Ich hab null Ahnung…
LG Keana
vielen dank schon mal im voraus.
hallo,
ganz normal je nach arbeitstagen gestaffelt und wie
tarifvertraglich geregelt. nie weniger als der
gesetzliche anspruch.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz
du hast keine zusatzansprüche wie ein mitarbeiter
mit einem grad der behinderung ab 50.
die gleichstellung sichert dir im arbeitsrechtlichen falle
den schutz des integrationsamtes, bzw, es bedarf der zustimmung
des amtes, falls eine arbeitsrechtliche konsequenz angestrebt wird.
auch ist für mítarbeiter mit einer gleichstellung (sowie f. schwer-
behinderte) möglich, vom integrationsamt gelder zu beantragen, die den
umbau-der anpassung des arbeitsplatzes dienen.
lg
handschuh
Hallo
In jedem Betrieb wo mehr als 10 oder 50 Mitarbeiter arbeiten gibt es einen Behindertenbeauftragten wo du dich hinwenden kannst und deinen Fragen erstmal auch beantwortest bekommt wo du dich noch hinwenden kannst ,sowie auf deiner Lohnsteuerkarte steht auch noch drauf wieviel du im Jahr gut geschrieben bekommst ab 30GdB geht das los und steigert sich ab 40 GdB !
Mit den Mitarbeitern ab 10 oder 50 kann ich keine genaue Aussage machen ,da auf meiner Arbeitsstelle über 1000 sind und ich mich nie damit befasst habe ab wieviel „SorrY“
Liebe Grüße vom Menschenkind