Was versteht man unter Leistungen an den Arbeitgeber?


Leistungen an Arbeitgeber

Leistungen an Arbeitgeber (§ 34 SGB IX) gehören zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie umfassen insbesondere Zuschüsse für:

* eine Aus- oder Weiterbildung im Betrieb,
* eine dauerhafte berufliche Eingliederung (Eingliederungszuschüsse),
* Arbeitshilfen und Einrichtungen im Betrieb,
* eine befristete Probebeschäftigung