raus aus der vollen erwerbsminderungsrente?! aber wie?!

hallo ihr lieben,

ich bin neu hier: bin 24 jahre, sitze im rolli wegen einer SMA. habe seit 5 jahren eine unbefristete arbeitstelle für 4 std täglich und 5 tage die woche. auf anraten der ärzte habe ich im juli eine teilerwerbsminderungsrente gestellt. nun habe ich daraufhin eine volle erwerbsminderungsrente genehmigt bekommen die zur hälfte ausgezahlt aufgrund meines einkommen's aus der arbeit. so jetzt ist das problem: ich wollte keine volle EMR!!! sie verbaut mir alles - ich bekomme seit gestern keine beförderungskosten mehr für das taxi womit ich zu arbeit und zurück gelange!? ich habe jetzt einen überprüfungsantrag gestellt. komme ich da wieder raus?! angeblich hätte der gutachter geschrieben von der DRV "ich arbeite gegen meine gesundheit" ... ich möchte doch nur weiterhin meine teilhabe am arbeitsleben. außerdem ist die rente so gering das man davon nicht leben kann! ich bitte um eure erfahrungen, tipps und hilfe bzw. hinweise!!!

es heißt ja auch das die pflegestufe nix mit der arbeit zu tun hat da ich pflegest. 3 habe - aber selbst die pflegeversicherung sagte mir das das eine nix mit dem anderen zutun hat.

vielen dank im voraus!

Antworten

  • Ich denke wenn du eine Arbeit findest die für dich machbar ist, sollte ein Dreizeiler ans Amt reichen und du bist raus. Die sind doch froh wenn sie nicht mehr zahlen müssen.
  • das problem ist ja das sie MEHR zahlen müssten nämlich die beförderungskosten für mich jeden tag zur arbeit und zurück!!!

    ich hoffe so sehr das ich aus dieser lage wieder heraus komme!!!
  • Arbeit ist ein Grundrecht!! Dann müssen die die Fahrt übernehmen, du kannst noch einen drauf legen und dir ein PKW und vieles mehr fördern lassen.
  • problem ja nur ... ich wurde auf volle erwerbsminderung gesetzt somit steht mir GARNIX mehr zu!!!

    oder meinst du einen anderen kostenträger?
  • Ich denke in deinem Fall übernimmt das A-Amt die Fahrkosten. Wenn du voll arbeitest ist die Erwerbsminderungsrente weg. Spreche mit dem A-Amt und Integrationsamt über dein vorhaben/Wunsch.
  • Hallo Jule86,

    ich habe dein Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet.
    Bitte hab mir ihrer Antwort etwas Geduld.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Danke für die Weiterleitung an die Fach-Experten!

    Die Agentur für Arbeit ist nicht mehr zuständig und das Integrationsamt auch nicht - die würden evt. kurzfristig für Kosten einspringen aber das Grundproblem "voll" muss in "teilweise" verändert werden!?

    Danke an alle die bisher so fleißig gepostet haben 😉
  • Hallo Jule,

    mit deiner Frage stellst du das ganze Sozialsystem ein bißchen auf den Kopf. Eigentlich bist du so eingestuft, dass dir eine Erwerbsarbeit aufgrund deiner gesundheitlichen Verfassung nicht mehr zugetraut wird.

    Es bleiben dir damit nur 2 Möglichkeiten: Im Rahmen der jetzigen vollen Erwerbsminderungsrente Teilhabeleistungen zu beantragen im Sinne einer Stabilisierung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Am ehesten kommt da für dich die Eingliederungshilfe im Rahmen des SGB XII in Frage, die (zumindest) in Bayern von den Bezirken verwaltet wird. Unter anderem werden dort die Zuverdienstmöglichkeiten geregelt.

    Der andere Weg ist die gutachterliche Neubegutachtung deiner LEistungsfähigkeit mit dem Ziel der erneuten Einstufung deiner Erwerbfähigkeit, um dann höchstens in einer teilweisen Erwerbsminderungs zu landen. In der Praxis ist dieser Weg relativ selten, jedoch durchaus möglich. Aber gerade Maßnahmen (DIA-AM und Unterstützte Beschäftigung) im Grenzbereich zwischen Erwerbsfähigkeit und voller Erwerbsminderung sind in letzter Zeit entstanden, jedoch in aller Regel in die gegenteilige Richtung (also von der Erwerbsfähigekit in die Erwerbsminderung)

    und über allem: Spreche deine Vorstellungen mit der Rentenbehörde an und mache Ihnen nachvollziehbar, wie wichtig für dich Arbeit ist.

    Viele Grüße

    Michael



  • wieso stell ich das sozialsystem auf den kopf?!

    ich habe doch überall angegeben dass ich arbeiten gehe und das tägl. 4 std. ... wieso wird das nicht beachtet. ich nehme eh an das hier die pflegestufe auch mit rein gemischt wurde und das darf ja nicht sein. weiterhin habe ich ja nicht die VOLLE beantragt?! weiterhin habe ich bereits einen leidensgerechten arbeitsplatz welcher hier sicher auch keine beachtung fand!

    danke ihnen sehr für ihre antwort!
  • Sehr geehrtes MyHandicap- Mitglied,

    ich nehme Bezug auf Ihre oben aufgeworfenen Fragen. Sie möchten wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Einstufung Ihrer Arbeitsfähigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung in „voll erwerbsunfähig“ abzuändern.

