Wann triit Berufsunfähigkeit ein?
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Nach dem seit 1. Januar 2001 geltenden Recht ist ein Versicherter berufsunfähig, wenn seine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Behinderung) gegenüber einer Vergleichsperson mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen bzw. Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.
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