Pflegegeld, brauche mal Hilfe!

Aaaalso...ich bin Julia und noch ganz neu hier 😎

Im August ist meine Oma verstorben, die bis dato zusammen mit meiner geistig behinderten Tante lebte und sich um sie kümmerte. Sie erhielt dafür Pflegegeld, das auf ihr Konto ging (PS II).
Da meine Tante nicht alleine leben kann, haben sich meine Eltern nun ihrer angenommen (mein Papa ist ihr Bruder). Sie lebt jetzt in meinem alten Kinderzimmer und meine Eltern arbeiten gerade alles auf, was in den letzten Jahren versäumt wurde. Geistig ist sie vergleichbar mit einem 4-5-jährigen Kind, hat also zu Finanzen etc. keinen wirklichen Bezug.
Jetzt kommt bei meinen Eltern eine Frage auf: das Pflegegeld wird auf das Konto meiner Eltern eingezahlt. Meine Tante hat ein eigenes für Rente etc.. Aber meine Eltern fragen sich nun, ob es ihnen eigentlich auch zusteht oder sie nur tatsächliche Pflege"dinge" damit bezahlen dürfen. Meine Mutter ist ja nun zuhause, um sich um meine Tante kümmern zu können. Daher wäre es ganz interessant das zu wissen. Als meine Eltern die Pflegschaft etc. bei Gericht übernommen haben, fragten sie dort auch schon, aber sagen konnte es ihnen keiner.
Vielleicht kann mir das ja hier jemand sagen.
Wie gesagt, meine Tante hat keinen Bezug zum Geld, ich hab irgendwo schon gelesen, das der Pflegebedürftige selbst darüber entscheiden könne. Aber dazu wäre sie gar nicht in der Lage 😕

Antworten

  • Hallo,
    schön Dich hier zu haben😀
    Also wenn deine Eltern die Pflegschaft vom Gericht bekommen haben
    dann wären sie soviel ich das weis auch für die Finanzen verantwortlich denn das Gericht prüft ja meines wissends nach die Geschäftsfähigkeit.
    Das Pflegegeld ist zur Sicherstellung der Pflege die sie Braucht
    und die Rente ist ja das Geld wovon sie leben würde.
    Also wenn Deine Eltern alles Übernehmen müssten sie schon den Anspruch darauf haben aber das Gericht würde Prüfen ob sie wiklich gut versorgt wäre.
    So meine ich ist es aus gelegt.
    Kann aber gut sein das es hier andere noch besser wissen.
    Ich würde sagen bei einer rund um Versorgung ist es schon so das Deinen Eltern das Geld zu steht wenn sie Gar Keine Eigene Entscheidung treffen kann.
    Ich finde aber das sowas das Gericht eigendlich wissen müsste.

    Herbi

  • hallo juliash,

    ersteinmal herzlich willkommen bei uns im forum.

    es ist richtig das die pflegebedürftige person darüber entscheiden kann was mit dem geld geschieht.
    jedoch würde ich mal davon ausgehen das deine tante nicht geschäftsfähig ist und einen vormund hat bei diesem starken handicap, wenn sie nur wie ein 4-5jahiges kind ist.
    deine oma wird sicherlich so wie deine eltern jetzt alle entscheidungen für sie treffen sowie auch die vollmacht für ihr konto haben.
    damit ist die gefahr die ihr befürchtet vom tisch das sie das geld sinnlos rausschmeist.

    das pflegegeld wird unterschiedlich gezahlt. einmal nur für personen die sich allein zu hause um einen pflegebedürftigen menschen kümmern, diese geld ist dazu gedacht um diese hilfe finaziell zu unterstützen sowie für dienstleistungen die nicht von der krankenkasse und anderen trägern übernommen werden (wie zb. taxifahrten und eventuelle zuzahlungen bei hilfsmiteln und medikamenten) und für nichts anders.
    zweitens gibt es pflegegeld für einen pflegedienst der davon bezahlt wir + der eigenbeteiligung falls mehraufwand besteht und nicht alle kosten gedeckt sind darüber.
    de weiteren gibt es das gemischte pflegegeld das für einen pflegedienst und für die privatperson ist die diese person pflegt.

    so wie du geschrieben hast bekommen deine eltern nur das geld für die private pflege, dieses geld ist nur für deine eltern gedacht als finazielle unterstützung wegen dem zweitaufwand und die einschränkung (wie kurzarbeit oder arbeitsaufgabe zur pflege), sowie der oben genannten zusatzleistungen die bezahlt werden müssen.

    die höhe des geldes richtet sich nach der höhe der pflegestufe die deine tante hat.

    ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen, du wirst aber bestimmt noch viel ander gute antworten hier bekommen. die user hier sind sehr nett und freundlich und werden dich bei deinem anliegen sehr gern unterstützen. du kannst aber auch die redaktion anschreiben und dich von einem fachexperten beraten lassen.

    lg ralle

  • Hallo Julia,

    wenn sie offiziell schon mal die Pflegscjaft übernommen haben ist das der erste Schritt. Um jedoch über die Finanzen verfügen zu können und auch müssen, weil deine Tante das nicht hinbekommt, müssen sie nicht nur die Pflegschaft, sondern sich auch als Vormund eintragen lassen, da deine Tante wohl nicht nur keinen Bezug zu Geld hat, sondern wohl sonst auch wenig versteht "von den Dingen des Lebens" - bezüglich auf des Stand eines Fünfjährigen. Daher gilt erst einmal: Pflegschaft bedeutet nicht Vormundschaft. Als Vormund habt ihr oder deine Eltern, dann die Entscheidungsgewalt, zu tun, was in ihrem Ermessen das Beste für deine Tante ist.

    Das Pflegegeld selbst ist ja nur rein dazu da "um die Pflege des Bedürftigen sicherzustellen", wie es so schön heißt. Dazu gehört dann die Pflege selbst - Haushalt, Körperpflege, Freizeitgestaltung, Pflegemittel - aber nicht mehr. Für Miete, Essen, Trinken, Unterhalt, etc. ist das Geld nicht gedacht. Dafür ist dann die Rente da.

    So würde ich euren Eltern empfehlen, auch als Vormund für deine Tante zu agieren. Damit haben sie dann auch die Entscheidungsgewalt, was medizinische Angelegenheiten betrifft. Denn solch Entscheidungen wird sie mit ihrem jetzigen intellektuellen Stand wohl nicht mehr selbst treffen können.

    Mehr kann ich zu dem Thema leider auch nicht sagen, hoffe aber, dass ich dir helfen konnte.

    Schönes WE, balu
  • Hallo JuliaSH,

    Deine Mutter könnte noch die Übernahme der Beiträge für ihre Rentenversicherung bei der Pflegekasse beantragen.

    Die Vorschrift hierzu findest Du hier:

    § 44 Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
    (1) 1Zur Verbesserung der sozialen Sicherung der Pflegepersonen im Sinne des § 19 entrichten die Pflegekassen und die privaten Versicherungsunternehmen, bei denen eine private Pflege-Pflichtversicherung durchgeführt wird, sowie die sonstigen in § 170 Abs. 1 Nr. 6 des Sechsten Buches genannten Stellen, Beiträge an den zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Pflegeperson regelmäßig nicht mehr als dreißig Stunden wöchentlich erwerbstätig ist.

  • Hallo, vielen Dank schon mal für eure Antworten!

    Dann muss ich mich wohl entschuldigen, das meine ANgaben unvollständig waren 😉

    Rentenversicherung kam schon der Bescheid von der Kasse, das die das zahlen.

