GdB 40% - Vorteile bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ?
Liebes Forum,
Ich habe mal gehört dass Universitäten einen bestimmten Anteil an "behinderten" auf/annehmen müssen. Leider zweifel ich ob mein Grad (40) dazu ausreicht. Hat jemand Erfahrungen?
Ich habe mal gehört dass Universitäten einen bestimmten Anteil an "behinderten" auf/annehmen müssen. Leider zweifel ich ob mein Grad (40) dazu ausreicht. Hat jemand Erfahrungen?
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Antworten
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Hallo Mazine,
interessante Frage. Wir finden das für dich raus.
Viele Grüße,
Iris, Redaktion
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Hallo Mazine,
ich habe für dich mit der Behindertenberatung der LMU München gesprochen.
Es ist wohl so, dass die Tatsache der Schwerbehinderung oder Behinderung an sich noch nicht den Zutritt zu zulassungsbeschränkten Studiengängen vereinfacht.
Du müsstest nachweisen, dass auf Grund deiner Krankheit/Behinderung deine Abiturnote schlechter ausgefallen ist. Oder dass du auf Grund deiner Erkrankung weniger Wartezeit hast.
Du weißt ja, dass das Kriterium für die Zulassung zu zulassungsbeschränkten Studiengängen a) die Abiturnote, b) die Wartezeit ist.
Kannst du mit deiner Schule/Ärzten nachweisen, dass diese Kriterien durch deine Erkrankung/Behinderung negativ beeinflußt wurden, kannst du in Form eines Antrages eine Zulassung beantragen.
Kannst du das nicht, gibt es noch den Härtefallantrag.
Alles nachzulesen hier: http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Sonderdrucke/S07.pdf
http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Merkblaetter/M07.pdf
Am besten du setzt dich mit der Behindertenberatung der Hochschule in Verbindung, an der du studieren möchtest.
Bei weiteren Fragen kannst du dich gern auch an uns wenden.
Viele Grüße,
Iris, Redaktion
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Hallo Mazine,
Ich habe trotz Behinderung an FH und Uni studiert.
Ich weiß sicher, daß man mindestens den Grad der Behinderung von 50% =Schwerbehindertenstatus, braucht um die Vorteile bei der Zulassungsbeschränkung zu kriegen.
Bei 100% ist der automatische Härtefallantrag gegeben, aber man kann ab 50% einen stellen, wenn man durch fachärzliches Gutachten u n d einer Stellungnahme vom Arbeitsamt nachweist, daß durch die Behinderung nahezu jede andere Tätigkeit unmöglich ist und die Wartezeit eine zusätzliche Härte ist. Auch eine progressive Krankheit oder Behinderung, die sich also verschlechtert, bietet gute Chancen für einen Härtefallantrag.(siehe Bröschüre Behinderte studieren, Herausgegeben vom Deutschen Studentenwerk in Bonn und ZVS- Info erhältlich beim Arbeitsamt oder beim Studentenwerk)
Wenn es möglich ist also vom Versorgungsamt Höherstufen lassen.
Viel Glück
Surfer
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