IV nicht mehr für Sonderschulen zuständig?
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Warum zieht sich die eidgenössische Invalidenversicherung IV aus der Sonderschulung zurück?
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Mit den Bundesbeschlüssen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA übernehmen die Kantone die Zuständigkeit und Finanzierung für die Schulung von Kindern mit Behinderung, so wie sie es bereits für alle anderen Kinder gilt. Der Kanton Basel-Landschaft hat heute schon die Hälfte der Kosten der Sonderschulung übernommen.
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