Guten Tag, ich bin zwar nicht behindert, habe aber altersbedingte Harninkontinenz. Meine Frage ist,

Hoffe, dass ich auch ohne Behinderung hier fragen darf.

Antworten

  • Hallo Lotte-Charlotte,
    wie bist du denn versichert? Privat oder gesetzlich? Hat der Arzt dir das verordnet?
    Ich würde dir empfehlen, bei deiner Krankenkasse anzurufen und einfach mal zu fragen.
    Wenn die nein sagen, der Arzt es aber für dringlich geboten hält, würde ich in Widerspruch gehen.

    Viele Grüße,
    Iris Redaktion
  • Guten Tag Lotte,

    sei uns allen herzlich willkommen im Forum MyHandicap. 😉

    Du kannst alles Fragen was du auf dem Herzen hast, es gibt viele Wege die nach Rom führen und so auch viele gute Geister hier im Forum.

    Doch nun zu deiner Frage. Eine Leistung die durch den behandelnden Arzt verordnet wird haben die KK = Krankenkassen zu erbringen SGB V § 34 Heilmittel. Und wenn deine KK dies ablehnt was ich in deinem Fall nicht denke ( verbleibt der Widerspruch wie durch Iris - Redaktion genannt), da die Blaseninkontinenz zu den chronischen Erkrankungen zählt hast du langfristig auch einen Anspruch auf Vorlagen und Bettunterlagen / Stecktücher. Die Notwendigkeit dazu , zu den Hilfsmitteln musst du dir nur durch deinen behandelnden Arzt bescheinigen lassen.

    Ein Tip; - an dich alle SGBs greifen ineinander. Solltest du Bezieher von Alg II Leistungen sein oder Grundsicherung, oder Aufstockerin sein von Sozialleistungen durch die ARGE, dann hast du einen weiteren Mehrbedarf zu dem Standart - Mehrbedarf. Bei Inkontinenz - von Dauer ist es der Bedarf zum erhöhten Hygieneprogramm.

    Hierzu benötigst du vom Träger ARGE den Vordruck Anlage MED bestehend aus Antrag Hauptantrag Mehrbedarf + Antrag Zusatzmehrbedarf/ Hygiene ( ca. 45 € je Monat Hygiene - Mehraufwand) + Bescheinigung Erläuterung Ärztliche Bescheinigung die vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss.

    Das wäre es ganz spontan dazu was mir einfällt, - Gute Besserung, - Mfg Lyn 😉
  • Hallo Lotte_Charlotte,

    Harninkontinenz ist übrigens auch eine Behinderung und sie ist sehr unangenehm. 😉 Ehrlich gesagt sehe ich das etwas anders als Iris. Warum schlafende Hunde wecken und die Krankenkasse fragen, bevor man sich sowas verschreiben läßt. Die Krankenkasse könnte durch Deine Frage auf die Idee kommen Nein zu sagen, was sie vieleicht nicht tut, wenn Du mit einem Rezept winkst.

    Beckenbodengymnastik ist Krankengymnastik und ich sehe keinen Grund wieso eine Krankenkasse sie jemanden mit nachgewiesener Harninkontinenz zu verweigern sollte. Der beste Weg sich ein Rezept zu besorgen ist, sich erst mal einer GrankengymnastIn zu erkundigen, die Beckenbodengymnastik für harninkontinente Frauen anbietet. Dort solltest Du fragen welcher Wortlaut auf das KG-Rezept gehört und dann Deinen behandelnden Arzt bitten, Dir das KG-Rezept aus zu stellen. Mit diesem Rezept gehst Du zur KG-Praxis und läßt Dir Termine geben. Die Kommunikation mit der Krankenkaase,ob Kostenübernahme Ja oder Nein, übewrnimmt gewöhnlich die KG-Praxis. Wenn das in Deinem Fall anders sein sollte, wird es die KG-Praxis Dir schon sagen.

    Lieben Gruß
    Karin



  • Hallo Lotte,

    egentlich sollte es bei dem Leiden kein Problem sein, denn es ist ja eine Kassenleistung. Zumindest (ich weiß natürlich nicht wo du versichert bist) aber ich könnte alleine über die ikk abrechnen lassen. die zahlen 2 Kurse im Jahr mit einem Gewissen betrag... der liegt um 100 euro glaube ich.
    Aber geh vorab einfach mal du deinem urologen und lass dir einen ssolchen kurs verordnen

    lg
    recie
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