Personal in stationärer Einrichtung der Eingliederungshilfe

Hallo,

Ich habe ein paar Fragen zum rechtlichen Hintergrund in Wohnheimen. Zu unserer Situation: Unser Sohn wohnt seit einem halben Jahr in einer stationären Einrichtung der Eingliederungshilfe, in einer Wohngruppe mit 8 Bewohnern. Alle Bewohner haben die Hilfebedarfsgruppe 4 oder 5 und sind mehrfachbehindert, körperlich und geistig und sinnesbehindert, alle Bewohner sind sehr pflegebedürftig.

Wie viele Fachkräfte müssen in der Gruppe arbeiten? Wie viele Personen müssen während dem Dienst anwesend sein? Wovon sind die Berechnungen des Personalaufwandes abhängig (Pflegestufe, Hilfebedarfsstufe?) Kann die Entscheidungen hierzu alleinig die Heimleitung treffen? In wieweit kann Hilfspersonal eingesetzt werden? Dürfen FSJler oder Zivildienstleistende zu 100% in den Dienstplan integriert werden? Gilt dies auch, wenn sie minderjährig sind? Wer ist haftbar zu machen, wenn die Gruppe nur mit einer Person besetzt ist und einem Bewohner etwas passiert?

Eine Tagesförderstätte ist in das Wohnheim integriert, es werden lediglich die Räumlichkeiten gewechselt. Aus diesem Grunde fragen wir uns, ob für die Tagesförderstätte die gleichen Regeln gelten oder ob dort unterschieden werden muss.

Viele Fragen auf einmal, würde mich sehr über ein paar Antworten freuen.

LG Lachgummi

Antworten

  • Hallo Lachgummi,

    ich habe mir deine Fragen durchgelesen und an Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab noch etwas Geduld mit den Antworten.
    Ich selbst habe in Österreich in der Betreuung von Menschen mit hohem bzw höchstem Hilfebedarf gearbeitet. Hier war es so geregelt, dass ein Zivildiener bzw eine Praktikatin nie alleine im Dienst sein durfte bzw auch keine Unternehmungen alleine durchführen durfte.

    Ich sende dir einstweilen viele Grüße und hoffe, dass deine vielen Fragen bald beantwortet werden können

    Michaela
  • Hallo Leute,

    Auf jeden Fall gibt es ein Heimgesetz(HeimG)in dem solche Dinge wie mindeste Heimstandards festgelegt sind.

    Gruß

    Surfer

  • Hallo Surfer,

    wie es halt mit Gesetzestexten immer so ist 😉 genaues steht da selten drin.
    Im Heimgesetz zum Beispiel stehen dann solche Aussagen:
    "den Bewohnerinnen und Bewohnern eine nach Art und Umfang ihrer
    Betreuungsbedürftigkeit angemessene Lebensgestaltung ermöglichen und die
    erforderlichen Hilfen gewähren"
    Da kann man doch alles hinein interpretieren. Was ist eine angemessene Lebensgestaltung? ....leider alles sehr schwammig!

    LG Lachgummi
  • Hallo,
    die gesetze kenn ich leider nicht finde es aber
    mehr als Fragwürdig das einer allein für 8 Personen zuständig sein soll.
    Ich würde jetzt mat Tippen das es mindestends 3 sein sollten.
    Ziwis? ach da fällt mir glatt der Justin ein der müsste das doch wissen und sich zumindest etwas auskennen.
    Aber ich denke die Experten werden es ja genauer Beantworten können.
    Komisch find ich das aber schon*kopfkratz*
    🥺

    Herbi
  • Hallo Lachgummi,

    hat leider ein bisschen gedauert, aber jetzt habe ich eine Rückmeldung von einem Wohnheimleiter bezüglich deiner Frage erhalten.

    Er meinte aus deiner Anfrage rauszulesen, dass es wohl Probleme mit der
    Einrichtung gibt und empfiehlt dir daher die direkte Kontaktaufnahme mit der
    Heimleitung, ggf. mit der Heimaufsicht.

    Was den Personalschlüssel angeht, so ist dieser von Kostenträger zu
    Kostenträger verschieden. Festgeschrieben wird er jedoch in der
    Leistungsvereinbarung, die du gegebenenfalls mal einsehen solltest.

    Zivis und FSJler können grundsätzlich voll eingesetzt werden. Bei
    Minderjährigen muss allerdings das Jugendschutzgesetz beachtet werden.
    Hilfskräfte sind bis zu 50% einsetzbar.

    In Unterfranken (hier ist der von mir kontaktierte Heimleiter beschäftigt) werden die Bewohner- und Personallisten der
    Heime übrigens alle sechs Monate vom Bezirk kontrolliert.

