Sie besteht aus der Person, die Arbeitslosengeld II beantragt hat und allen Personen, mit denen unter einem Dach gewohnt und gemeinsam gewirtschaftet wird, und die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören.
Sie besteht aus der Person, die Arbeitslosengeld II beantragt hat und allen Personen, mit denen unter einem Dach gewohnt und gemeinsam gewirtschaftet wird, und die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören.