Polizeibefragung bei einer Minderjährigen

Meine 14 - jährige geistig behinderte Schwester wurde heute durch Beamte der Polizeidirektion Sachsen als Opfer vernommen.

Die Anzeige gegen den Täter stellte meine Mutter vor 12 Tagen. Bei der Erstattung der Anzeige war meine Schwester nicht zugegen. Meine Mutter sollte die Angaben meiner Schwester zunächst einmal aus ihrem Gedächtnis vorbringen, später sollte dann meine Schwester aussagen. Der Termin wurde für den 09.11 festgesetzt, wurde dann auf den 11.11 verschoben und von da auf den heutigen 16.11.
Von den Beamten wurde jedesmal versichert das meine Mutter bei der Befragung zugegen sein dürfe.

Heute war dann eben jene Befragung und meine Mutter durfte nicht in den Vernehmungsraum.
Meine Frage ist nun, ist dies rechtens?
Meine Schwester ist wie beschrieben 14 Jahre alt, seit ihrer Geburt geistig behindert. Sie kann sich nicht deutlich ausdrücken, findet nicht die richtigen Worte wenn sie emotional aufgebracht ist und hat auch allgemein eine sehr undeutliche Aussprache.
Meine Mutter hat die Beamten walten lassen. Kann meine Mutter einen Anwalt um Akteneinsicht bitten um nachvollziehen zu können was bei der Befragung meiner Schwester von ihrer Seite für Angaben gemacht wurden? Durfte meine Mutter überhaupt einfach aus dem Raum geschickt werden, wenn ihr Kind vernommen wird?
Wie gesagt geht es darum das meine Schwester das Opfer eines sexuellen Übergriffs wurde und nicht die Täterin einer Straftat ist.

Desweiteren würde mich interessieren wer alles hätte zugegen sein müssen / können? Kinder- und Jugendschutzbund? Jemand vom Behindertenwerk? Speziell geschulte Beamte die die Befragung durchführen?

Sollte irgendetwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein, was können wir unternehmen?

Vielen Dank

Antworten

  • Ich kenne das Deutsche Recht nicht . In der Scweiz ist es so das solche Befragungen nur durch speziell geschultes Personal und nur Frau zu Frau Mann zu Mann durchgeführt werden dürfen .
    Colores
  • hallo emylia,

    ersteinmal herzlich willkommen bei uns im forum.

    nun zu deinen fragen.
    als erstes, wenn deine mam einen anwalt mit der aufgabe betraut hat dieser auch jederzeit die möglichkeit der akteneinsicht.

    zum anderen mit der befragung deiner schwester, deine mam hätte dabei sein können wenn sie es gewollt hätte, jedoch vermute ich mal weil es nicth genau aus deinem schreiben hervorgeht, das der beamte sie gebeten hat mal mit deiner schwester allein zu reden.
    dieses hat den sinn das deine schwester einfach aus uhrer sicht erzählt was passiert ist, da komt es nicht darauf an ob sie sich richtig ausdrücken kann oder so, das bekommt nichtmal mach gesunder hin. nein den beamten geht es darum die eigenen worte des opfers zu hören um sich ein bild zu machen. auch hat es damit zu tun das wenn deine mam dabei gewesen wäre, deine schwester nicht frei erzählen hätte können was sie innerlich bedrückt. denn auch kinder wissen das sie ihre eltern in gewissen situationen schützen wollen. wie gesagt es ist kein böswilliges tun des beamten gewesen, sondern nur um ohne einfluss von aussen (deine mam) die worte deiner schwester zu hören. jedoch hätte deine mam nach der befragung den beamten fragen können was geschehn ist, da es sogar ihr recht ist.

    lg ralle

  • Hallo Emiliya,
    wir leiten deine Anfrage an einen Anwalt weiter.

    Viele Grüße,Iris
    Redaktion
  • Hallo Emiliya,

    herzlich willkommen im Forum 😉

    Dann schaue bitte hier dazu es hat eine Änderung dazu gegeben die mir im einzelnen jedoch nicht im Detail bekannt ist. Bitte mal einlesen dazu.

    http://www.aoef.at/cms/index.php?option=com_content&view=article&id=55&Itemid=63&lang=de&limitstart=1


    Dies gilt zur Strafprozessordnung:

    http://dejure.org/gesetze/StPO/52.html

    Wichtig ist das zum Erziehungsberechtigten ( in dem Fall der Mutter ) durch die Behörde stattgefunden hat und das alles Beteiligten zu und über die, Ihre Rechte aufgeklärt wurden. Bevor die Befragung stattgefunden hat.

    Dann gibt es noch einen Link im Internet dazu;

    [PDF]
    Inhaltsverzeichnis
    Dateiformat: PDF/Adobe Acrobat - Schnellansicht
    16.2 Vernehmung leicht geistig Behinderter . . . . . . . . . . . 451. 16.3 Die Vernehmung von schwer geistig Behinderten und Autisten . ...
    www.soldan.de/WebRoot/SoldanDB/.../3-7832-0019-9_inh.pdf

    Vielleicht könnte das durch ein Mitarbeiter / Forum abgeändert werden, - so das der Zugriff zu der PdF besser ist. Mir leider nicht möglich. Sorry und danke.

