Was ist Erwebsminderung?

Antworten

  • "Im Zusammenhang mit der Bewilligung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird unterschieden in:

    * Teilweise Erwerbsminderung: Teilweise erwerbsgemindert sind Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung für unbestimmte Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
    * Volle Erwerbsminderung: Voll erwerbsgemindert sind Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung für unbestimmte Zeit nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

    Soweit die sonstigen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt sind, haben Versicherte der Gesetzlichen Rentenversicherung einen Anspruch auf Gewährung der Rente."
Diese Diskussion wurde geschlossen.