Wegnahme des Behindertenausweises

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  • Erst mal ein herzliches Willkommen hier im Forum 😉

    Kannst du deine Frage etwas präzisieren?
  • Hallo, gerne beschreibe ich die Situation:

    Ich habe eine Schwerbeschädigung von 60% + G seit 1999. Alljährlich muss ich zum Gutachter, da das Versorgungsamt glaubt, dass die Gesundheit wieder o.k. Mein linkes Knie wurde jetzt zum 5. Mal operiert, 2 Bandscheibenvorfälle LWS und Vorwölbung BWS sind nicht operiert, da sie "zu klein" sind. Der Rücken ist austherapiert,lt.div. Ärzte und daher mache ich seit 10 Jahren eine Schmerztherapie mit Opiaten, ohne die ich mich garnicht bewegen könnte. Damit habe ich auch wieder Lebensqualiät, bis auf das Knie. Heute war wieder einmal ein Gutachtertermin, und dieser sagte mir, da mir kein 1/2 Bein und kein 1/2 Arm fehlen würde (was 50% ausmachen würde) stehen mir eh keine 60% mehr zu.

    Er hätte meine Akte mit 230 Seiten durchgelesen und hat daraus erkennen können, dass ich ein chronifiziertes Schmerzsyndrom habe seit 1999. Dies ist jedoch keine Behinderung und rechtfertigt keinen Anspruch vor dem Gesetzt auf einen Ausweis. Meine Frage: Trotz der 5 Knie-OP's und anstehender Prothetik nächstes Jahr und 11 jähriger Schmerztherapie mit starken Medikamenten.... kann man mir so einfach alles wegnehmen? Arbeiten darf ich nur noch 3 Stunden, was ich auch tue. Wurde in der Kur festgestellt. Gott sei Dank habe ich noch meinen Mann, so dass keine wirtschaftliche Not eintreten wird. Aber sprachlos bin ich bis jetzt. Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
  • Hallo,

    die Festlegungen zum Behinderungsgrad basieren auf der Versorgungsmedizin-Verordnung (Teil B - GdB-Tabelle).

    Wir können Dir natürlich nicht sagen, welcher Grad der Behinderung auf Grund Deiner Diagnose für Dich ausschlaggebend ist. Nur Deine Dich behandelnde Fachärzte können Dir hierzu etwas sagen.

    Der Behindertenausweis wird nur dann wieder eingezogen, wenn der GdB nicht wenigstens 50% beträgt.

    Wäre denn das bei Dir der Fall?

    Bitte schreibe hierzu noch einmal. Dann kann ich Dir noch konkreter antworten. 😉
  • Hallo vaitl04,

    hast Du mal versucht einen Verschlechterungsantrag zu stellen? Das kann man auch wenn man die Laufzeit des Ausweise verlängern möchte. Normal sind fünf Jahre. Nach Ablauf muß man aber nicht zum Amtsarzt, sondern man muß sich nur im Bürgerbüro einen neuen Stempel holen, der den Ausweis verlängert. Wenn Deine Krankengeschichte so ist wie Du es hier berichtet hast, sollte es genügen dem Antrag Kopien der letzten drei oder vier Krankenhausaufenthalte bei zu fügen.

    Gruß Karin
  • Guten Tag zusammen,

    man kann folgendes sagen ein Schmerzsyndrom an sich rechtfertigt keinen GdB aber die Folgen aus dem Syndrom, also die lebensalltäglichen Einschränkungen daraus sicherlich. Auch die von Ihnen angegebenen Punkte zu den Knie-OPs etc. müssen entsprechend gewürdigt werden und zwar wie oben schon gesagt wurde im Sinne der Versorgungsmedizinverordnung.

    Auf alle Fälle gegen den Bescheid, denn ja der Gutachter bzw. die zuständige Behörde erlassen wird Widerspruch einlegen. Denn so wie Sie den Sachverhalt beschreiben, müssten Ihnen schon ein GdB von 60 oder mehr zustehen. Wichtig ist den Widerspruch ärztlich begründen zu lassen. Denn ein Widerspruch ist nur gültig wenn er begründet wird. Man kann ohne angabe von Gründen also nicht widersprechen. Damit dies auch entsprechend fundiert ist, sollte diese Begründung auf medizinischen Fakten durch einen Arzt oder durch Ärzte vorgenommen werden. Es kann allerdings sein, dass die Ärzte dafür Honorar haben möchten und da dies keine Kassenleistung ist müssten Sie dies selber bezahlen.

