Möchte Krankenkasse wechseln
Hallo
ich bin momentan in ambulanter Behandlung. Mir hat kürzlich ein Versicherungsvertreter gesagt, ich könnte die Krankenkasse nicht wechseln, da diese ev. die Kosten dieser Behandlung nicht übernehmen würde. Stimmt das?
Grüsse
F.
ich bin momentan in ambulanter Behandlung. Mir hat kürzlich ein Versicherungsvertreter gesagt, ich könnte die Krankenkasse nicht wechseln, da diese ev. die Kosten dieser Behandlung nicht übernehmen würde. Stimmt das?
Grüsse
F.
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Antworten
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Fledermaus hat geschrieben:
Hallo
ich bin momentan in ambulanter Behandlung. Mir hat kürzlich ein Versicherungsvertreter gesagt, ich könnte die Krankenkasse nicht wechseln, da diese ev. die Kosten dieser Behandlung nicht übernehmen würde. Stimmt das?
Grüsse
F.
Ich habe das letzte Jahr von der Helsana zur Avanex gewechselt.Ich hatte absolut keine Schwierigkeiten, obwohl ich in ärztl. Behandlung war.
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Hi Fledermaus
Meiner Meinung nach sollte es möglich sein, die Grundversicherung bei einem anderen Anbieter abzuschliessen. Ich geb die Frage an einen unserer Fachexperten weiter, der dir hier sicher mehr Informationen liefern kann.
Grüsse
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hoi fledermaus
ob dir der berater eine korrekte auskunft gegeben hat, hängt davon ab, ob er sich auf die grundversicherung nach KVG (krankenversicherungsgesetz ) oder eine allfällig vorhandene zusatzversicherung bezogen hat.
normale schulmedizinische behandlungen (behandlungen beim arzt oder spital, physiotherapie, medikamente, etc.) sind im normalfall in der grundversicherung nach KVG gedeckt. und die grundversicherung kann jeder vorbehaltslos auf ende des jahres (in gewissen situationen auch mitte jahr) wechseln.
wenn du z.b. alternative behandlungen in anspruch genommen hast und sich der berater mit seiner aussage auf diese behandlungen bezogen hat, muss ich ihm recht geben. alternative behandlungen, behandlungen in halbprivater oder privater spitalabteilung, ausserkantonale stationäre behandlungen etc. werden in so genannten zusatzversicherungen abgedeckt. bei den zusatzversicherungen handelt es sich - wie der name ja sagt - nicht um eine GRUNDversicherung. will heissen, die krankenkassen können sich ihr klientel aussuchen und antragssteller auch ablehnen. naja, und welche kasse will schon einen menschen mit behandlungsbedürftigem handicap versichern?
zusammengefasst: in der grundversicherung kannst du auf jeden fall die kasse wechseln, in einer allfällig vorhandenen zusatzversicherung wird dies für dich nicht mehr möglich sein!
hasta luego
neon (sozialversicherungsfachfrau mit eidg. FA)
ps: zusatzversicherungen, die man als handicapierter noch besitzt, sollten - sofern finanzierbar - nicht gekündigt werden. eine rückkehr in die zusatzversicherung ist für handicapierte nicht mehr möglich!!!!
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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