Die Behörde ist verpflichtet, über einen Antrag auf Festsstellung der Behinderung innerhalb von 6 Monaten zu entscheiden. Bei erwerbstätigen Behinderten muss eine Entscheidung innerhalb von 3 Wochen erfolgen.
Die Behörde ist verpflichtet, über einen Antrag auf Festsstellung der Behinderung innerhalb von 6 Monaten zu entscheiden. Bei erwerbstätigen Behinderten muss eine Entscheidung innerhalb von 3 Wochen erfolgen.