    Achten Sie darauf das Ihnen über die Entscheidung des Gutachters ein Bescheid zugeht in dem auch eine sog. Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist. Das bedeutet hier wird Ihnen genau erklärt bis wann und wo Sie den Widerspruch schriftlich einreichen müssen. Sie haben dafür in aller Regel ab Zugang des Bescheides 4 Wochen Zeit. Es zählt hierbei das Datum des Poststempels. Sollte der nicht enthalten sein, dass Datum auf dem Bescheid selbst.

    Bitte achten Sie darauf das Sie die 4 Wochen-Frist genauestens einhalten 4 Wochen und 1 Tag ist der eine Tag zu spät (in 4 Wochen muss Ihr Widerspruch bei der Poststelle der Behörde eingegangen sein). Den Widerspruch senden Sie per Einschreiben mit Rückschein oder Expressbrief, damit Sie einen für den Fall der Fälle einen gerichtsverwertbahren Beweis über die Absendung haben.

    Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.
  • Hallo vaitl04,
    so ein ähnliches Problem habe ich auch. Unfall vor fast 2 Jahren, Sprunggelenk zertrümmert und im Knie alles zerrissen was zu zerreißengeht, 4 mal am Knie operiert und nun habe ich schwere Arthrose im Knie und beginnende Arthrose im Sprunggelenk. Ich habe schon 2 mal einen Antrag gestellt auf ein "G". 50% habe ich bewilligt bekommen auf Doppeltenbanscheibenvorfall, Belastungsasthma, Depressionen und das "Schrottbein".
    Das "G" wurde abgelehnt mit der Begründung "Ihnen geht es ja besser als einem Unterschenkelamputierten!"

    Ich bin Gott-sei-Dank im VDK und die helfen mir gut weiter, zur Zeit kämpfen die mit mir gegen zwei Falsche Gutachten für die Erwerbsminderungsrente.

    Es ist wichtig, dass du so schnell wie möglich einen Widerspruch schickst. Ich schicke immer erst ein Schreiben mit dem Wortlaut: Gegen Ihren Bescheid vom xx,xx,2010 lege ich Widerspruch ein. Begründung folgt in kürze."
    Dann hast du auf jeden Fall die Fristen gewart und kannst in Ruhe ohne den Druck Fristen zu versäumen mit deinem Arzt oder mit dem VDK die Begründung formulieren.
    Wenn ich dir weiterhelfen kann, dann schick mir doch eine PM.

    Lieben Gruß elektra68
  • Liebe Elektra68,

    vielen Dank, dass Du Dir die Zeit genommen und mir geantwortet hast. Es tut auch mal gut, etwas von Gleichgesinnten zu lesen. In meinem Freundeskreis hat niemand mit solchen Einschränkungen zu kämpfen. Sag mal, wer ist der VDK, ist das eine Institution mit Rechtsanwälten oder wie hilft man Dir dort?..... Ich denke mal, ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Weiß garnicht, ob ich überhaupt Anspruch auf das Gutachten zur Einsicht habe, wo ich gestern war. Weißt Du das?.... Selbst mein Hausarzt hat geschrieben, dass ich erhebliche Einschränkungen in meinem Leben habe und der GdB bei weitem nicht richtig bewertet ist. Aber das hatte den Gutachter gestern nicht die Bone interessiert. Würde natürlich gerne bei einem Widerspruch, jemanden an meiner Seite haben wollen, der was vom Fach versteht. Ist das der VDK und was kostet sowas denn? Nochmals vielen Dank für Deine Antwort

    Einen schönen Abend und ein schönes Wochenende wünsche ich Dir!

    Gaby (vaitl04)
  • Eine fröhlichen guten Morgen.

    Hallo vatil04,

    der VDK ist ein Sozialverband (Verband Deutscher Kriegsversehrter, da es logischerweise kaum noch Kriegsversehrte gibt hat der Verband sich für alle geöffnet und jeder kann nun in diesen Verband. Der VDR setzt sich für in den Bereichen Schwerbehinderung, Rentenangelegenheiten, Sozialleistungen (z.B. Hartz IV) weitere ein. Der Beitrag im Monat ist 4,50€ (also 54,00€ im Jahr)und bei Widerspruch kostet das einmalig 18,00€(bei uns in Düren jedenfalls,mir waren die 18 € es auf jeden Fall Wert).
    Ich habe hier mal einen Link zum VDK.
    http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=he1&SID=j1m5XXPuiufJMrVaH2nhXIPBGQLz1Y
    Hier kannst du dich über den VDK informiern.
    Es gib auch noch den Sozialverband Deutschland. Hier ist der Link dazu.
    http://www.sovd.de/
    Beide Verbände habe Rechtsanwälte an der Hand und die können dir dann vermittelt werden.

