vorgezogene Altersrente

Gibt es die Möglichkeit die Altersrente bei 100 % Behinderung
früher zu erhalten, nicht erst mit 65.
MfG Detlev

Antworten

  • Hallo Detlev,

    Meine Mutter ist seit 2005 in Erwerbsunfähigkeitsrente ohne Behinderung.

    1. Man braucht einen guten Facharzt vorzugsweise für Psychartrie und Neurologie, der einem bescheinigt, daß man es psychisch nicht mehr durchhält.
    Auch alle anderen behinderungsbedingten Gutachten vorlegen, die man hat.

    2. Sehr günstig ist auch, wenn der Hausarzt das unterstützt und einen dauerhaft krankschreibt und auch bestätigt, daß man nicht mehr kann.

    3. Auch ist es günstig der Betriebsarzt die Sache unterstützt.

    4. Sehr wichtig man darf weder während der Krankscheibung u n d auch nicht nach Ablauf wieder anfangen zu arbeiten.
    I m m e r kontinuierlich krankschreiben lassen, denn wenn man beim laufenden Antrag für die EU - Rente auch nur einen Tag gearbeitet hat, egal ob im Betrieb oder aushilfsweise anderswo ist es ein für alle mal vorbei.

    5. Man braucht sehr viel Geduld. Wenn man in einem Verband, wie VdK ist, kann auch das günstiger sein.

    Die EU-Rente ist deshalb günstiger, weil man da weniger oder wenn der Fall günstig steht keine Abzüge hat.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo Detlev,

    wir werden Deine Frage an unsere entsprechenden Fachexperten weiterleiten. Wie immer gilt hierbei: Bitte ein klein wenig Geduld 😉
  • Hallo Justin,

    ich kenne Detlev persönlich.

    Da er alt und klapprig ist, solltet ihr Euch bei der Beantwortung seiner Frage nicht allzu viel Zeit nehmen...*sfg*

    lg Cross
  • Ohje... ob das gut geht... 😆

    Ich denke, es ist allgemein bekannt, dass unsere Fachexperten die Stiftung MyHandicap ehrenamtlich unterstützen. Insofern können wir für nichts garantieren. Aber ich werde ein Auge auf die Sache haben. Und falls es allzu lange dauert, kümmere ich mich selbst darum 😉
  • Hallo Crossover, Danke für den informativen Hinweis an die MyhandicapRedaktion
    Noch allerdigs hab ich die Schnabeltasse- ääh- den Löffel fest in der Hand. Hallo Justin, Danke für Dein Bemühen.Wünsche allen einen schönen Sonntag. Muß jetzt schnell in mein Laufgitter- ist schon spät. Mist- jetzt ist mir die Schnabeltasse runtergefallen LG Detlev

  • Guten Morgen Detlev,

    es gibt verschiedene Möglichkeiten, nur man kann nicht dazu nur pauschal Antworten, - da jede Lebenssituation ganz individuell ist sich gestaltet. So auch in deinem Fall, du hast Ausbildungs, - Zeiten, Arbeitsjahre Zeiten, dann als Arbeitnehmer oder Freiberuflich oder Selbständiger etc. und so lässt sich die Frage für dich nicht zufriedenstellend beantworten.

    Mein Tip an dich, gehe zur DRV lasse dir einen Rentenberater geben und dieser bringt mit dir gemeinsam die Dinge auf den Weg, - kann dir jedoch auch sagen mit was du rechnest darfst etc.


    Hier die Beispiele für dich, -

    Fünf Wege in den Ruhestand stehen zur Wahl. Doch welcher wäre der Richtige?


    Hertha und Herbert Albert gehen beide auf die "60" zu. Sie überlegen, wann sie ihre Berufe an den Nagel hängen und sich in den Ruhestand begeben sollen. Das Gesetz hält für sie zurzeit noch fünf Arten der Altersrente bereit: Eine davon kann nur von Frauen beansprucht werden. Für alle aber sind unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen.

    Regelaltersrente

    Anspruch auf die Regelaltersrente hat fast jeder Bundesbürger. Bedingung dafür ist nämlich nur, dass im Laufe des Lebens mindestens fünf Jahre Versicherungszeit nachgewiesen werden können. Dazu gehören versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten sowie Zeiten der Kindererziehung: pro Kind ein Jahr bei Geburten vor 1992, bei Geburten seit 1992 sind es drei Jahre pro Kind. Die Regelaltersrente kann vom 65. Geburtstag an beansprucht werden. Für Frauen und Männer der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 wird die Altersgrenze stufenweise bis auf den 67. Geburtstag angehoben. 1947 Geborene können diese Altersrente ab 65 Jahren und einen Monat bekommen, 1948 Geborene ab 65 Jahren und 2 Monate und so weiter. Ab Geburtsjahrgang 1964 gibt es die Regelaltersrente nur noch ab "67".

