Frage zu augenärztlichem Gutachten

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Hallo,

da ich neu bin stell ich mich vielleicht zuerst mal kurz vor.

Ich hatte im alter von ein paar Monaten eine Hirnblutung, daraus resultierte eine halbseitige Spastik. Ein paar Jahre später erblindete ich auf einem Auge durch die Folgen einer Regenbogenhautentzündung. Ich hatte bzw. habe einen intakten Freundeskreis (bestenehend aus Nichtbehinderten), war auf Regelschulen, treibe in einem """normalen""" Verein Sport und komme mit meiner Behinderung gut klar. Hatte nie große Schwierigkeiten deswegen und deshalb war sie für mich auch nie wirklich ein Thema. Bis nach dem Studium. Nach dem Studium habe ich einige Jahre nach einer Stelle gesucht und langsam gemerkt das meine Behinderung ein Grund ist, weshalb sich die Stellensuche so schwierig gestaltete (einige Male wurde es mir auch recht unverblümt so gesagt). Da brachen doch einige Weltbilder zusammen, aber mittlerweile habe ich Arbeit. Ich bin durch die lange Suche jetzt nicht gerade Verbitert oder so geworden, aber dadurch doch schon etwas "krittischer" bzw. "geprägter".

So, jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Ich besitze einen Führerschein und auch ein Auto. Jetzt habe ich damals ein augenärztliches Gutachten benötigt, weil der normale Sehtest nicht ausreichte. Vor kurzem erhielt ich Post von der Gemeinde in der ich wohne, ich bräuchte ein neues Gutachten (das erste ist 9 Jahre her). Jetzt frag ich mich, es wurde damals festgestellt, dass ich mit einem sehenden Auge fahrtüchtig bin (trotz eingeshchränktem räumlichen Sehen usw.). Warum muss das jetzt aktualisiert werden? Das einige was sich ändert ist doch die Sehstärke von meinem sehenden Auge und ein normal Sehender muss ja auch nicht alle paar Jahre zu einem neuen Sehtest. Dazu kommt noch ein wenig Unsicherheit da mein Augenarzt mittlerweile in Rente ist und ich bei meinem neuen erst einen Termin hatte, der jetzt erst meine Unterlagen hat und meine Krankengeschichte halt nicht so gut kennt. Mir wäre wohler wenn ich schon eine vertrautere Arzt Patienten Beziehung hätte, aber daran kann man ja jetzt nichts ändern und ist ja jetzt auch nicht euer Problem. Aber mich würden eure Einschätzungen, Erfahrungen, Meinungen oder was auch immer zu vorangegangener Frage interessieren.

Danke und Grüße
Holden

Edit: Ach ja, sollte das Thema doch nicht hier rein passen, kann es natürlich gerne Verschoben werden oder sollte ein ähnliche Diskussion bereits bestehen, bin ich für einen Link natürlich auch dankbar.

Antworten

  • Hallo Holden

    Ich bin nicht mehr ganz neu hier, deshalb erst mal Willkommen

    Deinen ersten Abschnitt könnte ich beinahe ein zu eins übernehmen. Was Arbeitsplatz
    und Behinderung angeht wundert mich nichts mehr - gar nichts mehr. Ich bin seit 30
    Jahren querschnittgelähmt, kann aber mit Krücken gehen und fahre auch ohne Handbedienung Auto. Vor drei Jahren äußerte mein Vorgesetzter gegenüber unserem neuen Personalchef "Bedenken ob ich mit einer Freisprecheinrichtung Auto fahren kann". Davon abgesehen, dass ich das Auto nur privat benutze ihm ist wie jeden in der Abteilung bekannt, dass ich seit Jahren eine Sportpilotenlizenz habe und ein Ultraleichtflugzeug fliege. "Stellen Sie sich vor, sie haben einen Unfall - die Versicherung zerreißt ihr Gutachten in der Luft." Nein tut sie nicht. Ich hatte in der langen zeit einen Unfall selbst die Polizei fragte nicht einmal nach dem Gutachten. Wie dem auch sei, ich habe ein Neues. Der Versicherung habe ich es nicht vorgelegt - die wollen wirklich keines.

    Daher kenne ich mich etwas aus. Der TÜV sagte, ich benötige kein neues Gutachten, da es im "Ermessen des Herrn E. liegt bei einer Verschlechterung ein neues erstellen zu lassen". Weiterhin: Bei Querschnittlähmung geht man von einer unbegrenzten Gültigkeit aus. Der Facharzt(!) kann eine kürzere Gültigkeit attestieren. Mich wundert es etwas warum die Zulassungsstelle auf einmal aktiv wird. Selbst wenn du letztes Jahr beim Augenarzt gewesen wärst, er dürfte der Zulassungsstelle nichts sagen. Ich gehe auch mal davon aus, dass du keinen Unfall hattest, also polizeilich auffällig wurdest. Vielleicht steht in deinem alten Gutachten irgendetwas von Nachuntersuchung.

