Ansprechpartner oder weitere Informationen zu KFZ

Hallo liebes Forum,

ich hab zwar schon viel gegooglt aber ne wirkliche klare aussage habe ich leider nicht gefunden.

erst einmal was zu meiner person, ich bin 33 jahre alt, hab seit meiner kindheit eine spastische lähmung, spastischen Hohlfuss und seit weihnachten 2008 wurde auch noch athrose in der hüfte festgestellt.

Seit Januar 2009 habe ich 50% "A" anerkannt bekommen.

Jetzt zu meiner frage! Ich hab seit 2-3 Monaten probleme beim Auto fahren, nach einen langen arbeitstag oder wenn auch einfach so fängt mein linkes bein an zu zittern, kann die kupplung nicht mehr treten.

Ein Umbau des alten Autos geht ja nicht wirklich und ich habe jetzt von den KFZ-Zuschuss erfahren.

Welche Stellen oder Behörden kann ich denn aufsuchen um mich darüber zu informieren? Wie stehen denn die Chancen auf diesen Zuschuss?

Ich danke Euch jetzt schon mal

LG chris

Antworten

  • Hallo chris98527,

    Du musst zu Deiner zuständigen Agentur für Arbeit bezüglich einer Antragstellung nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung.

    Die Kraftfahrzeughilfeverordnung findest Du hier:

    http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/index.html
  • Danke frank,

    ich hatte nur was davon gelesen das das AA nach 15 Jahren im Berufsleben nicht zuständig ist sondern ein anderes Amt.

    Wer kann einen denn dazu beraten?
  • Hallo chris98527,

    wenn Du bereits mehr als 15 Arbeitsjahre inne hast, dann ist Dein zuständiger Rentenversicherungsträger Dein Ansprechpartner, der Dich dann auch zur KfZ-Hilfe VO berät.
  • Danke frank...

    ich weiß ja nicht ab wann das "Arbeitsleben" los geht... zählt dort auch schon die Ausbildung dazu? bin jetzt 33.. mit 16 Ausbildung angefangen... das wären für mich schon über 15 Jahre
  • Hallo Hallo chris98527,

    hier ist zunächst die einschlägige Vorschrift des Rentenversicherungsträgers:


    § 11 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

    (1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die bei Antragstellung
    1.
    die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder
    2.
    eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen.

    Bitte rufe dazu Deinen zuständigen Rentenversicherungsträger an, ob Du bereits die Wartezeit von 15 Jahren erfüllst.
  • Hallo Chris,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast.

    Frank hat Dir ja schon alle wesentlichen Infos gegeben. In unserem Info-Bereich kannst Du sie auch noch einmal nachlesen: http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Da Du berufstätig bist, stehen Deine Chancen recht gut 😀

    Bei weiteren Fragen melde dich jederzeit gerne wieder! Wir freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo Chris,
    mein Tipp dazu: Stell einen formlosen Antrag bei der Rentenversicherung. Die müssen dann prüfen, ob sie zuständig sind und deinen Antrag gegebenfalls an die richtoge Stelle weitergeben. Du bekommst dann von deinem Kostenträger die Formulare, die du einreichen musst, damit sie deinen Antrag bearbeiten können. Gut ist, wenn du dir jetzt überlegst, was für ein Auto du brauchst. Aber keinen Kaufvertrag abschlessen, bevor sich dein Kostenträger nicht gerührt hat. Hier findest du Infos dazu:
    http://www.autoanpassung.de/infothek/finanzielle_hilfen/kraftfahrzeughilfe_verordnung/kostentraeger.html
    http://www.autoanpassung.de/infothek/finanzielle_hilfen/kraftfahrzeughilfe_verordnung.html

    Viele Grüße, Zabri
  • Gerade ist mir noch was eingefallen: Ein Kostenträger wird prüfen, ob du ein Fahrzeug brauchst, um deinen Arbeitsplatz zu erreichen. Und ob du nicht in der Lage bist, Bus und Bahn zu nutzen.