    Altersrente für langjährig Versicherte

    Diese vorzeitige Altersrente steht Versicherten zu, die mindestens 35 Jahre Versicherungszeit auf ihrem Rentenkonto haben. Dazu gehören neben Zeiten der Beschäftigung zum Beispiel auch - Berücksichtigungszeiten - für die Erziehung von Kindern (pro Kind sind das bis zu 10 Jahre). Die Altersrente steht an sich mit 65 Jahren zu, kann aber bereits mit 63 Jahren gezahlt werden - allerdings mit einem Abschlag von 7,2 Prozent (= 24 Monate bis zum 65. Geburtstag á 0,3 Prozent).

    Das bedeutet:

    Der Rentenversicherer rechnet aus, wie hoch die Rente wäre und zahlt davon dann nur 92,8 Prozent aus - lebenslang. Wird die Rente mit 64 Jahren bewilligt, so beträgt die Kürzung nur 3,6 Prozent. Für nach 1948 und vor 1964 Geborene wird die Altersgrenze von 65 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Doch auch in diesen Fällen kann schon mit 63 Jahren dem Erwerbsleben Lebewohl gesagt werden - jedoch mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent (= 48 Monate á 0,3 Prozent).

    Altersrente für Frauen

    Diese vorzeitige Altersrente können nur Frauen bekommen, die mindestens 15 Jahre Versicherungszeit erfüllt und außerdem seit ihrem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Allerdings sind nur noch Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1951 berechtigt, diese Rente zu beziehen. Sie können noch (frühestens) mit 60 Jahren Altersrentnerin werden - müssen jedoch mit einem Abschlag von bis zu 18 Prozent rechnen. Eine im November 1946 geborene Frau kann zum Beispiel ab November 2010 diese Rente beziehen, muss dann aber einen Abschlag von 3,6 Prozent hinnehmen. Alle zwischen Januar 1945 und Dezember 1951 geborenen Frauen trifft bereits die volle Abschlagssumme von 18 Prozent, wenn sie mit "60" Rentnerin werden wollen - lebenslang.

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
    Die umfangreichsten Bedingungen für eine vorzeitig beginnende Altersrente haben diejenigen Frauen und Männer zu erfüllen, die zuletzt arbeitslos oder in Altersteilzeit waren und deswegen früher endgültig aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen. Diese Rente ist unter folgenden Bedingungen zu erreichen: Der Versicherte ist;

    * vor 1952 geboren und
    * mindestens 60 Jahre alt und
    * kann mindestens 15 Jahre Versicherungszeit nachweisen und war entweder unmittelbar vor Beginn der Rente arbeitslos und, nachdem er 58,5 Jahre alt geworden ist, insgesamt mindestens 52 Wochen arbeitslos oder
    * mindestens 24 Monate in Altersteilzeit.

    Außerdem muss er innerhalb der letzten zehn Jahre vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre lang pflichtversichert gewesen sein. Die frühere Altersgrenze von 60 Jahren für diese ungekürzte Altersrente wurde inzwischen aufgehoben und auf die Altersgrenze für die Regelaltersrente von 65 Jahren heraufgesetzt.

    Und die Möglichkeit für Versicherte, die von Januar 1946 bis November 1948 geboren wurden, noch vorher Altersrentner zu werden, ist in Monats schritten auf 63 Jahre angehoben worden. Für Versicherte, die ab Dezember 1948 geboren wurden, gilt generell die Mindestalters grenze von 63 Jahren. Sie haben einen Abschlag in Höhe von 7,2 Prozent hinzunehmen (bis "65" 24 Monate á 0,3 Prozent). Das heißt: Die vorherigen Geburtsjahrgänge können die Arbeitslosen-/Altersteilzeit-Altersrente zwar noch vor "63" beziehen - allerdings nur mit höheren Abschlägen als 7,2 Prozent.

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Wiederum andere Bedingungen haben die schwer behinderten Frauen und Männer zu erfüllen, die eine Behinderung von mindestens 50 Grad nachweisen können: Sie müssen außer dem Nachweis ihrer Schwerbehinderung wenigstens 35 Jahre Versicherungszeit auf ihrem Rentenkonto gespeichert haben. (Für vor 1951 Geborene genügt es auch, wenn sie noch Berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht sind, aber nicht schwer behindert.)

    Sind solche Personen vor 1952 geboren, so können sie zwar noch mit 60 Jahren vorzeitige Altersrentner werden, jedoch mit einem Abschlag von 10,8 Prozent, da die normale Altersgrenze für sie jetzt 63 Jahre beträgt (36 Monate á 0,3 Prozent ergeben 10,8 Prozent). 1952 bis 1963 Geborene brauchen zwar auch nur eine 10,8prozentige Rentenkürzung hinzunehmen, wenn sie vorzeitig Altersrentner werden wollen. Doch funktioniert das bei ihnen nicht mehr ab "60", sondern - stufenweise - von einem späteren Lebensalter an. So können 1958 Geborene erst ab "61" diese Altersrente beanspruchen - bei 10,8 Prozent Abschlag.

    Detlev lasse dich bitte beraten, der Rentenberater kostet dir nichts, nur du bist so auf der sicheren Seite. Dieser sagt dir dann auch was du alles bei der Antragsstellung / Umwandlung der Rente benötigst, - in eine Altersrente. Dir einen schönen Sonntag, - Mfg Lyn 😉
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