Erden für mich wohl die Taxikosten zur Arbeit und zurück übernommen ?

Bin 100% Schwerbehindert und kann in der Dämmerung und in der Dunkelheit kein Auto mehr fahren. Da ich aber derart ländlch wohne, gibt es keine öffentlichen Verkehrsmittel, mit denen ich zur Arbeit und wieder zurück kommen könnte. Kann mir jemand sagen, ob ich die Taxikosten für Arbeitswege ersetzt bekommen kann und ggf. von wem und wo ich den ANtrag stelle ?
Vielen Dank im Voraus ! kai365

Antworten

  • Hallo Kai365,

    sei erst mal ganz herzlich willkommen in unserem Forum.

    Ich nehme an, dass du wegen deiner Behinderung nicht in der Dunkelheit / Dämmerung Auto fahren kannst. Für die Ausgleiche, die wegen deiner Behinderung notwendig sind, kommt erst mal - bei einem bestehenden Arbeistverhältnis - das Integrationsamt in Frage. Dazu solltest du die Umstände allerdings so genau wie möglich darstellen. Wie oft ist es notwendig, dass du eine Beförderungsmöglichkeit benötigst, wie ist es bisher gelöst worden, gibt es Mitnahmemöglichkeiten etc.

    Sinnvoll ist auch eine ärztliche Aussage über die Notwendigkeit der Hilfe. Gibt es vielleicht dazu auch eine bereits vorhandene Aussagen im Rahmen der Beantragung des Schwerbehindertenausweises?

    Ich hoffe, die damit ein bißchen weitergeholfen zu haben, ansonsten melde dich einfach hier.

    Viele Grüße

    Michael Graus
  • Hallo Michael,
    ganz herzlichen Dank für Deine freundliche Antwort, die obendrein auch noch hilfreich ist.
    Wie Du richtig annimmst, kann ich im Dunkeln und in der Dämmerung, wegen meiner Schwerbehinderung nicht auto fahren.

    Ich werde mal auf´s Integrationsamt zugehen und nach Möglichkeiten der Unterstützung fragen.

    Viele Grüße

    Kai365
  • Hi an alle,

    bei meinen Kollegen, die im Rollstuhl sind bzw. sehr schwer laufen können übernimmt das Sozialamt die Kosten (Träger). Bsp. du bekommst Geld vom Sozialamt,dann musst du beim Sozialamt einen Antrag stellen andersrum, wenn du vom JobCenter Geld bekommst - musst du eben dort einen Antrag stellen.

    Wenn du noch keinen Behindertenausweis hast, dann empfehle ich dir ihn schnell beim Versorgungsamt zu beantragen (dauert aber mind. 1 Jahr).

    MfG
  • misterEMMO hat geschrieben:.....Wenn du noch keinen Behindertenausweis hast, dann empfehle ich dir ihn schnell beim Versorgungsamt zu beantragen (dauert aber mind. 1 Jahr).

    Hallo Kai,
    Auch von mir herzlich Willkommen im Forum!

    Mindestens ein Jahr muss es meines Erachtens nicht unbedingt dauern 🥺, falls Du noch keinen Schwerbehindertenausweis haben solltest.

    Es kommt auf viele Faktoren an, z.B. Bundesland, Auslastung des Versorgungsamtes in Deinem Zuständigkeitsbereich, wie viele Berichte im Einzelfall angefordert werden müssen, wie schnell diese von den betr. Ärzten, Kliniken usw. übermittelt und von den Gutachtern letztendlich bearbeitet und entschieden werden.

    Bei mir ging es auf alle Fälle innerhalb eines halben Jahres "über die Bühne".

    LG, Jenny 😉

  • Hallo Kai,

    Es gibt im Schwerbehindertengesetz (SchwG) einen Passus der vorsieht, daß auch die Kosten für ein Taxi übernommen werden müssen, wenn nachweislich keine andere Möglichkeit besteht einen Arbeitsplatz zu erreichen und einen Beruf auszuüben(Härtefall)
    Als Nachweis dienen ärzliche Gutachten, daß Du aufgrund der Behinderung andere Verkehrsmittel nicht benutzen kannst.
    Während meiner Studienzeit mußten so die Kosten für einen Fahrdienst übernommen werden.
    Im übrigen gibt es hier im Forum unter Arbeitsleben einen Link in dem Fördermöglichkeiten und Rechte beschrieben werden.

    Gruß

    Surfer

  • Hallo Kai,

    für die Förderung von Taxikosten sind die Rehaträger zuständig, also entweder die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger.
    Wenn Du die Arbeit erst vor kurzem aufgenommen hast oder wenn Du Berufsanfänger bist, solltest Du es bei der Agentur für Arbeit versuchen.

    Solltest Du bereits 15 Jahre in die Rentenversicherung Beiträge entrichtet haben oder sollte sich Dein Gesundheitszustand in letzter Zeit erheblich verschlechtert haben (auch ohne die 15 Beitragsjahre), dann wendest Du Dich bitte an die Rentenversicherung.
    Das Integrationsamt ist in Deinen Fall vermutlich nicht die richtige Anlaufstelle, es sei denn, Du bist Beamter oder Selbständiger. Das Integrationsamt ist bei Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes nur nachrangiger Leistungsträger, es springt also ein, sofern kein anderer Leistungsträger vorhanden ist. Und dies ist nur eben bei Beamten und Selbständigen der Fall, denn diese entrichten keine Beiträge in die Rentenversicherung.

    Du kannst mir gerne eine PN schicken, wenn Du weitere Hilfe brauchst.

    Grüße
    von
    Mubika
  • Ein Fahrdienst (Behindertenfahrdienst) wäre sinnvoll. Der Kostenträger ist leicht zu ermitteln. Besuche Deine Rehaservicestelle, die leitet die Anfarge sofort weiter.
    Grundsätzliches:
    Falls Du Mitarbeiter in einer WfbM bist, wird der Kostenträger im BBB die Agentur für Arbeit sein. Im Arbeitsbereich, das Bezirksamt.
    Falls Du auf dem allg. Arbeitsmarkt beschäftigt sein solltest, wäre das ein Rehafall, d.h. das Integrationsamt hält sich raus und die Agentur f. Arbeit wird der Kostenträger.
    Besuche Deinen Reha-SB-Spezialisten an Deinem Standort.

    Lieben Gruß