    Die Haftung kommt immer auf den Einzelfall an. Auch hier empfiehlt dir der Heimleiter, direkt die Heimleitung anzusprechen.

    Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter.

    Viele liebe Grüße und ein schönes Wochenende schon mal
    Michaela

  • Hallo Michaela,

    vielen Dank für Deine Rückmeldung.
    Auf die Idee mit der Heimleitung sind wir auch schon gekommen. Wäre ja leider auch viel zu einfach. Da bekommen wir leider keine Informationen her, vielmehr haben wir das Gefühl, dass uns bewusst etwas verheimlicht wird.
    Das man Zivis und FSJler voll einsetzen kann, erstaunt mich doch sehr. Bei 8 schweren Pflegefällen kann es nicht richtig sein, dass sie voll als Kraft eingesetzt werden können.
    Grundsätzlich verwundert es mich sehr, dass es hier gar keine feste Regeln zu geben scheint, an die man sich halten kann. Es obliegt wohl alleinig dem Heimleiter, die Personalplanung zu machen.
    Wahrscheinlich bleibt nichts anderes übrig, als die Heimaufsicht und den Kostenträger einzuschalten.

    LG Lachgummi
  • Lachgummi hat geschrieben:
    Hallo Michaela,

    vielen Dank für Deine Rückmeldung.
    Auf die Idee mit der Heimleitung sind wir auch schon gekommen. Wäre ja leider auch viel zu einfach. Da bekommen wir leider keine Informationen her, vielmehr haben wir das Gefühl, dass uns bewusst etwas verheimlicht wird.
    Das man Zivis und FSJler voll einsetzen kann, erstaunt mich doch sehr. Bei 8 schweren Pflegefällen kann es nicht richtig sein, dass sie voll als Kraft eingesetzt werden können.
    Grundsätzlich verwundert es mich sehr, dass es hier gar keine feste Regeln zu geben scheint, an die man sich halten kann. Es obliegt wohl alleinig dem Heimleiter, die Personalplanung zu machen.
    Wahrscheinlich bleibt nichts anderes übrig, als die Heimaufsicht und den Kostenträger einzuschalten.

    LG Lachgummi


    hallo lachgummi,

    was den personalschlüssel betrifft hat der heimleiter eigentlich keinerlei einfluss, dieser wird vom träger des heimes festgesetzt, er kann nur anregungen geben.
    jedes heim in deutschland unterliegt dem allgemeinem heimgesetz, was pflege, personal sowie der struktur der haftung und allen leistungen einbezieht.
    jedoch hat auch jedes heim oder der träger dei möglichkeiten zusatzleistungen anzubieten die nicht unter den kosten der regelleistung liegen und somit auf kosten des bewohners oder deren vormud geht. in eurem fall euch als eltern.
    das zivis und auch fsjler voll eingestzt werden ist eigentlich eine unverantwortlichkeit, sie aber der gesetzbeger geschaffen hat. bei der haftung wird ebenfalls unterschieden. ein fsjler der unter 18 jahren unterliegt nicht der haftung da für ihn immer und zu jder zeit eine vollausgebildete fachkraft zur verfügung stehen muss. bei über 18 jahren und zivis kann eine haftung zu einem gewissen teil angesetzt werden solange dieser nicht grobfahrlässig gehandelt hat.
    leider ist es in allen heimbereichen so das die pflegekräfte immer mit einem bein schon in knast stehen und deshalb ihre aufgaben sehr sehr ernst nehmen.

    was die unterbesetzung angeht hängt es oft damit zu tun das der träger sich keine leute mehr leisten kann durch die vielen kürzungen im bereich krankenkassen.

    jedoch stehen euch als eltern alle informationen im zusammenhang mit der unterbrinung, pflege und auch den internen regeln des heimes zu, der heimleiter ist per gesetz dazu verpflichtet euch auskunft zu geben zu euren fragen.
    auch könnt ihr eine beschwerde an den betreiber des heimes senden wenn ihr meint das euer kind unter der leitung des heimleiters leiden muss sowie auch die anderen heimbewohner, ihr habt auch die möglichkeit anzusprechen das der personalschlüssel neu überarbeitet wird falls ihr und andere aufsichtspersonen der bewohner, der meinung seid das es zu wenig ist, um eine komplette versorung zu gewährleisten.

    ich würde an euer stelle mit dem heimleiter einen termin machen um all diese dinge die auch bewegen anzusprechen und zu versuchen mit seiner hilfe abzustellen und zu lösen, sollte er keinerlei interesse daran haben sofort den betreiber informieren und wenn auch dort keine reaktion kommt den kostenträger informieren und den betreiber und das heim einer prüfung unterziehen zu lassen.

    ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

    lg ralle