    Unabhängig von der Frage, ob Sie bei dem Erhalt einer Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erlangen oder nicht, kann ich Ihnen zu Ihrer Frage folgendes mitteilen:

    Bei der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung über Ihre Einstufung als „voll erwerbsunfähig“ handelt es sich um einen sogenannten Verwaltungsakt - eine Form des staatlichen Handelns zur einseitig verbindlichen Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Gegen einen solchen können Sie innerhalb einer vierwöchigen Frist Widerspruch einlegen und so eine nochmalige Überprüfung der Entscheidung durch die DRV erwirken. Sollte die DRV Ihrem Begehren nach Einlegung eines Widerspruchs nicht entsprechen, können Sie innerhalb einer weiteren Frist von vier Wochen Klage vor dem Sozialgericht erheben.

    Sollte in Ihrem Fall die vierwöchige Widerspruchsfrist bereits abgelaufen sein, so bleibt Ihnen die Möglichkeit, zunächst einen Überprüfungsantrag zu stellen. Im Rahmen des Überprüfungsantrages - gleiches gilt für das Widerspruchsverfahren - können Sie dann die von Ihnen oben vorgebrachten Argumente auch gegenüber der DRV darlegen. Sie haben vollkommen Recht, die Einstufung in Pflegestufe III hat nichts mit Ihrer Erwerbsfähigkeit zu tun. Sollte die DRV auch im Rahmen des Überprüfungsantrages zu der Entscheidung gelangen, dass bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung gegeben ist, so können sie gegen diese Entscheidung wieder innerhalb einer vierwöchigen Widerspruchsfrist vorgehen; danach steht Ihnen natürlich auch der Klageweg offen.

    In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht kostenlos ist.

    Dies soll Ihnen nur einen kurzen Überblick über die Ihnen zustehenden Möglichkeiten geben. Genauere Angaben, insbesondere zu der Frage, ob eine Einstufung in „voll erwerbsunfähig“ gerechtfertigt ist oder nicht, können wir leider nicht machen. Dies ist aufgrund der Komplexität eines solchen Sachverhalts nicht möglich.

    Ich hoffe, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen alles Gute.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Florian Teßmer

  • Vielen Dank an das Team der Fachexperten,

    habt ihr schon mal von einem solchen "Fall" gehört? Und wie ist der ausgegangen? Habe ich Chancen diese Sache zu gewinnen oder stehen meine Chancen so dass ich trotz eines vorhandenen leidensgerechten Arbeitsplatz aus dem Arbeitsleben ausgegrenzt werde. In meinem Fall lag hier auch ein Beratungsfehler vor: Ich habe die Beraterin immer und immer wieder gefragt ob ich meine Fahrkosten weiterhin erhalte oder ob mir dies den Weg versperre denn dann hätte ich das doch alles nie gemacht!!!

    ich bin so traurig!
  • Liebe Jule,

    Du stellst das Sozialsysthem auf den Kopf, weil es normaler Weise genau anders herum ist. Bei der Schwere Deiner Behinderung kämpfen die Betroffen in der Regel für eine volle Erwerbsminderungsrente und nicht umgekehrt. Ich denke dieser Satz des Rechtsexperten war eher amüsant und nicht provokativ gedacht. 😉

    Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich dem zweiten Rat des Experten Gaus folgen. Lege innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein und sorge anschließend für ein neues Gutachten, daß Deine Arbeitsfähigkeit bescheinigt. Warscheinlich haben die Gutachter, die Deinen Rentenantrag bearbeiteten, Dich in die Schublade von Gleichbetroffenen abgelegt, ohne die Individualität des einzelnen zu beachten. Doch wenn Du einen Job hast, den Du im Rahmen Deiner Möglichkeiten ausüben kannst, solltest Du das auch tun können. Wichtig ist das die Ärzte, die Dir Deine Arbeitsfähigkeit für vier Stunden täglich bescheinigen sollen, daß auch sehr deutlich in ihrem Schreiben hervor heben. Aber bevor Du das alles in Angriff nimmst, empfehle ich Dir ein Telefonat mit Deinem Sachbearbeiter bei Deiner Rentenkasse. Rede mit ihr/ihm und erkläre ihr/ihm alles. Gehe im Gespräch davon aus, daß Dein Sachbearbeiter einfach übersehen hat, daß Du es mit dem Arbeiten ernst meinst und laß Dich beraten was in den ärztlichen Attesten und Deinem Widerspruch stehen muß, damit der überarbeitete Rentenantrag so aus fällt, wie Du es Dir gewünscht hast.

    Ich finde es sehr bewundernswert, daß Du einen Arbeitgeber hast, der Dich trotz Deiner Behinderung unbefristet eingestellt hat und wünsche Dir Glück beim durchsetzten Deiner Vorstellungen. 😀

    Lieben Gruß
    Karin
Diese Diskussion wurde geschlossen.