    Du hast auf jeden Fall das Recht alle Unterlagen einzusehen bzw. eine Kopie der Unterlagen zuverlangen, allerdings musst du die Kopien bezahlen.
    Wie schon geschrieben, so bald du den schriftlichen Bescheid hast, schreiben, dass du Widerspruch einlegst und dass die Begründung folgt und dass du das Gutachten, die Beurteilung und die Stellungnahmen deiner Ärzte in Kopie möchtest.

    Wenn du möchtes, dann kannst du mich ja anrufen, ich habe dir eine PM geschickt mit meiner Telefonnummer.

    Gruß Elektra68


  • Hallo Vaitl04 und elektra68,

    gerade bei so chronischen Erkrankungen wie den unseren, konmmt es ganz besonders auf die Kommunikation an, ob man das bekommt was einem zu steht. Es macht sehr viel aus, ob man beim Antag einer Schwerbehinderung nur das Formular oder die ganze Krankengeschichte einreicht. Da es bei Arthrose und anderen Kniegelenkerkrankungen sehr unterschiedliche Schweregrade gibt, mit denen jeder Betroffene auch noch ganz anders um geht, ist es ganz besonders wichtig, seine Alltagsschwierigkeiten auf zu zählen und vom behandelnden Arzt unterzeichnen zu lassen. Der Guachter ist nicht immer mit allen Facetten aller Krankheiten vertraut. Viele Behinderungen hat er persönlch noch nie gesehen. Deshalb liegt es sehr stark an Eurer Kommunikation, wie positiv oder negativ ihr bewertet werdet. Wirkung hat auch, sich persönlich dem Gutachter vor zu stellen, damit er sehen kann, um welche Behinderung es sich dreht. Übrigens, Asthma und Atemnot ist auch eine Gehbehinderungen. Wer mit einer bestimmten Häufigkeit Atemnotanfälle hat oder auf einer bestimmten Stufe des Behandlungschemas steht, bekommt auch ein G. 😉

    Lieben Gruß
    Karin
  • elektra68 hat geschrieben:

    Es gib auch noch den Sozialverband Deutschland. Hier ist der Link dazu.
    http://www.sovd.de/
    Beide Verbände habe Rechtsanwälte an der Hand und die können dir dann vermittelt werden.




    Moin Elekra,

    Meine Erfahrung mit SOVD war extrem traurig.
    Der SOVD-Anwalt, der für mich die Klage gegen das Versorgungsamt eingereicht und "durchgeführt" hat, hat seine Pflicht (nur im Rahmen des Gesetzes, so limitiert es ging) gemacht, aber für mich als Mandantin war er nur ein Mittelsmann zwischen mich und das Gericht, ohne gar keine antwältische Mühe. Das ganze Zirkus wegen eines Parkausweis, den ich nur mit aG bekommen hätte.

    Nach fast fünf Jahre hin und her, endlosem Papierkrieg, (der Mann verlangte ständig unnötige Papiere), hab ich die SOVD Mitgliedschaft+Anwalt aufgegeben und einen Anwalt meiner Wahl beauftragt. Er hat mir den Prozess in ein halbes Jahr zu meiner Zufriedenheit endgültig gewonnen.

    Deswegen würde ich eher selber, direkt einen Anwalt wählen, den eventuell das zuständige Amt bezahlt. Billig ist, in solchen Fälle, von Nervenkonsum zu teuer.
    Klingt billig, scheint billig, ist aber defintiv zu teuer. Finger weg!


  • Hallo Malerina,

    schade, dass du mit dem Deutschen Sozialverband so schlechte Erfahrungen gemacht hast. Ich selbst kenne den Verband nicht so gut, aber einige meiner Freunde und Bekannten sind dort und haben bis jetzt gute Erfahrungen gemacht. Ich selbst bin im VDK. auch hier gibt es große Unterschiede zu den einzelen Orts- und Kreisgruppen.
    Mein Freund ist in einer Ortsgruppe in Neuss und die sind super aktiv - bei uns hier in Düren ist das nicht so. Aber ich habe hier bei uns bis jetzt auch immer gute und schnelle Hilfe bekommen.

    Gruß Elektra68
  • Freunde von mir in Hamburg haben auch nur gute Erfahrungen mit dem Sozialverband gemacht.

    Jenny 😉
  • jennyA hat geschrieben:
    Freunde von mir in Hamburg haben auch nur gute Erfahrungen mit dem Sozialverband gemacht.