    Dir , deiner Familie sende ich viel Kraft, der Schwester das, dass schlimme Erlebnis, Ereignis nicht zu viel Schaden angerichtet hat, - Mfg Lyn 😉


  • Vielen Dank für eure Antworten.

    @Ralle:
    Genauso habe ich versucht vor meiner Mutter zu argumentieren.
    Als sie die Anzeige aufgegeben hat und die Termine für die Anhörung meiner Schwester immer wieder verschoben wurden, wurde meiner Mutter immer wieder bestätigt das sie bei der Vernehmung dabei sein dürfe. Als sie sich dann im Präsidium einfanden hieß es plötzlich und ohne Vorwarnung "Nein". Meine Mutter hat meine Schwester auf die Vernehmung vorbereitet, sie hatte sehr große Angst davor, da sie nicht einschätzen konnte was auf sie zukommt. Das meine Mutter ihr "Versprechen" dann nicht halten konnte, und dabei sein konnte, hat meine Schwester sehr eingeschüchtert.
    Natürlich merkt meine Schwester wie sehr das meine Mutter belastet, sie macht sich schließlich tausend Vorwürfe.
    Aber meine Mutter ist die einzige Person mit der meine Schwester bis jetzt über den Missbrauch gesprochen hat. Nicht mit dem Psychologen der sich ihrer angenommen hat, nicht mit mir (und ich bin eigentlich eine ihrer nächsten Bezugspersonen, auch wenn ich aufgrund meines Studiums nur aller 2 oder 3 Monate zu Hause bin), nicht mit ihren Lehrern, zu denen sie eine sehr enge Bindung hat und die informiert sind. Sie empfindet es immer noch als ihren Fehler, das sie an allem Schuld sei und spricht deswegen nur mit unserer Mutter darüber, und auch nur wenn sie direkt darauf angesprochen wird.

    Meine Mutter wird morgen einen Anwalt einschalten um zu erfahren was bei der Vernehmung passiert ist.
    Im Gespräch mit der Beamtin die die Befragung durchführte, erwähnte sie das meine Schwester beim Missbrauch durch die 2. Person (der Haupttäter ist verstorben) schon 14 Jahre gewesen sei, und damit frei über ihre Sexualität entscheiden konnte.
    In folge dessen wird es wohl zu keiner Anklage kommen, da nicht nachvollziehbar ist ob meine Schwester eingewilligt hat.
    Irgendwie ist mir diese Aussage zu hoch: Bei jedem "Scheiss" (bitte entschuldigt den Ausdruck) muss meine Mutter ihr Einverständnis geben, meine Schwester ist nicht geschäftsfähig und brauch zu jedem Tun oder Lassen das OK des Vormunds, aber die Entscheidung ob sie sexuell aktiv sein will soll sie allein treffen können? Sie kann überhaupt keine Folgen abwägen, sie versteht nicht die Folgen einer eventuellen Schwangerschaft o.ä. Sie ist zwar aufgeklärt versteht aber den Sinn dahinter nicht.
    Und sie soll ihre eigenen Entscheidungen treffen können ob sie aktiv sein möchte?
    Zumal es Beweise gibt das sie niemals zugestimmt hat.
    Es gibt Videoaufnahmen der Übergriffe auf denen klar zu hören und zu sehen ist wie meine Schwester sagt "Nein, du tust mir weh, ich will das nicht" (in ihrer Sprache, doch für jeden Aussenstehenden und vorallem für Menschen die sie kennen klar verständlich!)
    Und dann wird von seiten der Justiz so argumentiert?!

    Wir sind ratlos... Wir wollen nicht das die ganze Geschichte einfach im Sand verläuft. Meine Schwester muss den Übergriff aufarbeiten, der erste Schritt das die Täter vestraft werden. Keiner interessiert sich dafür wie es meiner Schwester geht, es soll keine Konsequenzen haben, meiner Schwester wird niemand zur Seite gestellt um den Aufarbeitungsprozess zu beginnen. Meine Mutter ist heillos überfordert und weiss nicht wohin sie sich wenden kann um Hilfe zu bekommen.
    Manchmal frag ich mich warum in unserer Gesellschaft mehr für die Täter getan wird anstatt den Opfern zu helfen, vor allem wenn sie so wehrlos sind wie sie.

    (Danke für eure Aufmerksamkeit... Vieles muss ich mir einfach von der Seele schreiben, meinem Herzen Luft machen, da ich meine Mutter unterstützen muss und nicht auch noch zusammenbrechen kann)
  • Hallo Lyn,

    vielen Dank für deine Links zu den verschiedenen Gesetzen. Ich werde mich einlesen und meiner Mutter weiter ermutigen sich einen Anwalt zu suchen, um mehr Klarheit in die Geschichte zu bringen.
    Heute morgen hatte ich sie soweit, doch heute ist Feiertag im Bundesland wo sie lebt, und wie ich sie kenne, wird sie morgen den Mut wieder verloren haben.
    Ich danke dir für deine Mühen.

    Liebe Grüße
    Emylia
Diese Diskussion wurde geschlossen.