Ich bitte um HILFE !!

Hallo !

also :

kurze Erklärung:

Ich war mit 18 Jahren in einer Ausblidung, und beantragte beim Arbeitsamt "zuzahlung für einen KFZ". Dieser Antrag wurde auch genehmigt und ich bekamm vom Arbeitsamt ein Auto bezahlt mit Umbau + Führerschein.

Zu dieser Zeit war ich im 3 Ausbildungjahr, hatte noch keine Aussicht, das ich einen Arbeitsplatz hätte.

So nun, ich habe also das Auto, nach 13 Jahren es war dieses Jahr im Januar 2010, es war Winter , Eisklätte (Winterreifen waren drauf) kam ich ins rutschen, ich war ned schnell dran oder so, sondern es war klatt. Aufjedem Fall, kamm ich ins rutschen, drehte mich um meine eigene Achse, ich schaffte es nich das Auto wieder in meiner Kontrolle zu bekommen, und krachte gegen eine Steinmauer. *heul*

Der Gutachter meiner Versicherung, stellte fest das das Auto "Einen wirtschaftlichen Totalschaden hat".

Ich bin Rolsltuhlfahrer und zu 100 & Schwerbehindert. OK, dachte ich mir, dumme Sache was mache ich nun,
Ich stellte einen Antrag " auf Zuzahlung eines KFZ" beim Arbeitsamt. Das Arbeitsamt sagte mir sie seien nicht zuständig , ich müsse dies an der Deutschen Rentenversicherung schicken.

OK, gesagt getan,
So nun wird es lustig bzw interisant.
Nach 6 Wochen das war dann im März 2010, wurden mir keine Zuzahlung gewährt, sondern nur Fahrkosten, mit der Begründung,

1. da ich in Ausbildung bin , und

2, wurde mir gesagt hat man keine Arbeit - dann braucht ein Rollstuhlfahrer auch kein Auto, er könne ja auch die öffentlichen Verkehrsmittel benützen.
So, die öffentlichen Verkehrsmittel , sind da wo ich Wohne nicht behindertengerecht.
So die Fahrkosten, die mir zu dem zeitpunkt gewährt wurden, waren aber nicht höher als 200 Euro.
Ich habe jeden Dienstag Schulunterricht. Vonmir zu hause zu der Ausbildungsstätte sind es einfach 20 km. Hin und zurück 40, das mal 4 sind dann im Monat 160 Km.
Also um es kurz zu machen die 200 Euto reichen hinten bis vorne nicht.
Somit legete ich einen Wiederspruch ein, und warte und warte und warte, es wird Sommer ich warte immer noch und warte und warte.

Es vergingen 8 Monate und dann kamm der Tag "X". Ich bekamm ein Schreiben, wo stand das der Wiederspruch abgelehnt ist. mit ber gründung da ja meine Ausbildung nur bis Dezember 2010 läuft, und ich keine Arbeit habe, und somit kein Auto benötige.

Ich habe alles druch, habe die Gesetzte gelesen was mir zusteht, habe die Kraftfahrhilfeverordnung gelesen usw.

und habe vestgestellt.

1. es steht aber niergends das man erst mal eine Arbeit haben muss, um dann ein Anspruch zu haben ein Auto zu bekommen. Weil wo ich das Auto vom Arbeitsamt damals bezahlt bekamm, hatte ich ja uch keine Arbeit in Aussicht.

2. e sei nochmals gesagt, das ich die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen kann.

3. In den Gesetzten steht das man ein Recht/Anspruch hat auf eine Zuzahlung usw.

ich habe viel rumtelefoniert, das könnt mir glauben. Was ich mir nun erhoffe ist, das ich nicht nur ein gerede höre was ich schon die ganze Zeit hatte (will hier keinen Angreifen, sondern nur schildern wie es mir 8 Monate ergangen ist), sondern ich brauche nun , Experten oder so die sich für mich einsetzten.

Denn ohne Auto werde ich keine Arbeit bekommen. und welcher Arbeitgeber, wird mich einstellen , der dieser erst mal 3 Monaten warten muss mich ich mobil bin ??

Also ich weis echt nicht mehr weiter, ich brauche richtige HILFE !

Mein Gedanke ist,d asich in die öffentlichkeit gehe.
Wer kann mir helfen ???
Ich kann gerne per eMAil, per pdf, die Unterlagen schicken usw.

Und bitte, bitte nicht mit der Überlegung , da ich umziehen könne, weil warum sollte ich umziehen ohne zu Wissen das ich in absehbarer Zeit dann da wo ich dann wohnen sollte eine Arbeit bekomme.

HILFE !!!

