Mit Durchschnittsentgelt ist der mittlere Bruttoarbeitsverdienst aller Versicherten gemeint. Er bildet die Grundlage für die Ermittlung der Entgeltpunkte, die bei der Berechnung der Rente in die Rentenformel einfließen.
Mit Durchschnittsentgelt ist der mittlere Bruttoarbeitsverdienst aller Versicherten gemeint. Er bildet die Grundlage für die Ermittlung der Entgeltpunkte, die bei der Berechnung der Rente in die Rentenformel einfließen.