Wen bezeichnet man als chronisch krank?

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  • Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) definieren, dass eine Krankheit als schwerwiegend chronisch gilt, wenn sie wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde und eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Pflegebedürftigkeit mit Pflegestufe 2 oder 3.Feststellung ein Grades der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60. Die Person muss kontinuierlich medizinisch versorgt werden, um zu vermeiden, dass sich, die Erkrankung lebensbedrohlich verschlimmert, die Lebenserwartung vermindert oder die Lebensqualität durch die gesundheitliche Beeinträchtigung dauerhaft beeinträchtigt wird.
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