Hallo
Meine gehörlose Tochter möchte in ihrer Lehre, die sie im Sommer beginnt, auch die Berufsschule machen. Wird in der Berufsschule für Hörbehinderte in Oerlikon auch Gebärdensprache gesprochen/ von den Lehrern angewendet? Meine Tochter kann nicht Lippenlesen und hat keine sehr gute Artikulation. Ein rein lautsprachlicher Unterricht wäre schlecht für sie.
Weiss das jemand?
Liebe Grüsse
Laure
Hallo Laure,
ich habe deine Frage an meine Kollegen in der Schweiz weitergeleitet. Sie werden sich um dein Anliegen kümmern.
Viele Grüße und alles Gute für dich und deine Kinder sendet dir
Michaela
Liebe Laure
Die Antwort vom Rektor der Schule persönlich:
-Die Benutzung der Gebärdensprache unter gebärdenden Gehörlosen ist an der
BSFH üblich und bietet keine Probleme.
-Bei der Kommunikation mit nicht gebärdensprachkompetenten Mitschüler/innen
wird eine gemeinsam zugängliche Kommunikationsform gesucht.
-Im Unterricht garantiert die Lehrperson eine allseitig zugängliche
Kommunikation unter Einsatz von visuellen Hilfsmitteln (Visualisierung,
Schriftlichkeit, Einsatz von Fingeralphabet und unterstützende Gebärden).
Der Unterricht erfolgt dialogisierend, um das Begriffsverständnis zu
kontrollieren und zu garantieren.
-Der Unterricht in reiner Gebärdensprache ist im Unterricht aus praktischen
Gründen (keine Gehörlosenklassen) und aus sozialen Gründen (Übergreifendes
Lernziel: Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit) weder sinnvoll noch
möglich.
-Bei mangelhafter Lautsprachkompetenz ist allenfalls Stützunterricht durch
eine gebärdensprachkompetente Lehrperson oder eine lautsprachliche
Unterstützung durch eine Audiopädagogin möglich. Dies wird angeordnet, wenn
sich die lernende Person im Klassenverband zu wenig verständlich ausdrücken
kann und eine spezielle Förderung im Kommunikationsbereich angezeigt ist.
-Dolmetscher/innen-Einsatz: Bei klassenübergreifenden Veranstaltungen und bei
öffentlichen Veranstaltungen der Schule regelmässig. Innerhalb der Klasse
garantiert die Lehrperson eine offene Kommunikation. Bei Prüfungen, im QV
und bei ÜK ist der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/innen im Sinne
einer individuell angeordneten Nachteilsausgleichsmasnahme möglich.
Freundliche Grüsse
Toni Kleeb, Rektor