    Meine Eltern haben schon die Vormundschaft, haben letzte Woche auch diese "Bestallungsausweise" bekommen. Sie wurden bei Gericht auch darüber aufgeklärt, für welche Belange sie zuständig sind und auch darüber, das sie erspartes etc. mündelsicher anlegen müssen usw., das war auch so weit alles schon klar. Nur bisher konnte halt keiner beantworten, ob sie das Pflegegeld ausgeben dürfen oder nicht.
    Sie handhaben es momentan so, das Quittungen für Sachen die meine Tante kaufen möchte/ gekauft hat (gerade jetzt nach der Neueinrichtung des Zimmers etc., dann brauchte sie neue Kleidung...) und zum Monatsende abrechenen. Die Unterlagen heften sie als Nachweis in einen Ordner ab.
    Aber Lebensmittel etc. zahlen meine Eltern ohne es abzurechen, weil wo will man da anfangen, wenn man in einem Haushalt lebt?
    Daher blieb auch die Frage offen, ob meine Eltern eigentlich dann Kostgeld oder so abrechnen können.
    Und meine Eltern dachten sich halt, das Pflegegeld geht ja auf ihr Konto, das sie es dann evtl. doch an meine Tante weitergeben müssen.
    Momentan nutzen sie es halt hauptsächlich für Fahrtkosten zu Ärzten etc., die sich gerade häufen. Müssen meine Eltern denn Nachweise (Fahrkarten etc.) sammeln und damit belegen, wofür das Pflegegeld ausgegeben wurde???
    Meine Oma wollte nie Hilfe, hat uns immer den Eindruck vermittelt, das alles bestens ist/ läuft. Leider wissen wir nun, das es anders war. Einmal anhand der Termine, die nicht mehr wahrgenommen wurden...meine Tante war seit einigen Jahren nicht mehr beim Arzt, auch nicht beim Psychologen, was aber angeraten wurde. Ihre Medikamente hat sie jahrelang von der hausärztin bekommen, ohne das diese sie in der Zeit gesehen hat. Meine Oma ist hin, rezeot geholt und wieder weg 😕 So hat meine Tante z.B. jahrelang noch Diabetis-Medis bekommen, ohne das eine Diabtis vorlag...meine Eltern waren ziemlich...sagen wir mal 😳 😳 😳 Durch die falsche medikametöse Einstellung hatte meine Tante jahrelang Übergewicht (ca. 130 kg bei 165 cm Größe). Sie ist jetzt bei regelmäßiger (gesunder) Ernährung, etwas mehr Bewegung als vorher und richtigen Medikamenten nach knapp 2,5 Monaten bei 92 kg angekommen! Einfach nur Wahnsinn! Vorher saß sie halt den ganzen Tag vorm Fernseher und hat nahrungstechnisch alles in sich reingeschaufelt was geht (hauptsächlich aus Langeweile). Meine Oma hat immer gesagt, sie sei halt so, man könne sie nicht mehr verändern etc., aber wir sehen, das es ihr nun wieder gut geht, das sie wieder Lebensfreude entwickelt.
    Da liegen Trauer und Freude so nah beieinander...klar bin ich traurig, das meine Oma verstorben ist, aber ja, ich freue mich auch, das sich meiner Tante dadurch eine zweite Chance geboten hat!
    Aber trotz allem, leider bekommt man halt nur wenig und unvollständige AUskünfte bei Ämtern und co, das macht halt alles richtig kompliziert!
    Sorry, etwas lang, aber ihr seid momentan quasi die einzigsten, denen ich das erzählen kann 😺
  • Liebe Julia

    Willkommen in unserem Forum!

    Du hast ja schon ein paar gute Antworten erhalten. Tortzdem habe ich deine Frage noch an einen unserer Fachexperten weitergeleitet. Bestimmt bekommst du von ihm bald eine Antwort.

    Liebe Grüsse

  • Hallo Julia SH,

    Das Pflegegeld ist dafür gedacht, um Leistungen der Körperpflege, der Hauswirtschaftlichen Versorgung usw. sicherzustellen.
    Wenn ihr die Pflege übernommen habt, bezahlt euch die Tante mit dem Pflegegeld von der Kasse für eure Leistungen. Es steht euch zu und schließlich kontrolliert der Pflegedienst einmal pro Halbjahr im Auftrag der Pflegekasse auch, ob die Pflege durch euch sichergestellt ist. Ihr ersetzt solange ihr könnt praktisch einen professionellen Pflegedienst.
    Auch ist das Pflegegeld kein Einkommen, weil es zweckgebunden ist- ein Irrtum, der aber relativ weit verbreitet ist.
    Würde dieser statt euch in Anspruch genommen werden, dann wird das in Sachleistungen umgewandelt, wo ein Pflegedienst die Pflege übernimmt und der Gesamtbetrag höher wäre, aber nicht an die Angehörigen ginge.
    Bei Bedarf könnte man die Leistungen auch splitten z.B. die Angehörigen kriegen 100EU, weil sie nur ab und zu nachschauen und etwas einkaufen, der höhere Rest ginge an den Pflegedienst für die restliche Pflege.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo Julia,

    meine Kollegin hatte mich über Deine Anfrage informiert. Allerdings musste ich feststellen, dass dieser Thread hervorragend die Kompetenz beweist, die in unserer Community schlummert. Denn Du hast alle Infos bereits bekommen 😀

    Wenn jedoch noch irgendetwas unklar ist oder weitere Fragen auftreten, melde dich jederzeit gern noch einmal! 😀
  • Hallo Julia, wenn deine Eltern mal nicht mehr weiter kommen mit den vielen Formularen oder doch noch Fragen haben oder Hilfe brauchen, weil sie das Gefühl haben, den Überblick zu verlieren, könnten sie sich auch an einen Sozialverband wenden. z. B. VdK.
    Alles Gute, liebe Grüße vom Laubfrosch
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