    Jenny und Elektra, ihr lieben,

    es war eine traurige Erfahrung. Eine alte Geschichte und mein damaliger Fall ist heute öfter als Präzedenzfall benutzt/zitiert.
    Meine Freude dabei ist, dass andere können heute von dem damaligen Urteil sehr gut profitieren. Das spart Zeit und Stress. Vielleicht war der Anwalt zu jung, mein Fall zu kompliziert, er sah kein Licht am Ende des Tunnels, weiss ich nicht. Was ich weiss ist dass in Sachen Recht, würde ich einen anderen Weg wählen und rate allen auch, je nach Komplexität des Falls, eine gut überlegte Entscheidung zu treffen.

    Ich zweifele nicht dass SOVD ein guter Verband ist, dass sie viel und vielen anderen helfen. Sonst würden sie längst nicht mehr existieren.
    Ich wollte nur meine Erfahrung kundtun, nichts anderes.

    Ich hab nicht das Gefühl, dass Vaitl´s Fall sehr leicht wäre. Deswegen hab ich "finger weg" geschrieben.
  • Hallo Gaby,

    Du schreibst ja schon selbst, dass Du erhebliche Einschränkungen hast. Deine Krankheiten und Schmerzen interessieren dem Sachbearbeiter nicht, bestenfalls die daraus resultierenden Einschränkungen.

    Wie wirkt sich Deine Behinderung auf Dein Leben aus, bist Du auf Hilfsmittel angewiesen (Rollator, Rollstuhl, Gehhilfen), wie weit ist die maximale Gehstrecke?

    Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen (Frist beachten) und darin ein fachmännisches Gutachten verlangen. Normalerweise wirst Du dann zum Gutachter geschickt, der ein ausführliches Bild erstellt. Kann sein, dass Du zum Neuro musst, der die Nervenbahnen ausmisst. Ist nicht so prickelnd, aber leider manchmal nötig. Dann gucken die, ob sich Deine genannten Einschränkungen mit den Untersuchungsergebnissen erklären lassen und decken. Es spielt dabei keine Rolle, ob Du Arme und Beine noch hast, wichtig sind deren noch vorhandenen Funktionen. Eine solche "Ausrede" hat auch an den Gerichten längst keinen Bestand mehr. Solche Gesetze sind "von gestern" und längst überholt.

    Wenn Dir dennoch eine derartige Untersuchung verweigert wird, drohe ruhig mit einer Klage am Sozialgericht, denn Du hast ein Recht auf Klärung. Allerdings dauern solche Verfahren ziemlich lange.

    Ob Du nun selbst das Ruder in die Hand nimmst, oder Dich entsprechend vertreten lassen willst, liegt daran, wie fit Du in solchen Dingen bist. Was traust Du dir denn zu?

    viele Grüße
    vom Zornröschen
    😉
  • Hallo, Zornröschen,
    ja, Du hast Recht, den Sachbearbeiter interessiert das nicht. Ich nehme seit 10 Jahren Opiate für den Rücken, ohne könnte ich garnicht laufen und das linke Knie ist nach 5 Operationen auch nicht besser geworden. Ggf. muss eine Prothetik rein, aber da habe ich im Dezember erst ein Gespräch. Ich laufe mit unserem Hund ca. 200 m.... und danach muss ich umdrehen, a) weil Schmerzen, b) Instabilität. Für längere Strecken habe ich noch meine Gehstützen.
    Ich arbeite nachmittags noch 3 Stunden und das mache ich auch gerne. Aber schweres Heben und Tragen, lange sitzen oder größere Strecken zurücklegen kann ich nicht. Die Opiate wirken zwar bei allem, was am Rückenmark ist, aber leider nicht bei den Knien oder dem Tinnitus. Ich will mich auch garnicht beklagen, aber ich finde es unverschämt, dass dieser Gutachter gestern so tut, als wenn alles "eingebildet" ist, angeblich haben alle Ärzte falsch behandel, nur einer richtig und das war der Neuraltherapeut nach seiner Ansicht. Nunja... ich warte jetzt ab, und dann werde ich Widerspruch einlegen und anwaltliche Hilfe sowie meinen Schmerzarzt für die Begründung in Anspruch nehmen. In der heutigen Zeit müssen einem wirklich Gliedmaßen fehlen, damit man glaubhaft ist. Traurig ist sowas. Ich wünsche Dir noch ein schönes Wochenende! Einen ganz lieben Gruß und danke für Deine nette Antwort!!! Bin ganz überrascht, wie schnell sich viele Mitglieder hier gemeldet haben. Es tut gut, zu wissen, dass es anderen Menschen auch so geht.

    Also... alles Liebe!!!

    Gaby
    Gaby
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