Mietbescheinigung von der Arge auszufüllen?

HallTo ich bin der verlobte von Tinka99 und bin bei Ihr eingezogen.
Umgemeldet und angemeldet bin ich auf die adresse auch.
nun haben wir dem Vermieter die Mietbscheinigung zugesand und er weigert sich diese ausgefüllt an mich zurückzu senden damit ich die bescheinigung zum weiterbearbeiten des antrages zusenden kann.
Ebenfalls haben wir ihm mitgeteilt das wir im Sommer2011 heiraten möchten.
in einem Telefonat meinte er , er wolle niemand mit in den Mietvertrag aufnehmen den er da drin nicht haben will.
für mich klingt das nach persönlicher antisympatie obwohl der VM weder mich noch Tinka persönlich kennt.
das schlimme daran ist kommt der nicht in die pötte kann es mir passieren das die Arge mir meine leistungen komplett streicht wegen mangelnder Mitwirkungspflicht.
Erschreibt kein Mieteingang das liegt doch nicht an uns das er nur die hälfte hat er braucht nur die ausgefüllte Mietbescheinigung an uns zurückzusenden und gut ist.
über Antworten würde ich mich sehr freuen

GVLG Mondi

Antworten

  • hallo mondi,

    wenn er nicht reagiert geh bitte zur arge und teile es ihnen so mit, damit sie sich mit dem vermieter in verbindung setzen.

    desweiteren warum wolltet ihr unbedinngt das ihr beide im mietvertrag steht. der arge hätte es auch gereicht wenn du eingezogen wärst und dich dort gemeldet hättest. dann wird der mietvertrag deiner verlobten sowieso auf euch beide aufgeteilt, da ihr als lebensgemeinschaft angesehn werdet.

    sprich doch bitte auch darüber mit deinem verantwortlichen betreuer in der leistungsabteilung.

    versucht doch mal beide in einem persölichem gespräch mit dem vermieter zu sprechen das wenn er sich so quer stellt länger warten muss bis das geld fliesst.

    aber vielleicht will er euch sowieso den vertrag kündigen, da er keine familien in seiner wohnung haben will. da gibts tausend gründe, einfach ein gespräch suchen und reden.

    lg ralle
  • Hallo Ralle

    vielen dank für deine Antwort.
    Der Mietvertrag ist in Kopie bei der Arge die haben mir die Mietbescheinigung mitgegeben
    wir sagten der Arge das ich bei Tinka eingezogen bin.
    da sie Grundsicherung vom Sozialamt erhält wird die Miete zur hälfte aufgeteilt und damit hat er ein problem weil er meint das er von zwei ämtern geld bekommt.
    die Arge sagte mir das das geld auch von der Stadt kommt nur aus einem anderen Topf wie vom Sozialamt.

    GVLG Manni
  • hallo mondi,

    achso, soweit seid ihr schon gewesen.

    klar kommt beides vom staat nur von zwei kostenstellen. fragt euren vermieter doch damit er sicher gehen kann das ihr die miete abtretet und vom amt direkt überweisen lasst, also ohne das ihr es erst ausgezahlt bekommt und gleich dorthin.
    so machen wir das. und ab nächstes jahr wenn ihr geheiratet habt kommt sowieso alles vom arbeitsamt da auch deine frau dann dort eingestuft wird, so wie ich als nichtvermittelbarer ehepartner. auch sie bekommt dann alle leistungen von dort.

    vielleicht hilft das eurem vermieter ja etwas weiter als info. oder er kann sich auch erkundigen beim amt das dies so alles gehen würde und auch nach eurer hochzeit so laufen wird.

    schönen abend noch und lg ralle

    ps. willkommen im forum und toll das du dich so um deine braut kümmerst. respekt. 😉
  • Hi Mondi oder doch Manni?

    wenn ich eine Wohnung habe würde ich mir auch gern aussuchen wer denn diese Wohnung bewohnt.

    Das liegt aber am Mietvertrag Deiner Verlobten.

    Du musst Dich also nicht wundern wenn Deiner verlobten die fristlose Kündigung ins Haus flattert weil sie einen Untermieter (Dich) aufgenommen hat.

    Ein nettes Gespräch mit dem Vermieter könnte Wunder bringen.


  • Hallo Richard,

    das mit dem Vermietergespräch ging mir auch gerade durch den Kopf.

