Als blind gilt, wer auf dem besseren Auge ein Sehvermögen von unter 1/50 (weniger als zwei Prozent) besitzt. Auch, wer noch über einen Sehrest verfügt und beispielweise Lichtschein wahrnimmt, kann demnach als „blind“ eingestuft sein.
Als blind gilt, wer auf dem besseren Auge ein Sehvermögen von unter 1/50 (weniger als zwei Prozent) besitzt. Auch, wer noch über einen Sehrest verfügt und beispielweise Lichtschein wahrnimmt, kann demnach als „blind“ eingestuft sein.