Wiederspruch es wurden nur 50% bewilligt?

Wer kann mir beim Widerspruch gegen den Bescheid helfen.
Formulieren ist nicht so mein Ding!
Gruß Matthias

Antworten

  • Hallo Matthias,

    zunächst einmal: Herzlich Willkommen im Forum! 😉

    Ich würde es ganz hilfreich finden, zunächst etwas mehr über Dich zu erfahren.
    In Deinem Profil steht ja leider nichts. Welche Behinderung hast Du?

    Wie lief das Verfahren ab, bei dem Du Widerspruch einlegen willst?

    LG, Jenny


  • Hallo Jenny,
    also ich habe seid 2007 MS mit Myelonläsionen im Hirn.
    Seid diesen Jahr werde ich mit AVONEX und nicht mehr mit Copaxone Behandelt.
    Diese Umstellung ist toll finde ich.
    Seid 1990 bin ich Diabetiker.
    Hörgeräte trage ich auch.

    Am 24.08.2010 habe ich den Antrag auf GdB Behinderung gestellt.
    Jetzt war der Feststellungsbescheid im Briefkasten.
    Obwohl die Unterschiedliche Beinkraft die in Hachen in der MS- Klinik festgestellt wurde noch nicht mal Untersucht wurde.
    Der Termin ist erst am 10.11.2010 bei m einer Neurologin.

    Mein derzeit gebrochener Arm hindert mich noch ausführlicher zu schreiben.
    Gruß Matthias
  • hallo matze,

    auch ersteinmal ein herzliches willkommen im forum.

    eine formulierung des widerspruches wäre.

    ich lege gegen den bescheid vom ...... widerspruch ein, da ihnen noch nicht alle ergebnisse von untersuchungen vorlagen. aufgrund meiner erkrankung sind diese ergebnisse erst nach stellung des meines antrages entstanden und ich bitte um neuprüfung der unterlagen, einschlisslich der neuen untersuchungsergebnisse.

    jedenfalls finde ich gut das du das neue medikament besser verträgst und die umstellung für dich gut verläuft.

    ich wünsche dir viel glück und alles gute, jedenfalls wirst du noch viele gute hinweise und tipps bekommen.


    lg ralle

  • Hi ralle,
    das reicht denen schon wow. DANKE
  • Hallo Matze

    Herzlich willkommen in unserem Forum! Sicher wirst du hier viele nette Leute und gute Antworten finden.
    Ralle scheint deine Frage schon beantwortet zu haben, falls du jedoch noch weitere Fragen hast, darfst du diese gerne stellen. Wir haben auf alles eine Antwort! Oder unsere Fachexperten... 😉

    Liebe Grüsse
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