Was ist ein Eingliederungszuschuss?
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Arbeitgeber können von der Agentur für Arbeit, den Trägern der Renten- und Unfallversicherung sowie der Kriegsopferfürsorge Eingliederungszuschüsse (Zuschüsse zu den Lohnkosten) für die Einstellung und Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen erhalten, die ohne eine solche Leistungen nicht oder nicht dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
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