wird die bg rente im monatlich im vorraus bezahlt ?

Guten Tag Diga,

die zu zahlenden, zu erbringenden Leistungen der BGs = Berufsgenossenschaften sind zum SGB VII §§ 96
geregelt.

Ein Link zum nachlesen und besserem Verständnis für dich;

http://dejure.org/gesetze/SGB_VII/96.html

Sollte eine Anpassung der zu erbringenden Leistungen erforderlich, notwendig sein, - erfolgt diese zum SGB VII §§ 95. Bei nicht verstehen bitte um Rückmeldung, - Mfg Lyn