Familienpflege für Pflegesohn -Erwerbsminderungsrente

Pflegen unseren Pflegesohn(Schwager-Bruder meiner Frau)

Er arbeitet in WFB bekommt Werkstattlohn und ab September
Erwerbsminderungrente

Da wir ein Betreuungverfahren für Ihn laufen haben und Familienpfleg für Ihn machen möchten wir gerne wissen ob es eine Möglichkeit gibt seine Rente vor dem Zugriff des Landratsamtes zu schützen.
Haben in Erfahrung gebracht daß man ein Pauschale für Essen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten von Ihm fordern kann.
Gibt es eine Möglichkeit seine Rente zu sichern oder kann er das Geld nur ausgeben damit es nicht an Landratsamt fällt??

Wer kann da vieleicht aus eigener Erfahrung Tipps geben oder weis wo man sich entsprechend beraten lassen kann.

Infos im Internet oder bei Beratungstellen ??

Antworten

  • Hallo hotte 77,

    Über das mit dem Landratsamt und der Rente weiß ich zwar nichts, aber auf jeden Fall steht euch das Pflegegeld von der Pflegekasse seiner gesetzl. KK zu. Auf das hat das Landratamt keinen Zugriff, weil dieses Geld für die Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung zweckgebunden ist. Möglich, daß dieses Geld solange er in der WfB war, dort für die Pflege aufgewendet wurde. Der Antrag auf Pflegegeld muß beim medizinischen Dienst der Kassen gestellt werden, der auch die Einstufung in eine der 3 Pflegestufen vornimmt.

    Gruß

    Surfer
  • Also das kann so nicht stimmen.

    Mein Sohn hat Pflegestufe II und wohnt zu Hause , geht auch in eine WfbM . Uns wird nix abgezweigt.

    Wenn der junge Mann zu Hause wohnt mit welchen Recht soll dann hier das Landratsamt einen Pauschalbetrag für Essen und Hauswirtschaft abziehen.

    Mein Rat an euch , erstens Widerspruch schreiben falls die Zeit verstrichen ist ( Frist ist hier 4 Wochen nach erhalt des Bescheides) kann man immer noch einen Überprüfungsantrag § 44 SGB X stellen . Oder die ganze Sache einen Rechtsanwalt für Sozialrecht vorlegen
  • Hallo Hotte

    Ich habe mir erlaubt, deine Frage an einen unserer Fachexpert/in weiterzuleiten. Bitte hab etwas Geduld.

    Lg
    Michel

  • wenn der pflegesohn rente bezieht, hat er ein einkommen und für die leistungen der wfbm gilt dann prinzipiell § 92 sgb XII. d.h. es können kosten für die in der einrichtung erbrachten leistungen zum lebensunterhalt in abzug gebracht werden, müssen also aus dem einkommen getragen werden, sofern dadurch kosten für häuslichen lebensunterhalt erspart werden. das dürfte in erster linie das essen betreffen, das in der werkstatt eingenommen wird.
    es gilt die zumutbarkeitsgrenze des § 92 abs. 2 satz 4 sgb XII - am besten mal reinschauen. vielleicht ist die grenze gar nicht erreicht.
    rente ausgeben bringt nichts, da sie ja ein monatliches einkommen ist, kein vermögen.
    von "vor dem zugriff eines sozialleistungsträgers schützen" bin ich, ehrlich gesagt, auch nicht so begeistert.

    lg
    reichel
  • Äh jetzt hab ich mal ne Frage

    Was ist dann mit dem Urteil hier ????

    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=11614

    Hier hat doch das BSG gesagt kostenloses Essen in einer WfbM ist kein Einkommen.

    Auch ist hier fraglich ob das Landratsamt hier eine Pauschale zur häuslichen Tätigkeit aus der Rente verlangen kann bzw zum Abzug bringen kann.
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