mein Sohn familienversichert ist, auch wenn er älter als 25 ist, was passiert, wenn die Familie (sprich: 1ch) nicht mehr da ist? Wie wird er dann krankenversichert? Ich lebe ja nicht ewig ...

    2.) Ich weiß nicht, ob mir Pflegegeld zustehen würde. Sich Waschen, anziehen, essen, auch Kochen (in Grenzen) kann er. Was er aber nicht gut kann ist Putzen, Spülen (ist beim Spülen wegen der Kopfhaltung schon 2 x kollabiert); er hat Gangunsicherheiten auf unebenem Untergrund, manchmal Schwindel. Deshalb koche, putze, wasche ich in der Regel für ihn.

    3.) Ans Sozialamt werde ich mich einmal wenden. Ich dachte aber immer, dass die erst einspringen, wenn das "Kind" 25 Jahre u. älter ist. Von Grundsicherung habe ich noch nie etwas gehört ... Muss ich mich auch mal drum kümmern. Wenn es ihm gut geht, kann er kurze Strecken alleine fahren (mit unserem Auto). Längere Strecken nie, weil man nie weiß, wann Kopfschmerzen, Schwindel usw. einsetzen. Wenn er sonst irgendwohin muss, fahre ich ihn bzw. die Großeltern, Bekannte, Freunde usw. Taxifahrten,Kilometergeld, Fahrkarten usw. müsste eigentlich die Haftpflichtvers. der Unfallverusacherin bezahlen ... Macht sie aber nicht - schau´n wir mal, wie der Prozess ausgeht. Deshalb denke ich nicht, dass dafür ein Amt einspringt, oder?

    4.)Muss ich mich auch mal drum kümmern ...

    Vielen Dank nochmals für die guten Vorschläge ...

    Rubinchen
  • Hallo Rubinchen,

    Selbst anziehen kann ich mich trotz der Behinderung auch, aber die anderen Sachen die Du schilderst wie die hauswirtschaftliche Versorgung sind auch Teil der Pflegeversicherung. Im übrigen darf man bei den Gutachtern sich nie zu gut darstellen.

    Mehr dazu im Ratgeber für Behinderte kostenlos zu bestellen beim Sozialministerium in Bonn.
    Hier im Forum kann Dir Karin M. sicher Tips dazu geben und Frank - Online hier im Forum ist ganz firm mit dem runterladen von Dateien.

    Gruß

    Surfer

    PS. Konnest Du die Tips für die FOS in der Pfennigparade brauchen?
  • Hallo Surfer,

    die Pfennigparade konnte auch wenig machen, da er ja diese Gedächtnis- u. Konzentrationsschwierigkeiten hat. Das ist hinderlich, egal, an welcher Schule er ist ...

    Im Moment ist er für zwei Wochen in einer Klinik, die durch gezielte Physio- u. Schmerztherapie versuchen will, ihm zu helfen. Der Arzt dort meinte allerdings, Wunder dürfe man nicht erwarten. Danach geht er noch für ca. 4 Wochen in Reha - dann sehen wir mal weiter...

    Wie gesagt, er ist auch beim Arbeitsamt im Gespräch, ob die ihm irgendeine Ausbildung anbieten können, die auf seine Einschränkungen abgestimmt ist. Das hängt aber auch davon ab, wie es ihm nach den ganzen Therapien geht.

    Vielen Dank für alle Hilfe,

    Rubinchen
  • Hallo,

    will mich mal zurückmelden.

    Mein Sohn hat jetzt Klinik und Reha hinter sich. Seine Kopfschmerzen haben sich etwas gebessert, aber in der Reha wurden die Ausmaße seiner Beeinträchtigungen doch deutlich, die besonders im Bereich Kurzzeitgedächtnis, Konzentration und Reaktionsvermögen liegen ... Der Arzt bescheinigt ihm allerdings, dass er ca. 3 Stunden am Tag eine leichte Tätigkeit ausüben könne... (seitdem kann er sich vor Angeobten kaum retten! 😉 (Sarkasmus!)

    Außerdem hat er ein instabile Halswirbelsäule (ca. die ersten 7 Halswirbel sind betroffen), das verursacht mit die Kopfschmerzen u. viele andere Beschwerden (Schwindel).

    Da er drei Stunden arbeiten kann, ist das Arbeitsamt für ihn zuständig. Dazu habe ich einige Fragen: Kann er nun ALG II beantragen? Er bekommt ein private BU von ca. 550 Euro - die hatte ich mal abgeschlossen ... Dafür soll er aber nun 145 Euro monatlich für die Krankenkasse zahlen (da sind die letzten Monate etliche Euros angefallen, denn ich wusste nicht, dass er dann nicht mehr familienversichert ist - das hat uns auch keiner gesagt ... 😺 )

    Wenn er dann für "sich allein sorgen soll" - kann er dann (er lebt in einer eigenen Wohnung bei mir im Haus) auch Heizkosten, Versicherungen, Strom usw. irgendwo einsetzen? Nach wie vor koche, wasche, putze, ... ich, da er sehr schnell müde und erschöpft ist und viele Kopfschmerzen bekommt.

    Eine Schulausbildung hat die Rahastelle mit dem Zusatz "nicht absehbar" bezeichnet ... Wenn er denn drei Stunden arbeiten könne, soll er das langsam steigern u. evtl. sei "irgendwann" einmal ein Berufsbildungswerk o. ä. angesagt ...

    Wäre froh über ein paar Tipps.

    Der Anwalt ist eingeschaltet, aber bisher gibt es wg. der Haftpflichtversicherung der Unfallverursacherin nichts Neues. Deren Anwalt boykottiert wo er nur kann!

    Viele Grüße, Rubinchen