Arbeitgeber, die Behinderte einstellen

Was kriegen Arbeitgeber, die Behinderte einstellen?

Antworten

  • Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Auszubildende beschäftigen und die Auszubildenden selbst können Ausbildungszuschüsse, Ausbildungsgeld (§ 104 SGB III), Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung (§ 235a SGB IX), Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb, Leistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben erhalten.
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