Praxisgebühr
Wie läuft das nochmal mit der Praxisgebühr?
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Beim ersten Arztbesuch im Quartal sind 10€ zu zahlen („Praxisgebühr“). Für weitere Termine beim gleichen Arzt ist keine Gebühr fällig, aber dann wieder beim ersten Termin im nächsten Quartal.
Muss man im gleichen Quartal zu einem anderen Arzt, so sollte man sich vom ersten Arzt zum zweiten überweisen lassen, dann wird beim zweiten Arzt keine Gebühr mehr erhoben. Diese Überweisung ist z.B. auch vom Urologen zum Orthopädie-Arzt oder vom Frauenarzt zum Allgemeinarzt möglich, es muss also nicht zuerst der Hausarzt aufgesucht werden.
Überweisungen vom und zum Zahnarzt sind allerdings nicht vorgesehen. Wer also im selben Quartal zum Zahnarzt und noch zu einem anderen Arzt geht, zahlt zweimal 10€
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