Wer bekommt Zusatzurlaub?
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Schwerbehinderten Menschen steht ein zusätzlicher bezahlter Urlaub von einer Arbeitswoche zu. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Bei einer Fünftagewoche beträgt der Zusatzurlaub demnach fünf und bei einer Viertagewoche vier Tage.
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