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Leistungen an Arbeitgeber
Leistungen an Arbeitgeber (§ 34 SGB IX) gehören zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie umfassen insbesondere Zuschüsse für:
* eine Aus- oder Weiterbildung im Betrieb,
* eine dauerhafte berufliche Eingliederung (Eingliederungszuschüsse),
* Arbeitshilfen und Einrichtungen im Betrieb,
* eine befristete Probebeschäftigung
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