Grüsse
Makkal

Antworten

  • Hallo Makal,

    Es ist so, daß man als Behi nur (fast) noch dann ein KfZ finanziert kriegt, wenn man Arbeit hat, also hat das Arbeitsamt einen Fehler gemacht.
    Aber die grundsätzliche Integrationsbereitschaft ist gegeben.
    Vor ca. 2 Monaten war hier im Forum ein Beitrag über die KfZ- Finanzierung für Behinderte. Frag mal bei der Redaktion.
    Was das mit den öffentlichen Verkehrsmitteln angeht, hast Du ein fachärztliches Gutachten darüber, daß Du sie nicht benutzen kannst und/oder das aG im Ausweis?
    Wenn nicht per fachärzlichen Gutachten eine Neufeststellung beim VA beantragen.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo Makkal,

    da hast Du ja wie ich auch schon was mit der Rentenversicherung hinter Dir 😡
    Ich war zur Zeit meiner Antragstellung noch in der Umschulung und ich bekam erstmal auch eine Absage, mit dem Hinweis, dass mir das in der Ausbildung nicht zusteht. ich habe dann Widerspruch eingelegt und auf den Gesetzestext hingewiesen, wo steht "dass der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen. Daraufhin dauerte es aber noch weitere Monate bis zur Bewilligung.
    Ich würde es an Deiner Stelle nochmal mit "professioneller" Hilfe versuchen. Es gilt ja der Zeitpunkt der Antragstellung und da warst Du ja definitiv noch in der Ausbildung. Ich drück Dir fest die Daumen.
    Ansonsten habe ich bei meinen langen recherchen u.a auch gefunden, dass man die KFZ Hilfe auch ohne Srbeit beantragen kann, dann läuft es über das Sozialamt im rahmen der Teilhabe an der Gemeinschaft. Aber das gestaltet sich heutzutage wohl schwierig und geht fast gar nicht ohne Unterstützung von Fachkundigen, da die Ämter dazu neigen Fahrtkosten für Fahrdienste zu zahlen und sagen, dass dies ausreichend sei.

    Viel Erfolg !!

    LG, Andrea

  • Hallo,

    was mich zunächst interessieren würde, wie Du es in der Zeit mit dem Erreichen Deines Ausbildungsortes organisiert hast, seit dem Du über Dein Auto nicht mehr verfügst.

    Denn gegen den Widerspruchsbescheid kannst Du nur noch klagen. Das Gericht wird Dich bestimmt auch daraufhin ansprechen, wie es in der Zeit zwischen Deiner Antragstellung und dem Erlass des Widerspruchsbescheides gelaufen ist.

    Bitte schreibe uns noch einmal hierzu.
  • Hallo Makkal,

    hier ist mal der Link zu dem Text, den Surfer glaube ich anspricht:
    http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Weiters habe ich die Fachexperten informiert, dass sie sich um deine Fragen kümmern.
    Ich hoffe sehr, dass sie dir helfen können.

    Einstweilen schicke ich dir viele Grüße und drück dir die Daumen
    Michaela

  • Hallo!

    Kennt Ihr den Verein MMB-Mobil mit Behinderung???

    Diese haben mir und meinen Mann geholfen,die Mobilität zu bekommen,welche für uns hilfreich ist.

    Wünsche Euch viel Kraft und Glück Eure Bedürfnisse durch zu setzen.
    LG
    SENDRINE 😺
  • Hallo frankonline


    in der Zeit wo ich nicht mobil bin und ich ja 4x im monat zur Schule musste. War zum Glück eine Frau im Kurs, die auch in dem ort wohnt wo ich wohne und sie nahm mich dann immer mit.

    Für jede Hilfe, bin ich dankbar, den ohne mobilität ist man als Rollstuhlfahrer richtig behindert.

    Da wo ich Wohne, ist auch keine Stadt, also da gibt es keine S-Bahn oder so, also ich könnt es mir glauben, ohne Auto ist man hier aufgeschmissen und mit einer behinderung noch viel mehr.

    Grüsse
    Makkal

  • Hallo,

    danke für Deine Antwort. Nun wäre zu klären, wie lange noch Zeit ist, beim Sozialgericht Klage einzureichen.
  • Hallo Makkal,

    habe gerade mal nach den Verein MMB-Mobil gegogglet. Ist ein toller Verein. Ich glaube die könnten dir helfen

    http://www.mobil-mit-behinderung.de/content/pages/home.htm

    Ich wünsche dir vielerfolg

    Gruß elektra
  • Hallo elektra

    Hallo frankonline

    @ frankonline : alsi ich habe 1 Monat Zeit ein Wiederspruch einzulegen, darüber habe ich am Donnerstag einen Termin.

    @ elektra: danke dir , habe den Tipp bekommen und auch von Dir und werde mich telefonisch mit denen in Verbindung setzten.

    Grüsse
    Makkal

    P.S. Auf in den Kampf 😠
  • Hallo,

    habe ich das richtig verstanden, dass Du nur noch bis diesen Donnerstag für das Einreichen der Klage Zeit hast?

    Ich würde Dir auch hierzu helfen. Das interessante an Deinem Fall ist die sehr lange Bearbeitungszeit des Widerspruchs. Dadurch bist Du absolut benachteiligt. Deshalb muss man hier auch kämpfen.

