Hallo, parken darf man im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden. Im Zonenhalteverbot über die zugelassene Zeit hinaus und an Stellen, die als Parkplaatz ausgeschildert sind (314/315) über die zugelassene Zeit hinaus.
Hallo, parken darf man im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stunden. Im Zonenhalteverbot über die zugelassene Zeit hinaus und an Stellen, die als Parkplaatz ausgeschildert sind (314/315) über die zugelassene Zeit hinaus.