behinderungsgrad

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  • Hallo,

    herzlich Willkommen in unserem Forum.

    Du hast eine Frage zum Grad der Behinderung.

    Was möchtest Du hierzu konkret wissen?
  • Hallo!
    Ich leide seit einem Autounfall an Anosmie, völliger Verlust des Geruchssinns. Dazu ist mein Geschmack beeinträchtigt. Desweiteren ist meine rechte Gesichtshälfte fast taub, man kann sich das ungefähr wie nach eine Betäubung beim Zahnarzt vorstellen. Ausserdem habe ich eine Narbe von einem Ohr zum anderen quer über den Kopf.
    Meine Frage ist nun wie hoch der Grad der Behinderung sein könnte. Bei der Anosmie liegt er bei 15. Würden denn die anderen o.g. Beieinträchtigungen auch berücksichtigt?
    Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.
  • Möchte noch hinzufügen dass mir über der Nase, quasi zwischen den Augenbrauen, Knochenmasse fehlt. Man sieht dort z.b meinen Pulsschlag. Hoffe ich habe das verständlich erklärt.
  • Hallo Alex_owl,

    der Grad der Behinderung ergibt sich aus der Versorgungsmedizin-Verordnung Teil B: GdS-Tabelle. Damit bei Dir ein Behinderungsgrad festgestellt werden kann, musst Du bei Deinem zuständigen Versorgungsamt oder zuständige kreisfreie Stadt oder zuständige Kreisverwaltung (kommt nun darauf an, wo Du wohnst) einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen.

    Bei diesem Antrag ist es wichtig, die Ärzte, Krankenhäuser, Kureinrichtungen, anzugeben, wo sich über Deine Behinderungen Unterlagen befinden.

    Das Versorgungsamt fordert im Allgemeinen zusätzliche Unterlagen von den angegebenen Ärzten, Krankenhäusern, Tumornachsorgekliniken und Trägern der Sozialversicherung an und erstellt auf dem Boden der mitgeteilten Befunde einen Feststellungsbescheid. Dieser Feststellungsbescheid enthält den Grad der Behinderung (GdB) und einen Hinweis auf möglicherweise zuerkannte "Merkzeichen". Die Feststellung des GdB ist nach Zehnergraden abgestuft und liegt zwischen 20 und 100. Die Einstufung wird also nicht etwa vom Hausarzt, sondern vom Versorgungsamt oder der versorgungsamtsärztlichen Untersuchungsstelle getroffen.

    Wenn Du Deinen Feststellungsbescheid/Schwerbehindertenausweis hast, ergeben sich dann daraufhin die Nachteilsausgleiche für Dich.

    Schreib ruhig noch einmal, wenn Dir noch etwas unklar ist.
  • Danke Frank, das hilft mir schon ein wenig. Macht es denn überhaupt Sinn bzw. besteht in meinem Fall die Chance auf einen Ausweis? Oder sind meine Beeinträchtigungen zu gering um anerkannt zu werden?
  • Hallo,

    es macht in Deinem Fall natürlich einen Sinn, einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis zu stellen. Du musst hierzu noch wissen, dass auf Dich keine Kosten in diesem Antragsverfahren zu kommen.
  • Hallo Alex_owl

    Du hast schon sehr gute Antworten von Frankonline bekommen! Ich leite deine Frage noch an unseren Fachexperten weiter.

    Liebe Grüsse und guten Rutsch!
  • geht auch so wie bei mir
    spital spezialisten 100%arbeitsunfähig
    iv arbeitsabklerung 100% arbeitsunfähig
    medas gutachten 38%invaliditet
    🥺
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