Guten Tag Diga,
die zu zahlenden, zu erbringenden Leistungen der BGs = Berufsgenossenschaften sind zum SGB VII §§ 96
geregelt.
Ein Link zum nachlesen und besserem Verständnis für dich;
http://dejure.org/gesetze/SGB_VII/96.html
Sollte eine Anpassung der zu erbringenden Leistungen erforderlich, notwendig sein, - erfolgt diese zum SGB VII §§ 95. Bei nicht verstehen bitte um Rückmeldung, - Mfg Lyn