IV nicht mehr für Sonderschulen zuständig?
Optionen
Warum zieht sich die eidgenössische Invalidenversicherung IV aus der Sonderschulung zurück?
0
Antworten
-
Mit den Bundesbeschlüssen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen NFA übernehmen die Kantone die Zuständigkeit und Finanzierung für die Schulung von Kindern mit Behinderung, so wie sie es bereits für alle anderen Kinder gilt. Der Kanton Basel-Landschaft hat heute schon die Hälfte der Kosten der Sonderschulung übernommen.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 996 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 105 Chronische Erkrankungen
- 144 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 147 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 30 U30 Austausch
- 93 Bildung & Studium
- 15 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 761 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 65 Inklusion & Aktuelles
- 4.8K Community
- 115 Willkommen & Begrüssung
- 140 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 9 Peers stellen sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 6 Do it yourself (DIY)
- 754 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 344 Recherche