Verhinderungspflege

Hallo alle zusammen,

wollte euch mal fragen, ob ihr euch mit der Verhinderungspflege auskennt und wie man das machen muss?

Also ich habe Pflegestufe II und im Augenblick machen es noch mehrere Pflegeleute bei mir aber nicht über einen Pflegedienst sondern eben Privat.

Habe jemanden zum Duschen dann wieder jemand anderem für den Haushalt und dann ncoh jemand als Begleitperson zu Ärzten oder eben längeren Fahrten ins Krankenhaus zur Therapie und so.

Es fielen aber dazwischen eben schon mal welche aus und so musste ich eben wieder andere dafür nehmen.

Fahre ja fast jede Woche über 100 Km zu einer Therapie und dafür brauche ich immer eine Begleitperson.

Diese hatte sich das Bein gebrochen und so musste ich eben dafür immer wieder jemand anderes nehmen.

Über eine Antwort von euch würde ich mich freuen.

Dürft mir auch gerne eine PN schreiben.

Alles Liebe und Gute wünscht euch

STUBSI 😉

Antworten

  • Hallo stubsi,

    hier erst einmal die Begriffserklärung:

    Pflegebedürftige können bei Verhinderung der Pflegeperson z. B. wegen Urlaub oder Krankheit Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Die Ersatzpflege kann zu Hause oder in einer Einrichtung in Anspruch genommen werden. Es wird im Kalenderjahr bis zu 4 Wochen bzw. 1.510 EUR übernommen. Die Ersatzpflege wird auch " Verhinderungspflege " genannt.


    Hier ist die gesetzliche Grundlage (§ 39 SGB XI):
    § 39[1] Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

    1Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr; § 34 Abs. 2 Satz 1 gilt nicht. 2Voraussetzung ist, daß die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. 3Die Aufwendungen der Pflegekassen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1 470 Euro ab 1. Juli 2008, auf bis zu 1 510 Euro ab 1. Januar 2010 und auf bis zu 1 550 Euro ab 1. Januar 2012 belaufen, wenn die Ersatzpflege durch Pflegepersonen sichergestellt wird, die mit dem Pflegebedürftigen nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. 4Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse regelmäßig den Betrag des Pflegegeldes nach § 37 Abs. 1 nicht überschreiten, es sei denn, die Ersatzpflege wird erwerbsmäßig ausgeübt; in diesen Fällen findet der Leistungsbetrag nach Satz 3 Anwendung. 5Bei Bezug der Leistung in Höhe des Pflegegeldes für eine Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden. 6Die Aufwendungen der Pflegekasse nach den Sätzen 4 und 5 dürfen zusammen den in Satz 3 genannten Betrag nicht übersteigen.

    Deine Krankenkasse=Pflegekasse berät Dich hierzu.
  • Hallo Frankonline,

    danke für deine Nachricht. Es ist schwer zu verstehen für mich und ich weiß gar nicht recht, was ich jetzt eigentlich machen soll.

    Na ja die ganzen §§ und so ist eben leider nicht so meine Welt.

    Bei mir war ja die Vertretung nich an einem Stück sondern eben immer mal wieder im Jahr ach ist das alles kompliziert.

    Soll ich dann immer die verschiedenen Tage dort in einem Formular ausfüllen?

    Tut mir leid, dass ich es irgendwie nicht verstehe.

    Alles Liebe und Gute wünscht

    STUBSI 😉
  • Hallo Stubsi,

    einmal verständlich zur Verhinderungspflege 😉 : Du bekommst pro Jahr 1500 Euro für Verhinderungspflege.
    Dafür suchst du dir einfach eine Person, die einspringen würde, wenn jemand deiner Pflegekräfte ausfällt. Dann rufst du bei der KK an, dass sie dir einen "Antrag" für eine Ersatzpflegekraft, also zur Verhinderungspflege, zuschicken. Da gibst du dann an wer das ist und bekommst Abrechnungen, die du am Ende des Monats ausfüllst und bei der KK einreichst. Dann bekommst das Geld für deine Ersatzkraft aufs Konto und gibst es weiter. Das ist schon alles.
  • Hallo balu24,

    danke für deine Erklärung, jetzt habe ich es verstanden. Werde also das Formular bei der BEK anfordern und dann die Ersatzpflegekraft eintragen.

    Dir noch einen schönen Abend oder eben eine ruhige Nacht.

    Alles Liebe und Gute

    STUBSI 😉