    Viele Grüße, Zabri
  • ich danke euch erstmal für die ganzen antworten!!!

    ja bei mir in der umgebung fahren auch busse, aber ich habe oft genug sehr viel "gepäckt" mit auf arbeite zu nehmen... Fotoausrüstung... Studiotechnik und und und... desweiteren bin ich oft genug auch noch für die firma unterwegs um Technik zu besorgen (bin teilweise noch administrator)...

    wie sieht es denn mit einer nebenberuflichen selbstständigkeit aus... ich habe diese schon seit 3 Jahren... sozusagen ne werbeagentur! zählt das auch mit rein, oder fällt das hinten runter?

    könnten die mich echt zwingen auf bus umzusteigen?

    LG chris
  • Hallo chris98527,

    die einschlägige Vorschrift hierzu findest Du in der Kraftfahrzeughilfeverordnung:

    § 3 Persönliche Voraussetzungen

    (1) Die Leistungen setzen voraus, daß
    1.
    der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen, und
    2.
    der behinderte Mensch ein Kraftfahrzeug führen kann oder gewährleistet ist, daß ein Dritter das Kraftfahrzeug für ihn führt.
    (2) Absatz 1 gilt auch für in Heimarbeit Beschäftigte im Sinne des § 12 Abs. 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, wenn das Kraftfahrzeug wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist, um beim Auftraggeber die Ware abzuholen oder die Arbeitsergebnisse abzuliefern.
    (3) Ist der behinderte Mensch zur Berufsausübung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht nur vorübergehend auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, wird Kraftfahrzeughilfe geleistet, wenn infolge seiner Behinderung nur auf diese Weise die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft gesichert werden kann und die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber nicht üblich oder nicht zumutbar ist.



    In dem Antragsformular nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung wird abgefragt, wie weit es zur Bushaltestelle von Deiner Wohnung aus ist. Dieses muss dann Deine Heimatgemeinde noch bestätigen.

    Wenn Du auf Grund Deiner Behinderung aber auf einen PkW angewiesen bist, um Deine Arbeitsstelle zu erreichen, erfüllst Du doch die persönlichen Voraussetzungen.
  • Hallo liebes Forum,

    letzte Woche war ich nun bei der Rentenversicherung und die haben mir einen Antrag mit gegeben. Aber da hab ich auch gleich wieder nen Fragezeichen im Kopf! *grübel*

    Sie fragen ja nach dem jetzigen PKW, ich nutze zur Zeit ein Auto was als Zweitwagen auf meine Mutter zugelassen ist. Ich zahle zwar alles aber offiziel wäre er ja Ihrer! Er hat keinerlee behindertengerechte Umbauten!
    Was trage ich nun ein, ich kann ja nicht sagen das es meiner ist wenn er auf meine Mutter zugelassen ist! Vorallem wie wollen Sie es verrechnen? ich muss leider noch 6000 Euro an ne Bank zahlen... in monatlichen Raten für das alte Auto! laut Schwackeliste ist er aber nur noch 2000 Euro wert!

    Hat jemand eine idee was ich machen soll?

    LG Chris
  • Hallo chris98527,

    noch eine Gegenfrage. Willst Du den vorhandenen PkW behindertengerecht umbauen lassen, oder einen Kaufpreiszuschuss beantragen?

  • Hierzu zunächst der § 5 der Kraftfahrzeughilfeverordnung, wenn es um den Kaufpreiszuschuss geht:
    § 5 Bemessungsbetrag
    (1) 1Die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs wird bis zu einem Betrag in Höhe des Kaufpreises, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 9 500 Euro gefördert. 2Die Kosten einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung bleiben bei der Ermittlung unberücksichtigt.

    (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 wird im Einzelfall ein höherer Betrag zugrundegelegt, wenn Art oder Schwere der Behinderung ein Kraftfahrzeug mit höherem Kaufpreis zwingend erfordert.

    (3) Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen zu dem Kraftfahrzeug, auf die ein vorrangiger Anspruch besteht oder die vorrangig nach pflichtgemäßem Ermessen zu leisten sind, und der Verkehrswert eines Altwagens sind von dem Betrag nach Absatz 1 oder 2 abzusetzen.



  • Ich werde mir wohl ein neues auto zulegen müssen denn für das alte auto, was ja eigentlich auch nicht mein eigentum ist, lohnt sich wohl kein umbau mehr!
  • Dann ist in Deinem Fall auch kein Verkehrswert eines Altwagens von dem Betrag nach Absatz 1 oder 2 abzusetzen.



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