kein Recht auf Wiedereingliederung?

Ich, junge Mutter, erlitt während der Elternzeit einen Schlaganfall. Das Elterngeld wurde wie üblich nur ein Jahr gezahlt.
Meine Elternzeit musste ich aufgrund von Krippenplatzmangel verlängern und erhalte dadurch im 2. Jahr kein Elterngeld mehr. Der Schlaganfall ereignete sich nach der Elternzeitverlängerung. Aufgrund der Tatsache, dass ich in Elternzeit bin, wurde ich nicht krank geschrieben und erhalte dadurch kein Krankengeld und habe somit auch keinen Anspruch auf eine berufliche Wiedereingliederung. Ist dies korrekt und wenn ja, gibt es vielleicht andere Möglichkeiten den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern?

Schon im vorraus Danke für Eure Hilfe.

sindysunflower

Antworten

  • Guten Tag sindysunflower,

    sei uns allen herzlich willkommen im Forum, - 😉


    Ich denke ja, das du einen Anspruch auf Wiedereingliederung, jedoch auch auf Reha + Nachsorge zum Schlaganfall. Es gibt 2 Möglichkeiten;

    a) die KK = Krankenkasse, - oder
    b) die DRV = Deutsche Rentenversicherung,

    In deinem Fall denke ich mal weil du nichts`weiter zugeschrieben hast vermute ich schlicht ist der zuständige Träger die KK + DRV gemeinsam. Wende dich bitte an die DRV und stelle ein formlosen Antrag Reha + Nachsorge + Wiedereingliederung.


    Sonstige Leistungen zur Teilhabe

    Sonstige Leistungen zur Teilhabe können neben den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbracht werden.

    Hierzu gehören;

    - Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben, insbesondere nachgehende Leistungen zur Sicherung des Erfolges der Leistungen zur Teilhabe,

    - stationäre medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben,

    - onkologische Rehabilitation,
    - Kinderrehabilitation,
    - Zuwendungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern.


    Dies gilt bei der Nachsorge in deinem Fall dazu;

    Rehabilitationsnachsorge

    Im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung zur medizinischen Rehabilitation kann zur Festigung und nachhaltigen Sicherung des eingetretenen Rehabilitationserfolges eine Rehabilitationsnachsorge erforderlich sein. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung haben hierfür indikationsspezifische Rehabilitationsnachsorgeprogramme entwickelt. Die Versicherten sollen durch die Nachsorge die Verhaltensänderungen und Kompensationsstrategien, die sie in der Rehabilitation gelernt haben, im Alltag stabilisieren und fortentwickeln können. Die Nachsorge wird in von der Rentenversicherung zugelassenen Nachsorgeeinrichtungen durchgeführt. Sie findet berufsbegleitend statt, es besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld. Ein Fahrkostenzuschuss wird gegebenenfalls von dem Rentenversicherungsträger gezahlt.

    Voraussetzung für die Teilnahme an einer Nachsorgeleistung ist in jedem Fall die entsprechende Einleitung bzw. Verordnung zum Abschluss der Rehabilitationsleistung vom Ärzteteam der Rehabilitationseinrichtung.

    Es bedeutet das du einmal im Quartal zu einer Kontrolluntersuchung meistens Neurologie vorstellig werden musst im 1. Jahr und dann einmal im Jahr. Dies kann auch variieren je wie stark, schwer der Schlaganfall war, mit den daraus sich resultierenden langzeit Schädigungen und späterer Behinderung.

    Wünsche dir gute Besserung und ein sonniges Wochenende, Mfg Lyn 😉
  • hallo syndisunflower,

    ersteinmal herzlich willkommen hier bei uns.

    dir wurde ja schon geschrieben was du tun kannst.

    jedoch hast du auch die möglichkeit über das arbeitsamt oder die arge.
    sobald du dich arbeitslos meldest kannst du auch gleichzeitig den antrag auf reha.einstufung stellen. dort wird dann alles geprüft und du wirst als reha eingestufft und damit hast su alle fördermöglichkeiten die bestehn wie hilfe am arbeitsplatz, neue ausbildung und weiterbildung.

    ich wünsche dir viel viel glück für die zukunft.

    lg ralle
  • Hallo Sindysunflower,

    herzlich willkommen bei uns im Forum!
    Lyn und Ralle haben dir bereits sehr informative Antworten gegeben.
    Ich leite deine Anfrage auch noch an unsere Fachexperten weiter.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Hallo Sindysunflower,

    hast Du denn schon mit Deinem Arbeitgeber (ggf. auch mit dem Betriebsrat Deines Arbeitgebers) gesprochen, inwieweit Dir eine nun für Dich passende Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden kann? Hiermit meine ich eine Tätigkeit, die Deine neue Situation und ggf. Einschränkungen berücksichtigt.

