Hallo, ich betreue im Rahmen einer Qualimaßnahme eine Gruppe behinderter Teilnehmer und folgendes Pr

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  • Hallo Sorgenkind,

    bitte führe deine Frage noch weiter aus.
    Klick dafür bitte unter meiner Antwort auf den Button "antworten" und ergänze bitte deine Frage.

    Viele Grüße
    Michaela
  • Hallo Michaela ich danke Dir, das Du so schnell geantwortet hast. Zu meiner Frage:
    Einer meiner Teilnehmer ist stark hörbehindert und braucht dringend ein besseres Hörgerät. Er hat zwischenzeitlich gearbeitet und ist jetzt wieder ALG II Empfänger. Aus diesem Grund muss er eine Lohnsteuererklärung abgeben und rechnet mit einer Rückzahlung. Dieses Geld würde er gern für die Finanzierung des Hörgerätes verwenden (also zweckgebunden). Dies würde sicher auch seine Chancen für eine Jobvermittlung erhöhen. Muss er die Steuererstattung an die ARGE geben oder besteht die Möglichkeit das Geld zweckgebunden für das Hörgerät zu verwenden? Ich würde ihm sehr gern helfen und würde mich deshalb über Ratschläge und Hinweise sehr freuen.

    Viele liebe Grüße 😉
  • Hallo Sorgenkind,

    danke dass du deine Frage mit diesen wichtigen Infos ergänzt hast.
    Ich leite sie nun an unsere Fachexperten weiter.
    Bitte hab noch ein wenig Geduld mit ihren Antworten.

    Viele Grüße
    Michaela
  • Guten Tag,

    grundsätzlich muss er der ARGE den Betrag den er erhalten hat erst einmal geben bzw. diesen erst einmal nennen um dann in einem nächsten Schritt zu besprechen ob eine zweckgebundene Verwendung möglich ist.

    Sollte dies nicht der Fall sein könnte er beim zuständigen Rehaträger (dazu müsste man wissen wie lange er schon Rentenversicherungspflichtig beschäftigt war unter 15 Jahre ist die Arbeitsagentur zuständig datüber die Rentenversicherung) Leistungen nach § 33 Abs. 1 und Abs. 8 Nr. 4 SGB IX als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen.

    Denn darauf besteht dann ein Anspruch wenn es ohne die besseren Hörgeräte nicht möglich wäre am Arbeitsleben teilzuhaben.
  • Hallo Sorgenkind,

    vor einem Jahr hat das Bundessozialgericht ein wichtiges Urteil gefällt. Es ging um die volle Kostenübernahme der Hörgeräte durch die Krankenkasse. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Krankenkasse die vollen Kosten der Hörgeräte übernehmen muss, wenn mit den Hörgeräten zu Festbetragssätzen kein ausreichendes Verstehen möglich ist. Die Hörgeräte sind ausreichend, wenn man/ frau mit den Geräten wie ein Normalhörender hören kann.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Entweder die Krankenkasse oder bei fehlender Krankenversicherung das Sozialamt werden die gesamten Kosten der Hörgeräte tragen müssen. Von daher stellt sich die Frage nach einer zweckgebundenen Verwendung aus der Lohnsteuerrückzahlung nicht.

    Ein Tipp zum Schluss: die Krankenkassen versuchen mit einigen Tricks, die volle Kostenübernahme zu entgehen. Hier empfiehlt es sich im Rahmen der Hörgeräteanpassung durch den Akustiker eine örtliche Beratungsstelle des Schwerhörigenvereins oder ähnliches aufzusuchen. Es sind vor allem die Hörgeräteakustiker, die Probleme verursachen können.

    Viel Glück wünscht Euch

    Thomas Worseck
  • Hallo, ich danke Euch für Eure Antwort. Ich hoffe, das ich meinen Teilnehmer damit helfen kann. Ich wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2011.

    😉
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