    Schreibe mir noch einmal hierzu. Übrigens habe ich selbst eine Klage in dieser Sache ebenfalls geführt und das allein und ohne Anwalt.
  • Sehr geehrtes MyHandicap- Mitglied,

    ich nehme Bezug auf ihren oben eingestellten Forumsbeitrag und möchte zu den von Ihnen gestellten Fragen wie folgt Stellung nehmen:

    Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Zuschüssen für schwerbehinderte Menschen sind zum einen in der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabenverordnung geregelt. Dessen § 20 besagt, dass sich die Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes nach Maßgabe der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung richten.

    In § 3 dieser Verordnung sind die persönlichen Voraussetzungen für die Leistungen festgehalten. Hiernach muss der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass der behinderte Mensch ein Kraftfahrzeug führen kann oder gewährleistet ist, dass ein Dritter das Kfz für ihn führt. Diese zweite Voraussetzung dürfte bei Ihnen unstreitig erfüllt sein.
    Fraglich ist jedoch, ob ein Zuschuss zur Anschaffung eines PKW, welcher von den Leistungen im Sinne der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung umfasst ist, auch dann gewährt wird, wenn wie in ihrem Falle kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis mehr besteht. Ausgehend vom Wortlaut der Norm ist das Bestehen eines solchen jedoch zwingende Voraussetzung. Hiernach dürfte die Ablehnung ihres Antrags zum jetzigen Zeitpunkt, da ihre Ausbildung (fast) beendet ist, rechtmäßig sein.

    Möglichweise könnte man für die Zeit bis zum heutigen Datum über eventuelle Ausgleichsansprüche nachdenken, wenn die Ablehnung des Antrags zum damaligen Zeitpunkt rechtswidrig war. Dies sollten Sie in Ruhe mit einem Anwalt besprechen.
    Auch in der Verordnung zu § 47 Bundessozialhilfegesetz sind Regelungen zur Hilfe zur Beschaffung eines PKW enthalten. Möglicherweise ließe sich eine Pflicht des Sozialamtes zur Bewilligung des Zuschusses aus § 8 der VO zu § 47 BSHG herleiten. Hierin heißt es:
    § 8 Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges
    (1) Die Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges gilt als Hilfe im Sinne des § 40 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes. Sie wird in angemessenem Umfang gewährt, wenn der behinderte Mensch wegen Art oder Schwere seiner Behinderung insbesondere zur Teilhabe am Arbeitsleben auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist; bei Teilhabe am Arbeitsleben findet die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung Anwendung.
    (2) Die Hilfe nach Absatz 1 kann auch als Darlehen gewährt werden.
    (3) Die Hilfe nach Absatz 1 ist in der Regel davon abhängig, daß der Behinderte das Kraftfahrzeug selbst bedienen kann.
    (4) Eine erneute Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges soll in der Regel nicht vor Ablauf von 5 Jahren nach Gewährung der letzten Hilfe gewährt werden.

    Danach ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nicht zwingend Voraussetzung für den Erhalt eines Zuschusses für ein Kfz („insbesondere“). Sie könnten hier zum einen argumentieren, dass in Ihrem Ort die öffentlichen Verkehrsmittel nicht behindertengerecht und vor allem auch das Netzwerk nicht hinreichend ausgebaut ist, so dass sie in Ihrer Mobilität und Flexibilität stark eingeschränkt sind. Dies hat natürlich auch Folgen für eine erfolgreiche Arbeitssuche. Um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, ist es - gerade wenn man aus einem kleinen Ort kommt - wichtig, mobil und flexibel zu sein und seinen Arbeitsplatz ohne große Probleme zu erreichen. Ohne einen PKW wäre Ihnen damit der Weg auf den Arbeitsmarkt praktisch versperrt.

    Dies ist nur eine kurze Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Sie sollten sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit dieser sich einen genauen Überblick über die Akten verschaffen kann und Ihnen so eine bestmögliche Vertretung gegenüber den Behörden gewährleisten kann. Wir können Ihnen leider aufgrund der recht geringen Angaben bei dem doch umfangreichen Sachverhalt nicht mehr Informationen mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Florian Teßmer - Rechtsanwalt
    JANSSEN + MALUGA LEGAL
  • Hallo RechtsanwälteJanssen&Maluga


    erstmal vielen Dank für Ihre Mühe und die Zeit die Sie für mich eingesetz haben.

    Also ich bin ständig auf ein Fahrzeug angewiesen, und nicht nur für den Zeitraum während der Ausbildung. Sprich nicht nur vorübergehend sondern, sondern ständig.

    Dann ist es Erfüllt, ich kann das Kfz, selbst bedienen und fahren

    Und verfüge über einen eigenen Führerschein.


    Hallo franonline.

    BNein du hast es falsch verstanden, ich habe Zeit binnen eines Monats bis 29 Dezember 2010 den Wiederspruch einzulegen.

    Ich habe am Donnerstag einen Termin bei einen Rechtsanwalt bzw beim VDK.

    In meinem Fall, und der der mir das Bearbeitet, so habe ich das Gefühl hat ein wenig Zeit vergehen lassen, und durch meinen Nachdruck dies dann bearbeitet.

    Liebe Grüsse
    Makkal


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