Wer ist im Werkstattrat?

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  • Die in den Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten haben ein Recht auf Mitwirkung in den ihre Interessen berührenden Angelegenheiten der Werkstatt. Zu ihrer Interessenvertretung wählen sie Werkstatträte. Ein Werkstattrat besteht aus wenigstens drei, höchstens sieben Mitgliedern.
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