    An deiner Stelle würde ich am Besten erst mal beim Optiker deine Sehstärke prüfen lassen, dann weißt du ob du grenzwertig bist. Näheres hier:

    http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_12.php

    Interessant ist da auch der letzte Abschnitt. Wenn das Amt ein augenärztliche Untersuchung fordert geht die alles andere nichts an. Wenn das Amt ein augenärztliches Attest fordert geht die alles andere gar nichts an. Der Doc soll also kein umfassendes Gutachten mit Krankengeschichte, Ursache usw. erstellen sondern lediglich prüfen ob du, die in der verlinkten Anlage beschrieben Anforderungen erfüllst. In der Anlage 6 steht, dass bei Einäugigkeit das sehende Auge eine Sehschärfe von 0.7 benötigt. Wenn du schon einen Führerschein hast reicht 0.6. 3D sehen ist mit einem Auge gar nicht möglich und auch nicht notwendig. (Selbst eine Pilotenlizenz ist mit einem Auge machbar)

    Klaus
  • Hallo Holden und herzlich willkommen.


    meines Wissemsstandes nach kann Dich nur das Strassenverkehrsamt prüfen lassen, ob Deine uneingeschränkte Fahrtüchtigkeit besteht.

    Allerdings hat jeder Verkehrsteilnehmer auch eine Eigenverantwortung und muß wenn er merkt das er den Anforderungen des Strassenverkehrs nicht mehr nach kommen kann, auch notfalls Prüfungen macht oder im schlimmsten Falle den Führerschein abgeben.

    Du solltest nicht vergessen, das Du auch den Versicherungsschutz verlieren kannst.

    Vielleicht kannst Du es auch wie ich machen, eine Fahrschulstunde mit Begleitung (war bei mir ein Neuropsychologe) kann in Deinem Fall auch übers Stassenverkehrsamt laufen und da wird eine Menge von Deinem Fahrverhalten bewertet. Kannst aber auch durchfallen.

    Da Du nur ein sehendes Auge hast, sollte schon in regelmässigen Abständen dokumentiert werden, das Du noch genügend Sehstärke auf diesem Auge hast, ist auch in Deinem interesse.

    lg Cross


  • Hallo,

    erst mal sorry das ich so lange nicht geantwortet habe, ging irgendwie unter.

    Ich hatte die Tage den Termin beim Augenarzt (da fiels mir wieder ein). Ein paar Tests gemacht und "bestanden", dass mal vorweg.

    Ich hab auf meinem alten Gutachten geschaut, da stand was davon, dass es in 10 Jahren erneuert werden soll, kam also von meinem Augenarzt. Habe meinen jetztigen Augenarzt auf den Sinn dieser ganzen Unternehmung angesprochen. Der meinte dass es der Gesetzgeber nunmal verlangt, einen ernsthaften medizinischen Grund konnte er mir nicht wirklich nennen. Er meinte nur noch, dass, wenn ich etwas an meinem einen gesunden Auge hätte, würde ich ja eh zum Arzt gehen. Das aktuelle Gutachten läuft jetzt 5 Jahre, dann muss ich wieder hin.

    Das es vernünftig ist und auch zu meiner Sicherheit, wie hier geschrieben wurde, sehe ich ja ein. Ich habe damit eine Stufe vorher ein grundsätzliches Problem. Ich fahre jeden Tag sehr weit mit dem Auto und was ich da stellenweise auf der Autobahn erlebe ist schon heftig. Häufig sind mir auch schon Rentner unangenehm aufgefallen. Die müssen nicht alle paar Jahre ein Gutachten einholen ob sie noch verkehrstauglich sind oder nicht. Da wäre es auch vernünftig und zu ihrer eigenen Sicherheit. Ich meine nur ich muss alle paar Jahre zum Augenarzt rennen um mir ein Gutachten zu holen und werde mit meinem einen Sehenden Auge in 30 Jahren genau so gut bzw. schlecht sehen wie andere Leute mit zwei Sehenden Augen, nur das die kein Gutachten brauchen. Die einschränkung durch das fehlende Auge ist ja da, wurde festgestellt und da ändert sich ja nichts mehr dran
    Ich hoffe ihr versteht worauf ich hinaus wll.

    Um Irritationen vorzubeugen, das Sehgutachten war das einzige was die Gemeinde interessierte, es ging nicht um ein orthopädisches oder sonstige, nur um das augenärztliche.
  • Hallo Holden82

    Danke für das Update! Wenn wiedermal eine Frage auftaucht, schauen wir, dass wir dir weiterhelfen können.

    Bis dahin: Gute Fahrt!


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