Was ist BEM

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  • Arbeitgeber sind in bestimmten Fällen verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Handlungsbedarf besteht spätestens dann, wenn ein Arbeitnehmer sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Das BEM dient dazu, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und so den Arbeitsplatz zu erhalten. Die Akteure im Betrieb sind mit Zustimmung und unter Mitwirkung des Beschäftigten zu Klärung und Einleitung von Maßnahmen verpflichtet, die die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und die Beschäftigung sichern sollen. Kommen Leistungen zur Teilhabe in Betracht, können die Rehabilitationsträger hinzugezogen werden
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