Gebärdensprache in der Berufschschule Oerlikon?

Hallo

Meine gehörlose Tochter möchte in ihrer Lehre, die sie im Sommer beginnt, auch die Berufsschule machen. Wird in der Berufsschule für Hörbehinderte in Oerlikon auch Gebärdensprache gesprochen/ von den Lehrern angewendet? Meine Tochter kann nicht Lippenlesen und hat keine sehr gute Artikulation. Ein rein lautsprachlicher Unterricht wäre schlecht für sie.
Weiss das jemand?

Liebe Grüsse
Laure

Antworten

  • Hallo Laure,

    ich habe deine Frage an meine Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Sie werden sich um dein Anliegen kümmern.

    Viele Grüße und alles Gute für dich und deine Kinder sendet dir
    Michaela
  • Liebe Laure

    Die Antwort vom Rektor der Schule persönlich:

    -Die Benutzung der Gebärdensprache unter gebärdenden Gehörlosen ist an der
    BSFH üblich und bietet keine Probleme.

    -Bei der Kommunikation mit nicht gebärdensprachkompetenten Mitschüler/innen
    wird eine gemeinsam zugängliche Kommunikationsform gesucht.

    -Im Unterricht garantiert die Lehrperson eine allseitig zugängliche
    Kommunikation unter Einsatz von visuellen Hilfsmitteln (Visualisierung,
    Schriftlichkeit, Einsatz von Fingeralphabet und unterstützende Gebärden).
    Der Unterricht erfolgt dialogisierend, um das Begriffsverständnis zu
    kontrollieren und zu garantieren.

    -Der Unterricht in reiner Gebärdensprache ist im Unterricht aus praktischen
    Gründen (keine Gehörlosenklassen) und aus sozialen Gründen (Übergreifendes
    Lernziel: Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit) weder sinnvoll noch
    möglich.

    -Bei mangelhafter Lautsprachkompetenz ist allenfalls Stützunterricht durch
    eine gebärdensprachkompetente Lehrperson oder eine lautsprachliche
    Unterstützung durch eine Audiopädagogin möglich. Dies wird angeordnet, wenn
    sich die lernende Person im Klassenverband zu wenig verständlich ausdrücken
    kann und eine spezielle Förderung im Kommunikationsbereich angezeigt ist.

    -Dolmetscher/innen-Einsatz: Bei klassenübergreifenden Veranstaltungen und bei
    öffentlichen Veranstaltungen der Schule regelmässig. Innerhalb der Klasse
    garantiert die Lehrperson eine offene Kommunikation. Bei Prüfungen, im QV
    und bei ÜK ist der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/innen im Sinne
    einer individuell angeordneten Nachteilsausgleichsmasnahme möglich.

    Freundliche Grüsse
    Toni Kleeb, Rektor

Diese Diskussion wurde geschlossen.