Praxisgebühr für Zahnarzt?

Guten Abend,

muß jemand Praxisbebühr bezahlen, wenn jemand abends in eine Zahnklinik muß, Krone war rausgefallen, und der Zahnarzt (war vielleicht nur ein Student)nur kurz in den Mund schaut und einen Satz dazu sagt, also behandelnd nicht tätig wird?

Vielen Dank im voraus.

Voran

Antworten


  • Guten Abend Voran,

    wichtig wäre die Aussage durch den behandelnden ZA = Zahnarzt ! Und ich denke ja, - denn durch die Anmeldung entsteht bereits ein Behandlungsvertrag zwischen Arzt / Patienten. In wieweit dies die Leistungserbringung regelt im Recht, - entzieht sich meiner Kenntnis. Hier müsste man einen RA befragen - Medizin - Recht. Mfg Lyn 😉


    P.s. Vielleicht kann hier ein RA aus dem Forum helfen und nachbessern, - Danke.
  • Hallo Voran,

    ja solange du nicht von der Praxisgebühr befreit bist musst du zahlen, ob nun eine Behandlung stattfindet oder es nur eine Beratung wird ist egal. Du kannst natürlich das ganze auch selber zahlen da kann ich aber gleich sagen das das dann nach der Gebührenordnung für zahnärztliche Leistungen(GOZ)läuft und definitiv teurer wird.
    Außerdem ist es so das wenn du ab einer Bestimmten Uhrzeit in einen Notdienst gehst musst du immer die PG bezahlen es sei denn du bringst eine Überweisung von deinem Behandelnden ZA mit.

    Bonny1
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