wird die bg rente im monatlich im vorraus bezahlt ?

Antworten

  • Guten Tag Diga,

    die zu zahlenden, zu erbringenden Leistungen der BGs = Berufsgenossenschaften sind zum SGB VII §§ 96
    geregelt.

    Ein Link zum nachlesen und besserem Verständnis für dich;

    http://dejure.org/gesetze/SGB_VII/96.html

    Sollte eine Anpassung der zu erbringenden Leistungen erforderlich, notwendig sein, - erfolgt diese zum SGB VII §§ 95. Bei nicht verstehen bitte um Rückmeldung, - Mfg Lyn
Diese Diskussion wurde geschlossen.