Liebe User, ich bin etwas überfordert mit meinem Umzug, der am 15.Okt. vonstatten gehen soll, ich bi

Antworten

  • hallo sunny43,

    du kannst es über das sozialamt versuchen, denn diese sind für uns rentner zuständig.
    deweiteren kannst du es bei deiner rentenversicherung probieren und zwar über dein persönliches buget. bei beiden muss aber eine dringlichkeit bestehen. wie zb. für sozialamt musst eine kleiner wohnung haben oder das du in eine wohnung ziehen musst dir für dich gegeben ist.
    bei der rente auch der umzug in eine passende wohnung für dich.
    falls das amt für alg2 in betracht kommt wird es sehr schwer. denn dort geht es wirklich nur wenn sie der meinung sind deine jetzige wohnung ist zu groß damit sie die kosten übernehmen bzw. das du durch gutachten nachweisen kannst das deine jetzige wohnung nicht geeignet für dich iost, zb, treppen die du nicht steigen kannst.#


    und willkommen hier im forum.

    lg ralle
  • Ob Das Sozialamt für dich zuständig ist hängt von deiner Rente ab. Wenn du Grundsicherung bekommst weil deine Rente zu klein ist,ist das Soziaamt zuständig und muss den Umzug bezahlen. Hast du keinen anspruch auf Grundsicherung kommt das Sozialamt vielleicht nicht dafür auf Weil du ,mit den Ecksetzen und Mietkosten die du jetzt hast, deine Rente aber höher liegt.Der eckregelsatz liegt bei 359€*+ den Mietkosten,wenn das ganze über deiner Rente liegt müsste dir Grundsicherung zustehen und somit auch die Umzugskosten

    Aber das persönliche budget könnte dir dabei helfen..
    Ich würde mich aber erst mal informieren und eine E-Mail AN budgetparitaet[dot]org senden und dort genau dein Anliegen schildern,ob dir die Beantragung helfen könnte und ob dir was zusteht. Wenn nicht rufe dort an Tel . 03024533170
    Natürlich Stehen dir nur Leistungen zu, die sich auf Grund deiner Behinderung ergeben
    Aber versuch es erst mal.

    Andere Möglichkeiten sehe ich nicht


  • Vielen lieben Dank, der Rat war sehr hilfreich und ich werde mich gleich morgen erkundigen und Sie auf dem laufenden halten....
    Ich wünsche eine schöne Woche
    LG Sunny
  • Hallo Sunny 42,

    Grundsicherung,Sozialrente=Zuständigkeit Soz.Amt.
    Rentenversicherungträger kann bei höheren Renten zuständig sein.
    Persönliches Butget hat auch Umzug bzw. Auszug beim Selbstbestimmten Leben im Leistungskatalog.

    Gruß

    Surfer
  • Hallo surfer,

    wenn Du nicht mehr Rente hast als Hartz IV+15% und maximal 5000€ auf dem Sparbuch und der Umzug gesundheitlich nötig ist (z.B. barrierefreie Wohnung), zahlt das Wohnungsamt den kompletten Umzug. Sollten sich andere Stellen an den Kosten mitbeteiligen müssen (z.B. Pflegekasse), wird sich das Wohnungsamt selber darum kümmern. Das Wohnungsamt erwartet von Dir nur einen Einkommens- und Vermögensnachweis (Sparbücher, etc.) und je einen Kostenvoranschlag von drei verschiedenen Umzugsunternehmen. Der Rest läuft automatisch.

    Gruß Karin
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