Was versteht man unter Leistungen an den Arbeitgeber?

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    Leistungen an Arbeitgeber

    Leistungen an Arbeitgeber (§ 34 SGB IX) gehören zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie umfassen insbesondere Zuschüsse für:

    * eine Aus- oder Weiterbildung im Betrieb,
    * eine dauerhafte berufliche Eingliederung (Eingliederungszuschüsse),
    * Arbeitshilfen und Einrichtungen im Betrieb,
    * eine befristete Probebeschäftigung

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