    Da Du Elternzeit in Anspruch nimmst, gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass Dir Dein Arbeitsplatz nach Beendigung der Elternzeit noch zur Verfügung steht, sofern ich die Informationen aus Deiner Anfrage richtig interpretiert habe.

    Viele Grüße
    Tanja Lachmayr
  • Hallo Ihr Lieben,

    ich bin erst mal total überrascht, dass mir jemand antwortet, denn in den letzten Wochen und Monaten bin ich oft mit meinen Fragen stehen gelassen worden....

    Also vielleicht fehlen noch ein paar Informationen, welche ich gern nachreichen wollte, damit meine Frage eine Antwort finden kann.

    Ich bin Kinderkrankenschwester, habe einen unbefristeten Vertrag und kann nach Ende meiner Elternzeit wieder in meine Klinik zurück. Aber da ich nicht krank geschrieben bin, kann ich keine Wiedereingliederung machen und weiß somit auch nicht, ob ich meine "alte" Arbeit überhaupt noch machen kann und eine Versetzung in eine andere Abteilung, würde mir sicherlich auch psychisch zu schaffen machen.

    Bei einer Wiedereingliederung wäre das alles wohl einfacher. Man geht nur ein paar Stunden und wenn man nicht mehr kann, kann man auch nach Hause gehen. Es geht ja auch um die Verantwortung, die jeder in seinem Beruf tragen muss.

    Inwieweit wäre ein Schwerbehindertenausweiß hilfreich? Bisher hat man mir abgeraten ihn zu beantragen, weil ich noch so jung bin. Kann dieser eine Versetzung verhindern?

    Am Ende steht die Frage der finanziellen Absicherung. Ich bekomme ja kein Krankengeld und somit gar nichts. Mein Kitaplatz wird auch schon von der Stadt bezahlt, weil ich so "arm" bin und weil ich noch in Elternzeit bin, fühlt sich niemand für mich verantwortlich.

    Eine Beschäftigung während der Elternzeit kommt nicht in Frage, da ich nach wie vor arbeitsunfähig bin und auch keine Elternzeitstellen zur Verfügung stehen.

    Muß ich mich tatsächlich an meine Rentenversicherung wenden? Kann diese mir eine Wiedereingliederung ermöglichen? Kann diese mir Krankengeld zahlen?

    Ich dachte nach Abschluß der Reha sei sie nicht mehr für mich zuständig.
  • Hallo sindysunflower,

    anscheinend meinst du die - üblicherweise von den Krankenkassen angebotene - Leistung der stufenweisen Wiedereingliederung. Diese Leistung gibt es so bezeichnet nur von den Krankenkassen, aber in einer ähnlichen Art und Weise auch bei anderen Reha-Kostenträgern.

    Und bei bestimmten Erkrankungen und Einschränkungen ist es wirklich sinnvoll, erst mal mit weniger Verantwortung und Stundenumfang anzufangen, um überhaupt den Einstieg hinzubekommen. Das spricht für deine Überlegungen, den Job ernsthaft zu betreiben.

    Setzte dich doch mit deinem Arbeitegber möglichst bald (oder wenn es abzusehen ist, wann du wieder einsteigen kannst) in Verbindung und sprich mit ihm, welche Möglichkeiten des Einstieges er sieht.

    Ich kann mit gut vorstelle, dass auch dein Arbeitgeber keine klare Vorstellung hat, auf welchen Platz er dich setzen kann. Insofern kann ein gemeinsames Gespräch sehr hilfreich sein.

    Die Frage welcher Kostenträger für die im Rahmen einer Reha-Maßnahme in Frage kommt, ist insofern lösbar, weil du deinen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei jedem stellen kannst und der muß sich dann um die Weiterleitung zum richtigen Kostenträger kümmern.

    Ein SB-Ausweis löst in aller Regel nicht Gefahr und Chance einer Versetzung.

    Viele Grüße

    Michael



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