„Die Bezugsgröße ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten ohne Auszubildende im vorvergangenen Kalenderjahr; das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die Bezugsgröße jährlich bekannt (Wert 2008: 29.820 Euro in den alten Bundesländern, 25.200 Euro in den
neuen Bundesländern).“