    Hallo Mondi,

    wie seit ihr beiden vorgegangen? Habe ihr Euch das Formular vom Amt geholt und den Vermieter vor volendetete Tatsache gestellt? Oder habt ihr, bevor Du Dich bei der Arge als Mitbewohner angemeldet hast, den Vermieter angerufen und um ein Gespräch gebeten? Ich denke das der Vermieter Deiner Freundin sauer ist, weil er sich übergangen fühlt. Außerdem finde ich persönlich es nicht richtig diesen Vermieter zu zwingen Dich in den Mietvertrag auf zu nehmen. Das geht auch anders. Er muß Dich nicht in den Mietvertrag auf nehmen. Aber er kann Deiner Freundin erlauben zu zweit in dieser Wohnung zu leben.

    Entschuldigt Euch bei diesem Vermieter und sucht das Gespräch. Es sei denn ihr wollt das dieser Streit nie endet. 😉

    Gruß Karin
  • Hallo mondi,
    ich würde auch vorschlagen noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Vielleicht hilft es auch, wenn dein Sachbearbeiter von der Arge mit dem Vermieter mal telefoniert. Ansonsten könnten wir noch einen Anwalt fragen.

    Viele Grüße,
    Iris
  • Hi Mondi,

    worum geht es Dir eigentlich?

    Der Vermieter darf nur je Wohnung eine Mietbescheinigung ausstellen. In dieser Bescheinigung wird die Personenzahl eingetragen. D. h. die Mietbescheinigung ist wohnungs- und nicht nach Personenzahl gebunden. Hauptmieterin ist Deine Lebensgefährtin.

    Ich gehe mal davon aus, dass er für Deine Lebensgefährtin bereits eine Mietbescheinigung ausgestellt hat und sie Sozialleistungen erhält?? Der Vermieter darf Dir also gar keine weitere Mietbescheinigung (auf Deinen Namen) ausstellen – alleine schon deshalb, um Sozialbetrug zu verhindern.
    Deine Lebensgefährtin ist seine Vertragspartnerin und daran hat sich der Vermieter zu halten. Es ändert sich ja grundsätzlich nichts am Mietverhältnis, außer der Zahl der im Haushalt lebenden Personen.

    freundliche Grüße

    😉
  • hallo zornröschen,

    das ist leider nicht korekkt, der vermieter kann zwei bescheinigungen ausstellen wenn eine zweite person eigezigen ist. auch die arge verlangt dies sogar da die kosten ja zu gleichen teilen der mietpartein aufgeteilt werden muss.
    wäre so wenn du allein wohnst und dann jemand bei dir einzieht, die äter verlangen die bestättigung vom vermieter das jetzt mehr personen anwesend sind als im mietvertrag vereinbart. auch wenn die verlobte hauptmieterin ist, hat er anspruch auf miete vom amt, dazu dient die bescheinigung des vermieters als rechengrundlage um die kosten aufzurechene und zu halbieren für seinen anspruch.
    auch geht es darum das hier zwei verschiedene ämter zuständig sind. für die verlobte das sozi und für ihn die arge.
    es geht allein darum das das amt eine handhabe hat zur berechnung und das die leistung nicht einfach nur ausgenutzt wird zur bereicherung. steht alles im sgb9.

    lg ralle
  • Hi Ralle,

    bei uns ist es so, dass immer nur eine Arge zuständig ist – nämlich die in der Region, in der sich die Wohnung befindet.

    Ich kenne das nur so.

    Eine Aufteilung der Sozialleistungen auf die jeweiligen Bewohner ist mir auch nicht bekannt.

    Man(n)/Frau lernt wohl nie aus.

    freundliche Grüße

    😉
  • Zornroeschen hat geschrieben:
    Hi Ralle,

    bei uns ist es so, dass immer nur eine Arge zuständig ist – nämlich die in der Region, in der sich die Wohnung befindet.

    Ich kenne das nur so.

    Eine Aufteilung der Sozialleistungen auf die jeweiligen Bewohner ist mir auch nicht bekannt.

    Man(n)/Frau lernt wohl nie aus.

    freundliche Grüße

    😉


    hallo röschen,

    ist eigentlich auch so das nur ein amt zuständig ist.

    aber bei neuzugang kommt immer die neue meitbescheinigung dazu für den zweiten oder dritten der einzieht dazu.

    und hier ist noch ein spezieller fall, sei bekommt ihre leistungen, weil die rente nicht reicht, vom sozialamt und er er da voll arbeitsfähig von der arge. deswegen zwei leistungsträger. leider sind die ämter manchmal so unflexibel es gegenseitig aufzurechen, anders ist es wenn sie kohle von dir haben wolln da geht es plötzlich.

    lg ralle


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