Kehlkopflos

Ich bin seit 2002 Kehlkopflos.Habe 100% Schwerbehinderung(AUSWEIS)Bekomme aber kein Merkzeichen"G".Habe aber durch einige Betroffene im Kehlkopflosenverband per E-Mail erfahren das es uns zusteht.Gibt es irgendwie gesetzlichen Ansatz.Bitte um Weiterleitung. Mit freundl. Gruß G.Kürbs

Antworten

  • Guten Morgen Gerhard,

    herzlich willkommen im Forum von MyHandicap, - 😉

    Dies kannst du im Antrag / Nachbesserung zum Merkzeichen G, RF gegenüber dem VS = Versorgungsamt benutzen in der Argumentation im Wortlaut.

    Der betroffene ist ein schwerbehinderter Mensch im Sinne des Gesetzes. Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.

    Die behinderten Menschen haben nach dem Sozialgesetzbuch ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern.

    Die behinderten Menschen sollen ihre Rechte in Anspruch nehmen. Gesetzliche Bestimmungen bleiben nur Papier, wenn die verbürgten Rechte nicht genutzt werden.

    Zum Schwerbehindertenausweis
    Es besteht Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, der zu Nachteilsausgleichen berechtigt, Die Grundlage bilden die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit". Darauf verweisen !

    Grad der Behinderung
    Das VS = Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung fest. Dazu müssen alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen angegeben werden. Steuerzahlern werden pauschale Freibeträge gewährt. Für Kehl-kopflose wird zunächst ein Grad der Behinderung von 100 festgesetzt.

    Nach 5 Jahren wird geprüft, ob eine "Heilungsbewährung" erfolgt ist. Dabei ist wichtig, dass alle noch bestehenden oder sich ergebenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen dargelegt werden, zum Beispiel eine chronische Bronchitisch, die bei Kehl-kopflosen oft besteht.

    Zu den Merkzeichen
    Im Schwerbehindertenausweis können Merkzeichen eingetragen werden. Für Kehlkopf-operierte kommen insbesondere die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) und RF (Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht / Befreiung) in Betracht.

    Bei der Gehbehinderung kommt es nicht nur auf die Beine an, sondern auch auf innere Leiden ( eine dauernde bestehende Organschädigung ), zum Beispiel Herz-, Kreislauf- und Lungenbeschwerden sowie Atmungsprobleme. Aufgrund des Merkzeichens G werden Ermäßigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer oder im öffentlichen Nahverkehr gewährt.

    Voraussetzung für das Merkzeichen RF ist, dass man wegen seiner Behinderung ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann.

    Telefongebühren
    Die Deutsche Telekom gewährt für Kehl-kopflose eine Ermäßigung bei den Telefongebühren im Rahmen des Sozialtarifs.

    Es kommt nur auf die Argumentation drauf an und die Gesundheitlichen Berichte die diesem Änderungsantrag beigelegt werden sollten. So wird keine mangelhafte Entscheidung getroffen durch die Behörde. Eine Behörde / Amt kann nur zu dem eine Entscheidung treffen was an Unterlagen beigefügt wurde durch den Antragsteller und hier liegt auch sehr oft der grobe Fehler vor. Hat der Antragsteller sich mangelhaft erklärt kommt es oft zu einer Mangel - Einzelentscheidung die dann im Umkehrschluss nicht ok ist für den Antragsteller.

    Eine Bitte an Dich ! Es wäre schön wenn du dein Profil noch ein wenig gestaltest, bei späteren Fragen durch dich kann man sich so auf einen Blick zu deiner Person informieren. Wäre lieb wenn du da ein wenig mehr zu dir, deiner Person schreiben könntest. Vielen Dank, dir eine gute Zeit im Forum Mfg Lyn 😉
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