Mutterschaftsurlaub mit Behinderung

Hallo

Bekommt man in der CH gleich viel Mutterschafts-Urlaub, wenn man eine Behinderung halt als ohne?
man braucht ja heufig mehr Zeit und muss man das Kind bei der IV "ankünden" (beziehe keine IV-Rente). Ich weiss nicht die wollen ja immer alles wissen was sie nix angeht.

LG, Klara

Antworten

  • Suneschii hat geschrieben:.... Ich weiss nicht die wollen ja immer alles wissen was sie nix angeht.

    LG, Klara

    Wie kann ich das verstehen?

    Gruß
    Boonie
  • Ach, das ist einfach die IV wills einfach immer genau wissen. Ich will einfach sicher sein dass ich als rollifahrerin nciht irgendeine verpflichtung habe meinen nachwuchs bei denen zu melden. weil die iv hat ja keinen einfluss auf mein einkommen oder versicherung oder so. aber man weiss ja nie. Da bllickt keiner Durch bei denen...
  • Liebe Klara

    Ob mit oder ohne Behinderung, haben frischgebackene Mütter immer gleichviel Mutterschaftsurlaub, nämlich 14 Wochen bei einem Lohnanspruch von 80%(inklusive Sozialabzüge) und sie sind nach dem geltenden Obligationenrecht 16 Wochen nach der Niederkunft vor Kündigung geschützt.
    Der Vater kann jedoch unter Umständen etwas länger Vaterschafturlaub bekommen, um seine Partnerin mit Behinderung zu unterstützen. Der Arbeitsgeber ist jedoch nicht rechtlich dazu verpflichtet, kann aber Kulanz walten lassen.
    Als weitere Unterstützung kann man bei der ProInfirmis einen Entlastungsdienst anfordern.

    Bezieht die Mutter eine IV-Rente, deren Taggeld höher ist als die aus dem letzten Lohn errechnete Mutterschaftsentschädigung, erhält sie weiterhin das übliche Taggeld. Ist das Taggeld tiefer als die Mutterschaftsentschädigung, erhält sie diese. Kurz: Der höhere Betrag gewinnt.

    Nachzulesen in meinem Artikel: http://www.myhandicap.ch/mutter-behindert-berufstaetig.html

    Die IV muss nicht wissen, ob du Kinder bekommen hast. Erst bei einem Antrag (auf Rente oder einmaliger Zahlung für ein Hilfsmittel) kann es sein, dass diese Frage gestellt wird. Dort dann aber, um einschätzen zu können, ob du diese Kosten selbst übernehmen kannst. Kinder kosten Geld, weshalb du mit sogar grössere Chancen auf Kostenübernahme hast.
    Wer es wissen will/muss schickt dir nach Geburtsmeldung (die von der Hebamme oder vom Spital gesendet wird) ein Formular(z.B. Krankenkasse und Gemeinde).

    Für weitere Fragen, gehe ich gerne wieder für dich auf Recherche!

    Liebe Grüsse

  • Suneschii hat geschrieben:
    Ach, das ist einfach die IV wills einfach immer genau wissen. Ich will einfach sicher sein dass ich als rollifahrerin nciht irgendeine verpflichtung habe meinen nachwuchs bei denen zu melden. weil die iv hat ja keinen einfluss auf mein einkommen oder versicherung oder so. aber man weiss ja nie. Da bllickt keiner Durch bei denen...

    Das ist doch auch ihre Aufgabe! Ich verstehe nicht, warum du das kritisierst. 😠
    Angaben müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
  • Hallo Boonie

    Ich weiss jetzt nicht recht warum du dich aufregtst. als deutsche hast du mit der schweizer IV (=Invalidenversicherung, NICHT Harzt IV) gar nichts zu tun und hast sicher auch keine negativen erfahrungen mit Dem unvermögen einiger mitarbeiter dort gemacht. ich hingegen schon und zwar viel. die IV sagt bei den meistne anträgen einfach mal nein, weil sie so "betrüger aussortieren" will...wennn du wegen einem einfachen sitzkissen 2jahre mit denen streiten müsstest oder wie die tochter von einem befreundeten paar 4jahre (!) für hörgeräte die der ohrenarzt verschrieben hat. dann würdest du dich auch über cie IV aufregen.

    Liebe Grüsse
    Klara
  • Ich kann Klara nur beipflichten, es ist sehr schlimm, was bei der IV so abgeht, seit Jahrzehnten. Dort müsste man ganz dringend mal richtig ausmisten und die unfähigen, - zum rechten Teil rein willkürlich handelnden und verfügenden Schreibtischtäter entlassen.Das erleben wir leider wahrscheinlich nicht mehr, so faul wie es leider läuft.

    Liebe Grüsse
  • Hallo

    ich habe auch eher seltsame erfahrungen mit der IV gemacht. Bei einem abklärungsgespräch für einen sportrollstuhl wollte der gutachter wissen ob ich sex habe. als ich das nicht beantworten wollte sagte er, das sei relevant für die Bewilligung und der Antrag wurde wegen "nicht kooperieren des Antragstellers" abgelehnt. Welchen Einfluss Geschlechtsverkehr auf einen Rugbyrollstuhl hat, kann ich nicht erkennen. Ich musste mich erst über Indiskretion beschweren und unglaublich viel Papierkram ausfüllen, damit ich beweisen konnte, dass ich sehr wohl kooperativ bin und diese Frage nach meinem Sexleben völlig unnötig war.

    Das problem ist, dass bei der IV Standardformulare verwendet werden, auf denen halt für manche Anträge völlig irelevate Fragen stehen. Unter dem Strich machen die Gutachter einfach ihren Job so wie er ihnen Punkt für Punkt vorgeschrieben wird. Ärgerlich ist das aber trotzdem und ich kann den Frust von vielen schon verstehen. Da muss man aber einfach dem Papierweg folgen und nichts zu persönlich nehmen und (weil wirklich viele Anträge einfach erstmal abgelehnt werden) stoisch Rekurs einlegen und immer höflich und freundlich bleiben. 😀

    Gruss
    Haagen
  • Haagen hat geschrieben:....Das problem ist, dass bei der IV Standardformulare verwendet werden, auf denen halt für manche Anträge völlig irelevate Fragen stehen. Unter dem Strich machen die Gutachter einfach ihren Job so wie er ihnen Punkt für Punkt vorgeschrieben wird. Ärgerlich ist das aber trotzdem und ich kann den Frust von vielen schon verstehen. Da muss man aber einfach dem Papierweg folgen und nichts zu persönlich nehmen und (weil wirklich viele Anträge einfach erstmal abgelehnt werden) stoisch Rekurs einlegen und immer höflich und freundlich bleiben. 😀

    Volle Zustimmung! 😉
  • Egal ob in D oder CH, egal wie sich das nennt:

    Ich meine auch, die Sachbearbeiter machen einfach das, was ihnen vorgeschrieben ist.
    Das ist zwar oft von uns irgendwie "nicht nachvollziehbar", erscheint uns evtl. als "willkürlich oder ungerecht", doch es ändert nichts, wenn man sich darüber unangemessen auslässt ! 😢

    LG, Jenny
  • Genauso hab ich es auch gemeint, wie Jenny es schreibt.

    Gruß
    Boonie 😉
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